Der nachfolgende Artikel beschäftigt sich mit völkerrechtlichen Zuständen, wie sie sich gerade aktuell entfalten. Es wird nicht der letzte Artikel dahingehend sein (aber alles kann man nicht in einen Artikel packen – geht einfach nicht).
Manche werden erkennen, dass manche Erklärungen 3-4 mal gegeben werden. FPI meint, manche Wiederholungen seien notwendig, um im Rahmen der Rechts-Erklärung eine möglichst eindeutige Darstellung der Rechts-Situation sicherzustellen. <<< Am Ende sollen Sie als Leser-in möglichst korrekt verstehen, was denn an Rechts-Zustand gegeben ist. Deshalb die manchmal sehr intensive Wiederholung mancher Zustände= ging nicht anders.
Interessantes passiert:
Problematisch ist für US+EU/NATO, dass China Völkerrechts- Zustände anspricht, und die genaue Einhaltung eben dieser Völkerrechts-Zustände (in diesem Fall vor allem bezogen auf Japan) fordert. <<< Genau das haben – nicht nur in Bezug auf Japan – US+EU/NATO-Staaten durch konsequente Völkerrechts-Missachtung oder aber bewusst-vorsätzliche Völkerrechts-Brüche versucht hintanzuhalten.
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Genau das ist der Schwerpunkt dieses Artikels.
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+> INHALT
+1> US im globalen Spannungsfeld: Euro-Autisten erkennen die aktuellen globalen Konflikt-Dimensionen NICHT
+2> US +EU/NATO mit Völkerrechts-Bruch-Notwendigkeiten, zur Erhaltung der globalen Macht-Position (Beispiel Potsdam-(Japan)-Deklaration)
+3> CHINA & RUS bilden Völkerrechts-Front gegen US +EU/NATO Völkerrechts-Bruch-Notwendigkeiten
+4> DER Basis-Bündnis-Vertrag: 1942-(26+21)-Declaration by United Nations
+5> 2025= Völkerrechtlich noch immer offener Kriegs-Zustand und UN-Charta-Feind-Zustand der Tripakt-(8)-Staaten +deren Anhänger-Staaten gegen die 1942-(26+21)-Declarations-Staaten
+6> China= Unangreifbar im Rahmen des Völkerrechts-Kampfes
+7> Russland= Mit China-Beispiel und Völkerrecht gegen Euro-Gegner
+8> Was ist, wenn Russland ebenfalls – in jener Form wie es China aktuell praktiziert – 1945-Potsdam-(Deutschland) zur völkerrechtlich korrekten Umsetzung präsentieren würde?
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+1> US im globalen Spannungsfeld: Euro-Autisten erkennen die aktuellen globalen Konflikt-Dimensionen NICHT
Allgemein wird mitgeteilt, angeblich wolle sich die Trump-USA – irgendwie bis 2027 – von Europa abwenden (aktuell gibt es so ein 33-Seiten-Papier, das die EU in Aufregung versetzt). <<< Die Öffentlichkeit soll darauf vorbereitet werden, dass sich die Trump-USA möglicherweise nicht mehr so intensiv mit der Ukraine und Europa beschäftigen – und das hat seinen Grund.
Die USA haben nicht nur Europa als Bearbeitungs- Zone, sondern sind global aktiv. Und global tut sich aktuell sehr viel. <<< Genau das wird in Europa nicht erkannt – hier gibt es nur die Ukraine, und man glaubt dies sei der Brennpunkt der Welt- in Wahrheit ist es nur eine Neben-Front (die Haupt-Front verläuft auf US versus RUS+IND+CHN- Ebene).
Die Welt, und ihre aktuellen Brennpunkte und Fronten (Stammleser-innen kennen diese Karte seit mehr als 3 Jahren):

Im Rahmen der Spannungen (und möglicherweise kommenden kriegerischen Auseinandersetzungen) darf man auch die Nord-Pol-Region nicht vergessen:


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+2> US +EU/NATO mit Völkerrechts-Bruch-Notwendigkeiten, zur Erhaltung der globalen Macht-Position (Beispiel Potsdam-(Japan)-Deklaration)
Am Beispiel von (völkerrechtlich noch immer vollinhaltlich gültiger) 1945-Potsdam-(Japan)-Deklaration soll erklärt werden, was der Westen seit Jahrzehnten macht.
https://www.ndl.go.jp/constitution/e/etc/c06.html
Japan und Aufrüstung – bezogen auf (noch immer gültig) 1945-Potsdam-(Japan)-Punkt-11

Aktuell u. a. Waffen-Lieferungen= Japan-Raketen werden an die Philippinen geliefert (um gegen China stationiert zu werden), Patriot-Raketen aus Japan Produktion an die Ukraine +mehr – wie soll das gehen?
Japan macht nicht nur „rearm for war“ seiner selbst, SONDERN auch Waffen-Exporte „rearm of others“= 1945-Potsdam-(Japan)-Punkt-11-Völkerrechtsbruch- pur – sic!
China spricht immer wieder an, dass sich der Japan-Militarismus nicht noch einmal erheben dürfe – und verweist dabei auf 1945-Potsdam-(Japan)-Punkt-4+5+6:

Weitergehend – Militär-Einsatz gegen Japan in 2025? – siehe (noch-immer-gültig) 1945-Potsdam-(Japan):

Diese (noch immer gültige) 1945-Potsdam-(Japan)-Punkt-2+3-Vorgabe wird – weitergehend – ergänzt durch die (noch immer gültigen) UN-Charta-Feind-Artikel 53, 77 und 107 (China hat rund 100 Schiffe inzwischen in seine Grenz-Gewässer zur Grenz- Sicherung aufgefahren).
Wie weit kan so eine Anti-Japan-Militär-Operation gehen? 1945-Potsdam-(Japan)-Punkt-7+8 zeigt die Dimensionen

Fazit:
US+EU/NATO müssen alles tun, im Rahmen von Völkerrechts-Brüchen, damit die obigen Japan-Völkerrechts-Gesetze NICHT im Rahmen von Japan zur Anwendung kommen, DENN, die Anwendung würde Japan schwächen, UND somit US+EU/NATO schwächen, weil Japan deren wichtigster Verbündeter in Asien ist. <<< Vorsätzlich- zielgerichtete US+EU-Völkerrechts-Brüche als Notwendigkeit – sic!
Hätte der Westen das Völkerrecht die letzten Jahrzehnte (eigentlich die letzten 80 Jahre) nicht durch (vorsätzlich-zielgerichtete) Völkerrechts-Brüche an seiner Entfaltung gehindert, dann hätte sich die Macht-Situation schon die letzten Jahrzehnte verschoben, DENN, ohne US+EU-Völkerrechts-Brüche, hätten Länder wie RIC=Russia-India-China, die gleichen völkerrechtlichen Rechte entfalten können, wie sie der Westen für sich reklamierte (US+EU gingen in ihrer Macht-Entfaltung durch Völkerrechts-Brüche weit über ihre Völkerrechts- Rechte und Kompetenzen hinaus).
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„Mit harter Faust (=Militär-Drohungen und Interventionen) und Völkerrechts-Brüchen gegen Völkerrecht und Konkurrenz-Staaten-Macht-Entfaltung“= war das US+EU- Credo bisher, Instrument, um RIC und andere Staaten „unter Kontrolle“ zu halten.
RIC war im Rahmen dieser Aktivitäten in der Regel passiv – streng die Normen des Völkerrechts achtend – und die Zeit betrachtend.
Russland reagiert – seit 22.02.22 (am 24.02. begann die Ukraine-Militär-Operation) – im Rahmen der Normen des Völkerrechts (Russland ist gemäß Völkerrecht im UN-Charta Artikel 51 Verteidigungsfall= vom UN- Sicherheitsrat bestätigt).
China reagiert – seit 2-3 Jahren mit gewissen Konsequenzen – und seit November 2025 (Takaichi-Äußerungen) mit härtester Völkerrechts-Konsequenzen, die auch militärisch unterfüttert ist (=Mitte November wurden – so meldet Reuters – mehr als 100 Schiffe in den China-Grenz-Gewässern platziert, zwischenzeitlich leicht reduziert (derzeit rund 90) <<< aber immer noch heftig).
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Viel heftiger ist aber für US+EU/NATO, dass China Völkerrechts- Zustände anspricht, und die genaue Einhaltung eben dieser Völkerrechts-Zustände (in diesem Fall vor allem bezogen auf Japan) fordert. <<< Genau das haben – nicht nur in Bezug auf Japan – US+EU/NATO-Staaten durch konsequente Völkerrechts-Missachtung oder aber bewusst-vorsätzliche Völkerrechts-Brüche versucht hintanzuhalten.
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Das Völkerrecht verfügte umfangreiche Beschränkungen – vor allem in den Kriegszeiten – wobei diese völkerrechtlichen damaligen Verfügungen heute noch gültig sind (=genau darauf beruft sich China).
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Diese Gültigkeiten wollen aber US+EU/NATO nicht, weil sie die darin enthaltenen Einschränkungen für Staaten nicht mehr wollen, weil diese (ehemaligen) Feind-Staaten zwischenzeitlich wichtigste US +EU/NATO- Verbündete sind.
„Die (noch immer) gültigen Völkerrechts- Zustände dürfen keinesfalls im Rahmen von z. B. Deutschland, oder Italien, oder Japan, oder weitergehenden Staaten zur Anwendung gelangen= das würde US+EU/NATO schwächen, und deshalb müssen diese Völkerrechts-Bestandteile, durch gezielt-vorsätzliche Völkerrechts-Brüche, übergangen werden (=sie haben nicht wirksam zu sein).“ <<< Genau hier stößt China hinein – mitten in die West- Völkerrechts- Dauer- Bruch- Situation – mit dem Hinweis auf (noch immer geltende) klar sich darstellende Völkerrechts- Zustände.
Es war (und ist partiell noch immer) das einfache mittelalterliche Faustrecht, mit dem US+EU/NATO in vergangenen Jahrzehnten die Welt unter Kontrolle hielten – wer aufbegehrte, bekam US+EU-Sanktionen, oder US+EU-Militär-Interventionen.
Dass China nun – ebenfalls mit eiserner Faust (siehe Flotten-Aufmarsch) – genau diesem (von US +EU/NATO unerwünschtem) Völkerrecht zum Durchbruch verhelfen will, ist für US +EU/NATO die Katastrophe schlechthin – sic!
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+3> CHINA & RUS bilden Völkerrechts-Front gegen US +EU/NATO Völkerrechts-Bruch-Notwendigkeiten
Man höre sich diesen Sprecher des China- Außenamtes an – wie er klar darlegt, dass China in Völkerrechts- Angelegenheiten von Russland unterstützt wird (=unausgesprochen Bezug zur völkerrechtlichen Beistandspflicht Russlands im Rahmen der 1942-(26+21)-Declaration <<< genau deshalb spricht der Außen-Amts-Sprecher immer wieder die Weltkriegs-Situation an).
Genau zuhören, SEHR informativ:
Die Asien-Front heizt auf:
Wie FPI berichtete, gibt es ein China-Groß-Manöver (=das von Japan +USA als Flotten-Aufmarsch gesehen wird). <<< Das kam für US +EU/NATO unerwartet:
USA / getäuscht von den eigenen Analyst-innen (=also wie immer= wie auch in Europa üblich).
Grundsätzlich waren die Äußerungen von Takaichi zur Taiwan-Frage so geplant worden, dass Takaichi die Front aufheizt, dann die USA einschreiten (mit harten Kanten gegen China), und China einknickt, und China so geschwächt wird, von diesem Ablauf, dass es sich in die nachfolgenden Ukraine-Russland-Ereignisse nicht mehr einmischen will. <<< Die hochgradigsten Analyst-innen hatten vorausgesagt, dass das genau so funktionieren würde= sie haben (wie immer) gelogen.
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Damit dass China als Argumentations-Basis das Völkerrecht – und dahingehend Japans Zustände – anführte, waren die USA mehr oder weniger verbal handlungs-unfähig (was sollten sie auch gegen – noch immer – gültige Völkerrechts-Zustände vorbringen, die sie selbst unterschrieben hatten – damals, vor 80 und mehr Jahren?).
Nochmal: Wie FPI berichtete, gibt es ein China-Groß-Manöver (=das von Japan +USA als Flotten-Aufmarsch gesehen wird). <<< Das kam unerwartet – sic!
Eine Art japanische Kuba-Krise (in welcher Ausprägung auch immer) bahnt sich möglicherweise an.
Die USA sind in einem gewissen Dilemma. Eigentlich hätte die Takaichi-Äußerung die Asien-Front einfrieren sollen (=China so einschüchtern, dass es verschreckt in eine militärpolitische Schock-Starre verfällt), ABER, das Gegenteil wurde damit erreicht – ausgelöst (=inklusive der Ansprache der 1942er-26-Staaten-Deklaration, und „Aktivierung“ der Feind-Klauseln in der UN-Charta= Artikel 53, 77, 107).

Vielleicht haben es manche schon bemerkt, aber jene Europäer, die im Rahmen von Taiwan jederzeit und sofort massiv verbale Drohungen an China richten – und Kriegsschiffe senden (ob Taiwan oder South China Sea= wenn etwas los ist, wird gesendet), genau jene Staaten – inklusive USA – sind aktuell sehr schweigsam. <<< Sie wissen nicht was sie tun sollen, denn die von China aufgerufene 1945-26-Staaten-Deklaration hat es in sich.
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+4> DER Basis-Bündnis-Vertrag: 1942-(26+21)-Declaration by United Nations
Man beachte, dass in dieser 1942-(26+21)-Declaration (siehe Text), eine weitere Völkerrechts-Deklaration – nämlich die Atlantic-Charta vom 14. August 1941 (US+UK) – als Völkerrechts-Grundlage eingefügt wurde.
https://digital.library.unt.edu/ark:/67531/metadc581/
Hier die Declaration by United Nations, signed January 1, 1942 (auch 1942-26-Staaten-Deklaration genannt)
https://history.state.gov/historicaldocuments/frus1942v01/d18
1942-(26+21)-Declaration by United Nations= 26+21= 26 Länder die am 1. Jänner 1942 unterschrieben.>>> Nach dem 1. Jänner 1942 haben sich 21 weitere Länder dem obigen Vertrag angeschlossen= deshalb= (26+21)= gesamt also 47 Unterzeichnerstaaten / die 21 zusätzlichen:

Nach dem 1. Jänner 1942 haben sich bis 1945 weitere Staaten diesem 1942-(26+21)-Bündnis angeschlossen – die davon brisantesten (im Rahmen des obigen Themas): Einerseits Iran +Saudi-Arabien, sowie Brasilien, andererseits France (Dec. 26, 1944), Turkey (Feb. 24 1945), Philippines (June 10, 1942), – sic!.

Die Declaration by United Nations, signed January 1, 1942, (die 1942-(26+21)-Deklaration) richtet sich NICHT gegen den Tripakt als solches, sondern (wesentlicher Unterschied), gegen die Staaten des Tripaktes – man beachte den Text (members of) – und die Anhäger (nicht-Tripakt-Staaten die aber mit den Tripakt-Staaten mitkämpfen):
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(1) Each Government pledges itself to employ its full resources, military or economic, against those members of the Tripartite Pact :and its adherents with which such government is at war.
Dass der Tripakt nach 10 Jahren (so der Vertragstext) ausgelaufen ist, spielt keine Rolle – es geht um den Feind-Zustand, von Tripakt-Ländern und anderen Tripakt-Unterstützungs-Ländern.
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Dieser Feind-Zustand, mit diesen Ländern (die direkten Tripakt-Vertragspartner +deren anhängende Staaten) ist nach wie vor aufrecht – in zwei sehr wesentlichen Zuständen: Der völkerrechtliche Kriegs-Zustand zu diesen Ländern, und weitergehend der völkerrechtliche Feind-Zustand der UN-Charta (Artikel 53, 77, 107) zu eben diesen Ländern (zu denen die Tripakt (8)= 8 Tripakt-Vertrags-Länder gehören, und anhängende Staaten, wie z. B. Finnland, etc.).
Tripakt (8) am 27. September 1940 von Deutschland, Italien und Japan unterzeichnet, erweiterte sich in den Jahren 1940/41, indem sich weitere Staaten anschlossen, sodass der Tripakt (8) acht Staaten umfasste: Deutschland, Italien, Japan, sowie= in 1940+41 beigetreten, Ungarn, Slowakei, Kroatien, Bulgarien, Rumänien.= Im Vertrag eine 10-Jahres-Gültigkeit fixiert= der Vertrag ist also 1950 ausgelaufen ABER der Vertrag ist egal denn >>> die Declaration by United Nations, signed January 1, 1942, (die 1942-26-Staaten-Deklaration) richtet sich NICHT gegen den Tripakt als solches, sondern (wesentlicher Unterschied), gegen die Staaten des Tripaktes und deren nicht vertraglich eingebundenen anhängenden Staaten. Zitat: against those members of the Tripartite Pact :and its adherents with which such government is at war (=z. B. auch Finnland als Anhänger-Land).
China hat die Verbündeten von 1942 aufgefordert, dem (noch immer) gültigen Bündnis-Vertrag nachzukommen (siehe Punkt 1) und gegen Japan eine gemeinsame Front (mit China) zu bilden.
WER sind diese Verbündeten-? / =Die Antwort auf diese Frage ist im Rahmen einer Völkerrechts- Analyse herauszuarbeiten. Jedenfalls, 26+21 war in 1945 gültig, ist es aber in 2025 NICHT mehr.
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+5> 2025= Völkerrechtlich noch immer offener Kriegs-Zustand und UN-Charta-Feind-Zustand der Tripakt-(8)-Staaten +deren Anhänger-Staaten gegen die 1942-(26+21)-Declarations-Staaten
Jedenfalls, 26+21 war in 1945 gültig, ist es aber in 2025 NICHT mehr / zwei Basis-Fakoren:
+> Kriegszustände werden völkerrechtlich gültig durch Friedens-Verträge beendet= kein einziger der Tripakt-(8)-Staaten +deren Anhänger-Staaten hat aktuell= Dezember 2025, einen völkerrechtlich gültigen Friedens-Vertrag.
+> Weitergehend ist als Völkerrechts- Zustand eingetreten, dass einige der 1942-(26+21)-Declarations-Staaten die Fronten gewechselt haben (also zum völkerrechtlichen Feind übergelaufen sind <<< die UN- Feind- Klauseln [Artikel 53, 77 und 107] gelten nun auch für diese Länder).
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Grundsätzlich ist folgender völkerrechtlicher Basis-Zustand festzustellen / am Beispiel Japan (US+UK +CHINA):
Die Ungültigkeit der Tripakt-(8) +Anhänger-Staaten (z. B. Finnland) Friedens-Verträge (wegen 1942-(26+21)-Deklarations-Punkt-2), das völkerrechtliche noch immer Bestehen der jeweiligen Kriegs- Zustände, und die mit diesen Kriegs-Zuständen verbundenen UN-Feind-Klauseln (Artikel 53, 77 und 107) ABER, die Gültigkeit der Pakt-Verträge (z. B. 1949 etc. NATO-Vertrag, 1951 U.S.-Japan Security Treaty, UK von 2023, etc.).
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+A> Friedensverträge UN-GÜLTIG: Die völkerrechtliche NICHT-Gültigkeit der Friedens- Verträge der Tripakt-(8)-Staaten +Anhänger (wie z. B. Finnland), wegen des 1942-(26+21)-Declaration-Punkt 2 (zwei).
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+B> Kriegszustand (noch immer= auch aktuell in 2025) AUFRECHT= vollinhaltlich GÜLTIG: Die völkerrechtliche (noch-immer) Gültigkeit des völkerrechtlichen Kriegs-Rechts der Tripakt-(8)-Staaten +Anhänger (wie z. B. Finnland), wegen des 1942-(26+21)-Declaration-Punkt 2 (zwei)= es gibt keine gültigen Friedens-Verträge die den Kriegs-Zustand aufheben würden – sic!= siehe Punkt A.
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+C> UN- Charta-Feind-Klauseln (Artikel 53, 77, 107)= (noch immer= auch aktuell in 2025) AUFRECHT= vollinhaltlich GÜLTIG – man beachte hier zwei Staatengruppen, für die diese gültig sind:
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+++> Tripakt-(8)-Staaten +Anhänger-Staaten (z. B. Finnland): Die völkerrechtliche (noch immer) Gültigkeit des völkerrechtlichen Kriegs-Rechts der Tripakt-(8)-Staaten +Anhänger (wie z. B. Finnland), wegen des 1942-(26+21)-Declaration-Punkt 2 (zwei)= es gibt keine gültigen Friedens-Verträge die den Kriegs-Zustand aufheben würden – sic!= siehe Punkt A.
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Zusatz-Info/ Seitenwechsler als neuer Feind-Zustand:
Der Zustand vom Herbst 1945 war sehr klar – und strikt dahingehend getrennt. Inzwischen sind 80 Jahre vergangen, verschiedene Verträge geschlossen worden (manche davon grundsätzlich völkerrechtlich ungültig, manche gültig), und mit diesen nach 1945 Völkerrechts- Fixierungen hat sich auch der Zustand von Verbündeter und Feind im Rahmen der 1942 (26+21) Deklaration verändert.
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Zu beachten: Die Friedensverträge die geschlossen wurden sind völkerrechtlich UN-GÜLTIG (wegen 1942-26+21-Deklaration-Punkt 2), ABER, die Pakt-Verträge (wie z. B. 1949-NATO-Vertrag, 1951 U.S.-Japan Security Treaty, etc.) sind völkerrechtlich gültig= verursachen aber als völkerrechtlichen Rechtszustand dass das betreffende Land, wenn es sich mit einem Tripakt-(8)-Staaten +Anhänger (wie z. B. Finnland) verbündet, die Seiten wechselt – sic!= ab dann auf der 1942-26+21-Deklaration-Feind-Seite steht.
Was bedeutet das im Falle der Asien- Front?
Im Falle der Asien-Front sind hier vor allem 3 Basis-Dokumente + weitergehende nach 1945 Ergänzungs- Dokumente zu beachten, aus denen sich dann die Resultate – wie sie in 2025 völkerrechtlich gegeben sind – rechtlich ableiten.
Das Basis-Trio: Atlantic-Charta >> 1942-(26+21)-Declaration >> 1945-Potsdam-(Japan)-Declaration.
+++>Japan zu China: In der gemeinsamen China-Japan-Erklärung von 1972 wird alles vermieden, was auch nur im entferntesten die 1942-(26+21)-Declaration bzw. die Potsdam-(Japan)-Declaration berühren könnte. Völkerrechtlich ist die 1972-Erklärung so aufgebaut, dass es einerseits Beziehungen herstellt, andererseits alles tut, um gegebene Völkerrechts-Zustände in keiner Weise zu berühren. <<< China hat sich damit alle Optionen im Rahmen gegebener Völkerrechts- Zustände offen gelassen, UND, nichts getan, was seinen Verbündeten-Status im Rahmen der 1942-(26+21)-Declaration in Frage stellt.
+++> Japan zu US:
+> September 8, 1951 San Francisco Peace Treaty (mit Japan)= der ungültig ist, weil 1942-(26+21)-Declaration-Punkt-2 nicht eingehalten wurde (=Separat-Frieden, der verboten ist= damit brachen die USA den 1942-(26+21)-Vertrag= stellten sich gegen jene 1942-(26+21)-Vertrags-Partner, die NICHT unterschrieben= ABER wechselten damit de jure noch nicht die Seiten, sondern neutralisierten sich im Rahmen der 1942-(26+21)-Declaration= nicht mehr bei der einen Seite, aber auch noch nicht definitiv bei der anderen Seite).
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+> September 8, 1951 (=gleicher Tag wie „Friedensvertrag) U.S.-Japan Security Treaty: <<< Damit hat die USA völkerrechtlich verbindlich „die Seiten gewechselt“= sich an die Seite Japans, gegen die (ehemaligen) Verbündeten im Rahmen des 1942-(26+21)-Vertrages gestellt.
+++>Dieser Seitenwechsel wurde durch den Treaty of Mutual Cooperation and Security between the United States of America and Japan (January 19, 1960) bekräftigt.
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Damit sind die USA im Rahmen der 1942-(26+21)-Declaration, nicht mehr auf der Seite der 26+21, sondern der Tripakt-(8) und Anhänger-Staaten -sic!
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US-Government 1951 / all US-Democratic Party: President: Harry Truman / Foreign: Dean Acheson / Defense: George Marshall („Marshall-Plan“)
Japan zu UK:
+> UK= Unterzeichner-Staat der 1942-(26+21)-Declaration, unterschrieb den Friedensvertrag mit Japan vom 8. September 1951= Vertrag für UK ungültig= neutralisierten sich im Rahmen der 1942-(26+21)-Declaration (= nicht mehr bei der einen Seite, aber auch noch nicht definitiv bei der anderen Seite)
und neutralisierte sich.
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+> UK-Japan defence agreement 2023 / The UK- Government signed what it described as the “most important defence treaty between the UK and Japan since 1902” on 11 January 2023. <<< Damit hat UK völkerrechtlich verbindlich „die Seiten gewechselt“= sich an die Seite Japans, gegen die (ehemaligen) Verbündeten im Rahmen des 1942-(26+21)-Vertrages gestellt.
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UK-Government: Premier: Sunak / Foreign: Cleverly / Defense: Wallace /= all Conservative Party
Fazit: US+UK haben in Bezug auf die 1942-(26+21)-Declaration die Seiten gewechselt
Damit haben beide West- Staaten (US+UK), bezogen auf die 1942-(26+21)-Declaration, die Seiten gewechselt (hin zu Japan), und China ist auf Seiten der Verbündeten geblieben – sic!
Was hat dies für Auswirkungen auf die Potsdam-(Japan)-Deklaration? / Unterschrieben von US+UK +China.
Grundsätzlich sind 1942-Deklaration und 1945-Potsdam-(Japan)-Deklaration zwei verschiedene Dokumente. Die 1945-Potsdam-(Japan)-Deklaration greift die Kairo-Deklaration mit auf, nicht jedoch die 1942-Deklaration. <<< Also kein Zusammenhang? Doch:
1945-Potsdam-(Japan)-Deklaration richtet sich gegen den Feind Japan – und zwar auf der völkerrechtlichen Basis des bestehenden Kriegs- Zustandes mit Japan (der auch in der 1942-Deklaration angesprochen wird – dort im Rahmen von „Tripakt (=Japan Gründungsmitglied) + Anhängerstaaten“).
Nun haben US+UK – sehr klar und völkerrechtlich verbindlich – die Seiten gewechselt. Potsdam richtet sich gegen Japan – und damit auch gegen US+UK die ja nun völkerrechtlich verbündet mit Japan sind (siehe Verteidigungsabkommen, etc.).
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Damit ist China das einzige Land, dass die Potsdam-(Japan)-Deklaration (=gegen Japan) noch aufrecht erhält – US+UK sind mit Japan verbündet, und somit de jure aus Potsdam ausgetreten, und haben sich auf der Seite Japans GEGEN Potsdam positioniert (=das genau ist der völkerrechtliche Zustand – mag man glauben oder nicht, mögen oder nicht, ist aber so – sic!).
Und um das bildlich dazustellen:

Genau deshalb das obig angesprochene Schweigen – DENN – Ratlosigkeit beherrscht die Szene. <<< Und nicht nur Ratlosigkeit, auch Furcht, DENN, wie soll das weitergehen in Asien? Werden US +UK+EU/NATO von China völkerrechtlich an die Wand gedrückt – in letzter Konsequenz zerquetscht und als unwesentliche Sondermüll-Reste dann die Szenerie bevölkern (wehren kann man sich gegen diese Völkerrechts-Zustände nicht, denn sie sind wie sie sind – und sie sind noch immer gültig).
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Was ist, wenn Russland den gleichen Vertrag in Bezug auf Europa= Tripakt (8)-Mitglieder anwendet= gegen Deutschland, Italien, sowie= in 1940+41 beigetreten, Ungarn, Slowakei, Kroatien, Bulgarien, Rumänien <<< auch alles EU+NATO-Mitglieder, was wenn Russland aktiviert – was dann?
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+6> China= Unangreifbar im Rahmen des Völkerrechts-Kampfes
Man könnte nun alle Tripakt (8)- Länder und deren Friedensverträge im Einzelnen und detailliert analysieren – ist aber eigentlich nicht notwendig.
Mit Deutschland gibt es grundsätzlich keinen Friedensvertrag.
1947 wurden die „Friedensverträge“ mit Italien sowie= in 1940+41 beigetreten, Ungarn, Slowakei, Kroatien, Bulgarien, Rumänien geschlossen= China war bei keinem davon eingeladen, keiner davon erreichte die notwendigen 26+21= 47 Vertragsparteien= alle sind ungültig.
Das gilt auch für den Friedens-Vertrag mit Japan in 1951.
Y
Alle Friedens-Verträge sind im juristischen Basis-Zusammenhang mit dem 1942er-Vertrag – und den 26+21 Unterzeichner- Ländern – ungültig, DENN, kein einziger dieser „Friedensverträge“ erfüllt den 1942er-(26+21)-Vertrags-Punkt-2= Verbot von Separat-Frieden= alle 26+21=47/ 1942er-Signatarstaaten, müssen einem jeweiligen Friedensvertrag zustimmen.
Bei Russland könnten in heutiger Lage, die Staaten des Westens Zweifel anmelden, DENN, die Sowjet-Union (dessen Rechts-Nachfolger Russland ist), hat doch fast alle diese Verträge mitunterzeichnet.
Y
Russland kann einfach definieren, es sei Rechts- Nachfolger der Sowjet- Union, und habe die damaligen (auch juristischen) Fehler übernommen – ABER – werde die damaligen Fehler natürlich in juristisch korrekte Zustände überführen= werden also die angesprochenen Verträge für null und nichtig erklären.
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Die Staaten könnten aber immer noch Zweifel anführen= die Situation könnte juristisch von den West- Staaten als „zweifelhaft“ erklärt werden.
Bei China gibt es keine Zweifel:
Dieser wichtige Signatar-Staat der 1942er-Deklaration, wurde zu diesen Friedens-Verträgen nicht mal eingeladen= China war in keiner Weise an diesen „Friedensverträgen“ beteiligt.
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Die Kriegszustände Chinas (=permanente Macht +Veto-Macht im UN- Sicherheits-Rat) mit den Tripakt-Mächten sind somit – seit 1942 – vollumfassend aufrecht= OHNE jedwede juristische Abweichung <<< (OHNE jeden juristischen Zweifel).
China war bei keinem einzigen dieser „Friedensverträge“ mit dabei (=nicht mal eingeladen)= alle ungültig= alle null und nichtig – sic!= ALLE= Italien sowie= in 1940+41 beigetreten, Ungarn, Slowakei, Kroatien, Bulgarien, Rumänien= ALLE ungültig= mit ALLEN juristisch lupenreinen völkerrechtlichen Kriegs-Zuständen.
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1942-Declaration Punkt 2= NICHT-Erfüllung:
Ergänzend null und nichtig: Nicht nur für China, oder wegen China, sondern, wegen der Nicht-Erfüllung des 1942er Punkt 2= auch wegen des nicht gegebenen 26+21-47er-Erfüllungs-Prinzips juristisch ganz klar UNGÜLTIG (=null und nichtig).
Es ist China (=UN-Sicherheitsrats-Veto-Macht), das mit seiner unzweifelhaften Rechtslage, die Situation rund um die 1942er-Deklaration klar macht, und auch die (noch immer) offenen Kriegs-Zustände, und die damit zusammenhängenden Feind-Artikel der UN-Charta (Artikel 53, 77 und 107) klar darlegt (=China hat sie in einem Brief an die UN, im Zusammenhang mit der aktuellen Japan- Auseinandersetzung, zu rechtlichen Basis-Zuständen für die Handlungen Chinas dahingehend erklärt).
Bei Russland hätten US +EU/NATO- Staaten Zweifel anmelden können (juristisch betrachtet unkorrekte Zweifel, aber immerhin hätte man juristisch streiten können), ABER, bei China gibt es KEINE Möglichkeit, für US +EU/NATO-Staaten, Zweifel anzumelden. <<< Bei China ist KEIN Einspruch möglich, weil kein Einspruch formuliert werden kann, weil die Rechtslage ein-eindeutig ist.
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Dadurch wurden die US +EU/NATO-Staaten (und deren Ergänzungs-Staaten, ISR, AUS, NZL, etc.) juristisch von China, im Rahmen der 1942er-Deklaration, „Schach-Matt“ gesetzt.
Dadurch wurden die US +EU/NATO-Staaten (und deren Ergänzungs-Staaten, ISR, AUS, NZL, etc.) juristisch von China, im Rahmen der 1942er-Deklaration, „Schach-Matt“ gesetzt.
Dadurch wurden die US +EU/NATO-Staaten (und deren Ergänzungs-Staaten, ISR, AUS, NZL, etc.) juristisch von China, im Rahmen der 1942er-Deklaration, „Schach-Matt“ gesetzt.
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+7> Russland= Mit China-Beispiel und Völkerrecht gegen Euro-Gegner
Nach Klärung der Lage= die juristische völlig klar ist, aber politisch natürlich heftige Verwerfungen macht, nach Klärung durch China, kann dann Russland fixieren (7 der 8 Tripakt-(8)-Staaten, mit offenen Kriegszustand, und weiterer Anhänger-Staaten (wie Finnland) sind in Europa – sic!).
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Russland kann einfach definieren, es sei Rechts- Nachfolger der Sowjet- Union, und habe die damaligen (auch juristischen) Fehler übernommen – ABER – werde die damaligen Fehler natürlich in juristisch korrekte Zustände überführen= werden also die angesprochenen Verträge für null und nichtig erklären (inklusive nachträglich den nicht mehr existierenden Warschauer-Pakt-Vertrag).
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Man beachte hierzu: Das gleiche Recht, dass sich Russland nimmt – juristische Fehler einzugestehen, und gewisse Verträge für null und nichtig zu erklären – genau dieses Recht können auch andere 1942er- Signatar-Staaten für sich in Anspruch nehmen (z. B. in Bezug auf Friedensverträge auf den NATO-Vertrag).
Das Werden der NATO = Beispiel einer (noch immer) andauernden Völkerrechts-Problemzone im Sinne der 1942-(26+21)-Declaration:
Die 1942-(26+21)-Declaration und das Werden der NATO – mit Berücksichtigung der Warschauer-Pakt-Situation
Der NATO- Beistandspakt wurde 1949 geschlossen – und war damals (bezogen auf die Mitglieds-Länder) NICHT im Einklang mit der 1942er-Deklaration= denn Tripakt-Gründungs-Mitglied Italien war als NATO-Gründungs-Mitglied mit dabei:
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NATO’s founding member countries were: The United States, the United Kingdom, Canada, France, Belgium, the Netherlands, Luxembourg, Denmark, Norway, Iceland, Portugal AND= Tripact-founding-country Italy.
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Die 1942er-Deklaration-Signatar-Staaten The United States, the United Kingdom, Canada, France, Belgium, the Netherlands, Luxembourg und Norway haben damit offiziell, im Sinne der 1942er-Deklaration, völkerrechtlich „die Seiten gewechselt“.
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On 18 February 1952, Greece and Türkiye joined NATO= zwei weitere 1942er-Deklaration-Signatar-Staaten, im Sinne der 1942er-Deklaration, haben völkerrechtlich „die Seiten gewechselt“, weil sie sich mit Tripakt-Gründungs-Mitglied Italien verbündeten.
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Der 6. Mai 1955= an diesem Tag wurde Tripakt-Gründungs-Mitglied Deutschland (=hier der West-Teil BRD) ein Mitglieds-Land der NATO= ab diesem Tag haben jene NATO-Staaten, die auch die 1942er-Deklaration-Signatar-Staaten waren, offiziell, im Sinne der 1942er-Deklaration völkerrechtlich umfassend bekräftigt, dass sie „die Seiten gewechselt“ haben.
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Nun kann man anmerken, am 1. Mai 1955 sei der Warschauer Pakt gegründet worden (also nachher), ABER dort seien u. a. Tripakt-Gründungs-Mitglied Deutschland (=hier der Ost-Teil DDR), sowie Tripakt-Mitglieder Ungarn, Bulgarien, Rumänien und Tschechoslowakei (=Tripakt-Mitglied Slowakei), Pakt-Mitglied der Sowjet-Union geworden= also habe die Sowjet-Union nachher (nach 1949), im Sinne der 1942er-Deklaration völkerrechtlich ebenfalls „die Seiten gewechselt“. <<< Das ist völlig und absolut richtig – ABER– heute unwesentlich, DENN, der Warschauer Pakt wurde am 1. Juli 1991 aufgelöst (die NATO hingegen – mit Tripakt-Mitgliedern – besteht noch immer). <<< Für Russland, als Rechtsnachfolger der Sowjet-Union, ist der Warschauer Pakt also keine juristische Problem-Zone.
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Spain joined the Alliance on 30 May 1982 despite considerable public opposition.= Kein Land, das von der 1942er-Deklaration betroffen ist (=neutraler Zustand im Rahmen der 1942er-Deklaration).
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+>>> Der Warschauer Pakt endete am 1. Juli 1991 (=der Warschauer Pakt war ab diesem Datum völkerrechtlich kein AKTUELL gültiger Rechts-Zustand mehr/ historischer Zustand bleibt er natürlich).
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Czechia, Hungary and Poland were invited to begin accession talks at the Alliance’s Madrid Summit in 1997 and on 12 March 1999 they became the first former members of the Warsaw Pact to join NATO.
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Tschechien (=Tschechoslowakei) und Polen wechselten damit, im Sinne der 1942er-Deklaration, völkerrechtlich „die Seiten“, weil sie sich mit Tripakt-Gründungs-Mitglied Italien und Deutschland, sowie mit Tripakt-Mitglied Ungarn verbündeten.
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Die bereits aktiven 1942er-Declaration-Signatar-Staaten-NATO-Mitglieder bekräftigen mit der Aufnahme des Tripakt-Staates Ungarn, ihren völkerrechtlichen „Seiten-Wechsel“, im Sinne der 1942er-Deklaration.
+++…+++ >>> und so weiter (vollständige Listung in einem anderen Artikel).
Russlands Proteste der NATO-Erweiterung stellen einen Einspruch im Sinne der 1942er-Deklaration dar= für Russland ist die 1942er Declaration aufrecht. <<< Und die Friedensverträge= sind sowieso per Basis-Rechts-Zustand (nicht-Erfüllung von Punkt 2) ungültig.
De jure sind alle NATO-1942-(26+21)-Deklarations-Signatarstaaten, rechtlich in das Lager des Tripakt (8) gewechselt, weil sie sich – im Rahmen des 1949-NATO-Vertrages (der 1942-Vertrag ist 7 Jahre älter= Basis-Gültigkeit) mit den Tripakt-Ländern verbündet haben (=sie haben die Seiten gewechselt).
Man beachte – die Tripakt-(8) Länder sind NATO- Mitglieder: Deutschland, Italien, sowie= in 1940+41 beigetreten, Ungarn, Slowakei, Kroatien, Bulgarien, Rumänien.
Das heißt, in aktuell 2025 besteht der 1942er-26+21-Vertrag „nur mehr“ aus …= Listung kommt in einem anderen Artikel, soviel aber voraus: Es sind de facto die SCO+BRICS-Länder die die 1942-(26+21)-Declaration übernommen haben, weil de jure alle West-Länder (über den NATO-Mechanismus) die Seiten gewechselt haben (=man darf darauf wetten, dass kein einziges dieser West- Länder erkannt hat, was es völkerrechtlich auslöst, wenn sie zustimmen, dass bestimmte Staaten in die NATO aufgenommen werden).
Wie können z. B. US +UK das Problem für sich lösen?
+> Raus aus den Beistands-Verträgen mit Tripakt-(8)-Staaten +Anhänger-Ländern (z. B. Japan-Beistandspakte, etc.)
Zum NATO-Problem:
+> US +UK gehen selbst aus der NATO raus (und sind somit nicht mehr in einem Rechts-Verbund mit den Tripakt-(8)-Staaten +Anhänger-Ländern (z. B. Finnland)).
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+> US +UK werden selbst aktiv, und lassen die Tripakt-(8)-Staaten +Anhänger-Länder aus der NATO rauswerfen (damit wäre die NATO somit nicht mehr in einem Rechts-Verbund mit den Tripakt-(8)-Staaten +Anhänger-Ländern (z. B. Finnland)).
Man beachte: Derzeit hat die NATO mehrere UN- Feind- Länder (gemäß UN-Artikeln 53, 77, 107) als Mitglieder (dass diese Länder auch Mitglieder der UN sind, ist unwesentlich – es geht um den Rechtszustand – und der ist so).
Das alles wird natürlich nicht passieren.
Was aber passieren wird – und schon passiert – ist, dass US +UK+EU/NATO mit den Völkerrechts-Zuständen wie sie rechtlich korrekt gegeben sind, konfrontiert werden, UND – dahingehend hilflos in den Seilen hängend, keine Antworten auf die Darlegungen wissen.
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Aktuell baut China in Asien dahingehend das auf gültigem Völkerrecht basierende Argumentations-Konstrukt auf – langsam kommt alles in die Gänge. <<< Weder USA noch Japan haben darauf eine Antwort, weil der Absolutismus des Völkerrechts keine Relativierungen zulässt.
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Was ist, wenn nach China, auch Russland, in Europa, ein auf gültigem Völkerrecht basierendes US +Euro-thematisierendes Argumentations-Konstrukt aufbaut? <<< Werden USA, UK, EU/NATO darauf Antworten finden – gegen den Absolutismus des Völkerrechts, der keine Relativierungen zulässt?
Man beachte hierzu: China betont, dass Russland in der gegenwärtigen Japan-Situation an der Seite Chinas gegen Japan steht – und Russland äußert sich dahingehend auch:
Wenn nun Russland in Europa eine ähnliche Kampagne fährt – wird dann auch China dahingehend mit völkerrechtlicher Unterstützung präsent sein? <<< Interessante Frage, finden Sie nicht?
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+8> Was ist, wenn Russland ebenfalls – in jener Form wie es China aktuell praktiziert – 1945-Potsdam-(Deutschland) zur völkerrechtlich korrekten Umsetzung präsentieren würde?
Beispielsweise das:
B. ECONOMIC PRINCIPLES.
.11. In order to eliminate Germany’s war potential, the production of arms, ammunition and implements of war as well as all types of aircraft and sea-going ships shall be prohibited and prevented. Production of metals, chemicals, machinery and other items that are directly necessary to a war economy shall be rigidly controlled and restricted to Germany’s approved post-war peacetime needs to meet the objectives stated in Paragraph 15. Productive capacity not needed for permitted production shall be removed in accordance with the reparations plan recommended by the Allied Commission on Reparations and approved by the Governments concerned or if not removed shall be destroyed.
.12. At the earliest practicable date, the German economy shall be decentralized for the purpose of eliminating the present excessive concentration of economic power as exemplified in particular by cartels, syndicates, trusts and other monopolistic arrangements.
.13. In organizing the German Economy, primary emphasis shall be given to the development of agriculture and peaceful domestic industries.
.15. Allied controls shall be imposed upon the German economy but only to the extent necessary:
(a) to carry out programs of industrial disarmament, demilitarization, of reparations, and of approved exports and imports.
(b) to assure the production and maintenance of goods and services required to meet the needs of the occupying forces and displaced persons in Germany and essential to maintain in Germany average living standards not exceeding the average of the standards of living of European countries. (European countries means all European countries excluding the United Kingdom and the U. S. S. R.).
(c) to ensure in the manner determined by the Control Council the equitable distribution of essential commodities between the several zones so as to produce a balanced economy throughout Germany and reduce the need for imports.
(d) to control German industry and all economic and financial international transactions including exports and imports, with the aim of preventing Germany from developing a war potential and of achieving the other objectives named herein.
(e) to control all German public or private scientific bodies research and experimental institutions, laboratories, et cetera connected with economic activities.
Das ist – bezogen auf Deutschland – (noch immer) gültiges Völkerrecht – sic!
Für Interessierte – auch das steht in 1945-Potsdam-Deutschland-Deklaration / Vertreibung der Deutschen:

V. CITY 0F KOENIGSBERG AND THE ADJACENT AREA.
The Conference examined a proposal by the Soviet Government to the effect that pending the final determination of territorial questions at the peace settlement, the section of the western frontier of the Union of Soviet Socialist Republics which is adjacent to the Baltic Sea should pass from a point on the eastern shore of the Bay of Danzig to the east, north of Braunsberg-Goldap, to the meeting point of the frontiers of Lithuania, the Polish Republic and East Prussia.
The Conference has agreed in principle to the proposal of the Soviet Government concerning the ultimate transfer to the Soviet Union of the City of Koenigsberg and the area adjacent to it as described above subject to expert examination of the actual frontier.
The President of the United States and the British Prime Minister have declared that they will support the proposal of the Conference at the forthcoming peace settlement.
B. WESTERN FRONTIER OF POLAND.
In conformity with the agreement on Poland reached at the Crimea Conference the three Heads of Government have sought the opinion of the Polish Provisional Government of National Unity in regard to the accession of territory in the north ‚end west which Poland should receive. The President of the National Council of Poland and members of the Polish Provisional Government of National Unity have been received at the Conference and have fully presented their views. The three Heads of Government reaffirm their opinion that the final delimitation of the western frontier of Poland should await the peace settlement.
The three Heads of Government agree that, pending the final determination of Poland’s western frontier, the former German territories cast of a line running from the Baltic Sea immediately west of Swinamunde, and thence along the Oder River to the confluence of the western Neisse River and along the Western Neisse to the Czechoslovak frontier, including that portion of East Prussia not placed under the administration of the Union of Soviet Socialist Republics in accordance with the understanding reached at this conference and including the area of the former free city of Danzig, shall be under the administration of the Polish State and for such purposes should not be considered as part of the Soviet zone of occupation in Germany.
XII. ORDERLY TRANSFER OF GERMAN POPULATIONS.
The Three Governments, having considered the question in all its aspects, recognize that the transfer to Germany of German populations, or elements thereof, remaining in Poland, Czechoslovakia and Hungary, will have to be undertaken. They agree that any transfers that take place should be effected in an orderly and humane manner.
Since the influx of a large number of Germans into Germany would increase the burden already resting on the occupying authorities, they consider that the Control Council in Germany should in the first instance examine the problem, with special regard to the question of the equitable distribution of these Germans among the several zones of occupation. They are accordingly instructing their respective representatives on the Control Council to report to their Governments as soon as possible the extent to which such persons have already entered Germany from Poland, Czechoslovakia and Hungary, to submit an estimate of the time and rate at which further transfers could be carried out having regard to the present situation in Germany.
The Czechoslovak Government, the Polish Provisional Government and the Control Council in Hungary are at the same time being informed of the above and are being requested meanwhile to suspend further expulsions pending an examination by the Governments concerned of the report from their representatives on the Control Council.
