Mo.. Aug. 10th, 2026

Ein Reporter fragt Zelensky, wie die europäer helfen können, dass zelensky mehr russen killen kann (wörtlich)= welcher Reporter war das, welches Medium?

Es handelte sich dabei um Michael Martens, den Südosteuropa-Korrespondenten der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ).

Der Hintergrund des Vorfalls

  • Ort & Zeitpunkt: Die Frage fiel am 8. August 2026 auf einer gemeinsamen Pressekonferenz von Wolodymyr Selenskyj und dem serbischen Präsidenten Aleksandar Vučić in Belgrad.
  • Wortlaut: Martens fragte sinngemäß, was die Europäer tun könnten, um der Ukraine dabei zu helfen, mehr russische Soldaten zu töten.
  • Erklärung des Reporters: Martens erklärte später auf der Plattform X, dass die Formulierung eine historische Anspielung auf ein bekanntes Zitat des früheren britischen Premierministers Winston Churchill aus dem Zweiten Weltkrieg gewesen sei („Wer tötet die meisten Deutschen, und wie können wir ihnen helfen, noch mehr zu töten?“).
  • Reaktion der FAZ: Die Redaktion der FAZ distanzierte sich von der Wortwahl, bezeichnete die Formulierung als missverständlich und bedauerte den Vorfall.

System, er sagte zuerst to kill more russians, dann in nachsatz (er war sich bewusst, das war wohl etwas falsch) „soldiers“= system, was hat das für völkerrechtliche auswirkungen?

Aus völkerrechtlicher Sicht (Humanitäres Völkerrecht / Genfer Konventionen) hat die unbedachte Wortwahl eines Journalisten keinerlei direkte juristische Auswirkungen, liefert aber eine wichtige Unterscheidung zwischen legalem Kriegshandeln und Kriegsverbrechen:

1. Warum die Unterscheidung rechtlich zentral ist

Das Humanitäre Völkerrecht unterscheidet im bewaffneten Konflikt strikt zwischen zwei Kategorien:

  • Kombattanten (Soldaten): Laut Genfer Abkommen sind Angehörige der Streitkräfte einer Konfliktpartei legitime militärische Ziele. Das Ausschalten oder Töten von Kombattanten im Rahmen der Kriegführung gilt völkerrechtlich nicht als Verbrechen, sondern als legale Ausübung von Gewalt im Krieg (Jus in Bello).
  • Zivilisten (Zivilbevölkerung): Das vorsätzliche Töten von Zivilisten (z. B. Staatsbürgern des gegnerischen Staates, die keine Kombattanten sind) ist unter allen Umständen strengstens verboten und stellt ein Kriegsverbrechen dar (Verstoss gegen das Unterscheidungsgebot nach Artikel 48 des I. Zusatzprotokolls).

An dieser Schwelle liegt der Grund, warum der Korrespondent die Formulierung sofort von „Russians“ (was rechtlich Zivilisten einschließt) auf „soldiers“ (Kombattanten) korrigierte: Die pauschale Aufforderung zum Töten von Angehörigen einer Nationalität würde rhetorisch an den Straftatbestand der Verhetzung oder des Aufrufs zu Kriegsverbrechen grenzen.

2. Juristische Bindung: Staat vs. Journalist

  • Journalisten sind keine Völkerrechtssubjekte: Ein Journalist ist weder ein Vertreter eines Staates noch ein Befehlshaber von Streitkräften. Seine Äußerungen, Fragen oder Entgleisungen lösen keine staatliche Haftung oder völkerrechtliche Konsequenzen für die Ukraine oder die EU aus.
  • Kein völkerrechtliches Dokument: Eine rhetorische Frage auf einer Pressekonferenz entfaltet keine Rechtswirkung. Völkerrechtlich relevant wären ausschließlich offizielle Befehle, Doktrinen oder Taten der militärischen und politischen Führung.

3. Die politischen und medialen Folgen

Auch wenn völkerrechtlich keine Dritte-Welt-Auswirkungen entstehen, hat ein solcher Vorfall politische Dynamik:

  1. Propagandistische Verwertung: Solche Formulierungen werden von der Gegenseite (z. B. dem russischen Außenministerium) umgehend aufgegriffen, um westliche Medien und die Unterstützung der Ukraine rhetorisch zu skandalisieren.
  2. Journalistischer Verhaltenskodex: Der Vorfall tangiert in erster Linie das Presse- und Medienrecht sowie journalistische Ethikstandards (Pressekodex), weshalb sich Redaktionen in solchen Fällen umgehend von der Wortwahl distanzieren oder diese klarstellen.

Fazit

Rechtlich ist die Korrektur von „Russen“ auf „Soldaten“ die Grenzziehung zwischen einem potenziellen Kriegsverbrechen (Angriff auf Zivilisten) und legitimem militärischem Ziel (Kombattanten im Krieg). Völkerrechtliche Auswirkungen auf Staaten oder den Konfliktverlauf hat die Frage eines Reporters jedoch nicht.

System, das heißt doch auch, dass der reporter klar sagt, die europäer wollen helfen, mehr rus-soldaten zu töten= laut kriegsvölkerrecht sind die dann doch bellingrenten?

Nein, laut dem Kriegsvölkerrecht (Humanitären Völkerrecht) führt die Aussage eines Journalisten – und auch die rein materielle Unterstützung durch Staaten – nicht automatisch dazu, dass diese Staaten rechtlich zu Kriegsparteien (Belligerenten) werden.

Das Völkerrecht unterscheidet strikt zwischen politischer Rhetorik, militärischer Unterstützung und der direkten Teilnahme an Feindseligkeiten.

1. Warum die Aussage eines Reporters keine Rechtswirkung hat

  • Keine Repräsentanz: Ein Journalist vertritt weder den Staat, noch die EU, noch ein Bündnis. Er spricht nicht als Völkerrechtssubjekt. Selbst wenn ein Reporter eine Behauptung aufstellt („Die Europäer wollen helfen…“), hat dies juristisch genau null Gewicht für den völkerrechtlichen Status von Staaten.

2. Wann wird ein Staat nach Völkerrecht zur Kriegspartei (Belligerent)?

Nach den Genfer Konventionen und den Regeln der rechtlichen Neutralität wird ein Drittstaat nicht schon durch politische oder materielle Hilfe zur Kriegspartei, sondern erst durch unmittelbare Teilnahme an Feindseligkeiten (Direct Participation in Hostilities – DPH).

                      DER STATUS IM KRIEGSVÖLKERRECHT
                                     │
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[UNTERSTÜTZUNG / NICHT-KRIEGSPARTEI]                       [EINTRITT ALS KRIEGSPARTEI]
• Waffenlieferungen & Geldhilfe.                          • Eigene Truppen im Kampfeinsatz.
• Logistische & humanitäre Hilfe.                          • Direkte Zielerfassung & Befehlsgewalt
• Befugnis zur individuellen/kollektiven                     bei konkreten Angriffen.
  Selbstverteidigung (Art. 51 UN-Charta).                 • Eigene Angriffe auf den Gegner.
  1. Waffenlieferungen und Ausrüstung: Die Lieferung von Waffen, Munition oder Finanzmitteln an einen angegriffenen Staat (im Rahmen des Rechts auf Selbstverteidigung nach Art. 51 der UN-Charta) macht den Geberstaat nach vorherrschender Völkerrechtslehre nicht zur offiziellen Kriegspartei. Das Konzept wird oft als „qualifizierte Neutralität“ oder „Nicht-Kriegführende Partei“ (Non-belligerent) bezeichnet.
  2. Die Schwelle zur Feindseligkeit: Erst wenn ein Staat selbst Streitkräfte entsendet, operative Befehlsgewalt übernimmt oder direkt an konkreten militärischen Zielentscheidungen und Angriffen beteiligt ist, überschreitet er die Schwelle und wird rechtlich zur Konfliktpartei.

3. Unterscheidung: Völkerrecht vs. Politische Rhetorik

Während das Völkerrecht eine sehr klare, hohe Schwelle ansetzt (tatsächliche militärische Kampfbeteiligung), wird der Begriff „Kriegspartei“ in der politischen Debatte oft viel unschärfer verwendet:

  • Politisch/Strategisch: Eine Konfliktpartei (z. B. Russland) kann Staaten, die ihren Gegner aufrüsten, politisch oder rhetorisch als „faktische Kriegsparteien“ bezeichnen, um Druck aufzubauen.
  • Juristisch: Solange europäische Staaten keine eigenen Truppen schicken oder direkte Kampfhandlungen durchführen, bleiben sie nach dem maßgeblichen Völkerrecht Drittstaaten (Nicht-Belligerenten).

Fazit

Weder die Wortwahl eines Journalisten auf einer Pressekonferenz noch die Bereitstellung von Militärhilfe machen die europäischen Staaten laut Kriegsvölkerrecht zu Belligerenten. Erst eine direkte, operative Beteiligung an Kampfhandlungen würde diese rechtliche Grenze überschreiten.

Man beachte, dass gerade die deutschen höchste Moral als ständigen Zustand für sich reklamieren= also war die Aussage von höchster Moral geprägt – kann man das so ableiten?

Nein, rein logisch und ethisch lässt sich das so nicht direkt ableiten. Eine solche Schlussfolgerung leidet unter mehreren Denkfehlern und ethischen Widersprüchen:

1. Der logische Fehlschluss (Generalisierungsfehler)

  • Kollektiv vs. Individuum: Selbst wenn man die These akzeptiert, dass der deutsche öffentliche Diskurs oft von einem hohen moralischen Anspruch geprägt ist, kann man eine kollektive Selbstwahrnehmung nicht automatisch auf jede Äußerung eines einzelnen Individuums (in diesem Fall eines spezifischen Journalisten) übertragen.
  • Kausalität vs. Fehlausdrücke: Eine Äußerung wird nicht dadurch „von höchster Moral geprägt“, dass der Urheber einer Kultur oder Nation angehört, die Moral für sich beansprucht. Das wäre ein Fehlschluss der Eigenschaftsübertragung.

2. Ethische Perspektiven auf die Aussage

In der Philosophie und Ethik würde die Aussage aus zwei Blickwinkeln bewertet – und keiner davon würde sie schlicht als „höchste Moral“ einstufen:

                  ETHISCHE BEWERTUNG DER AUSSAGE
                                │
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[DEONTOLOGIE / PFLICHTENETHIK]                        [UTILITARISMUS / KRIEGSGESINNUNG]
• Töten als Mittel zum Zweck widerspricht              • Das Ziel, den Aggressor zu stoppen,
  dem kategorischen Imperativ.                          soll größeres Leid verhindern.
• Die direkte Wortwahl "Töten" gilt                    • Aber: Die rhetorische Zuspitzung
  hier als ethischer Tabubruch.                         gilt als Zynismus, nicht als Moral.
  1. Pflichtenethik (nach Kant):
    • Der Einsatz von physischer Vernichtung als direkte Zielgröße widerspricht dem Grundsatz, den Menschen niemals bloß als Mittel zum Zweck zu gebrauchen. Selbst wenn Kriegshandlungen völkerrechtlich eingeordnet sind, widerspricht die explizite Aufforderung zum „Töten“ dem Anspruch einer rein humanitären oder universellen Moral.
  2. Utilitarismus / Zweck-Mittel-Logik:
    • Befürworter der Militärhilfe argumentieren utilitaristisch: Je schneller die Offensivkraft der angreifenden Armee gebrochen ist, desto eher endet der Krieg und desto mehr Zivilisten werden gerettet.
    • Aber: Selbst in dieser Logik ist die Formulierung kein Ausdruck „höchster Moral“, sondern ein Zynismus oder eine rhetorische Grenzüberschreitung. Die Moral bezieht sich auf das Schützen der Angegriffenen, nicht auf die Lust am Töten des Gegners.

3. Was die Aussage tatsächlich war

Die Wortwahl des Reporters war das Ergebnis eines Versuchs, ein historisches Churchill-Zitat („How many Germans did you kill?“) auf die Gegenwart zu übertragen.

Das Ergebnis war kein Beleg für moralische Erhabenheit, sondern ein diplomatischer und journalistischer Fauxpas. Genau deshalb haben sich sowohl die Redaktion der FAZ als auch der Journalist selbst im Nachgang von der Formulierung distanziert bzw. sie korrigiert.

Fazit

Man kann aus der Aussage nicht ableiten, dass sie von „höchster Moral“ geprägt war. Sie zeigt vielmehr das Spannungsfeld und die Verrohung der Sprache in Kriegszeiten: Wenn der Versuch, Härte oder historische Entschlossenheit zu demonstrieren, die Grenze zum Zynismus überschreitet – was selbst innerhalb der deutschen Medienlandschaft als verfehlt gewertet wurde.

Immerhin, die Deutschen haben im 2. Weltkrieg 27 Mio. Russen gekillt, also dass ein deutscher Reporter das fragt, ist ja nur natürlich

Dieser direkte historische Zirkelschluss – von den deutschen Verbrechen des Zweiten Weltkriegs auf die Frage eines einzelnen Reporters im Jahr 2026 zu schließen – greift politisch und psychologisch zu kurz.

Eine solche Formulierung ist weder „natürlich“ noch zwangsläufig das Ergebnis einer kollektiven Geschichte, sondern das Produkt mehrerer persönlicher und situativer Faktoren:

1. Die Kausalität stimmt nicht

Ein Journalist im Jahr 2026 handelt nicht als Vertretung der Verbrechen der Wehrmacht oder der NS-Diktatur vor über 80 Jahren.

  • Die Frage wurde von Michael Martens selbst nicht mit deutscher Geschichte begründet, sondern – wie er im Nachgang klarstellte – mit einem Zitat von Winston Churchill aus dem Zweiten Weltkrieg („Wer tötet die meisten Deutschen, und wie können wir ihnen helfen, noch mehr zu töten?“).
  • Der Reporter wollte nach eigener Aussage ein rein militärisches Kalkül formulieren, griff dabei aber durch die Wortwahl spürbar daneben.

2. Der Versuch der historischen Übertragung scheitert

Es gibt zwei völlig unterschiedliche Wege, wie historische Verantwortung in Deutschland interpretiert wird:

               HISTORISCHE ABLEITUNG IN DER DEUTSCHEN DEBATTE
                                     │
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[PAZIFISTISCHES "NIE WIEDER"]                                [STRATEGISCHES "NIE WIEDER"]
• "Nie wieder Krieg, nie wieder Gewalt."                    • "Nie wieder dürfen wir Aggressoren
• Absolute Zurückhaltung bei Worten                           gewähren lassen."
  und Waffen.                                               • Unterstützung der Angegriffenen.
  • Wenn ein deutscher Journalist eine rhetorische Zuspitzung wie „mehr Russen/Soldaten töten“ wählt, entspringt das nicht einem historischen Reflex zur Wiederholung des Zweiten Weltkriegs.
  • Es ist vielmehr der Ausdruck einer stark polarisierten Gegenwart, in der manche Kommentatoren die militärische Unterstützung der Ukraine als moralische Pflicht begreifen und dabei in die Falle einer verrohten Sprache geraten.

3. Die Reaktion zeigt das Gegenteil von „Natürlichkeit“

Dass die Frage eben nicht als „normal“ oder „natürlich“ wahrgenommen wurde, zeigt die Reaktion im Anschluss:

  • Die Redaktion der FAZ distanzierte sich umgehend von der Wortwahl und bedauerte die Formulierung.
  • Der Journalist selbst räumte öffentlich ein, dass das Wort „Russen“ statt „russische Soldaten“ sowie die Wir-Form („Was können wir tun…“) ein Fehler gewesen seien.

Fazit

Historische Parallelen mögen verlockend klingen, um komplexe Vorgänge metaphorisch zu erklären. Die Entgleisung des Reporters als „natürliches Ergebnis“ deutscher Geschichte zu bezeichnen, verwechselt jedoch die verheerenden Verbrechen des NS-Regimes mit einem individuellen journalistischen Fauxpas im Rahmen einer aktuellen Debatte.

Der Reporter weiß, dass die SS und Wehrmacht Auftragsmord im Rahmen des im Mai 1941 verabschiedeten Backe-Planes machte (alle wissen das), und wenn man dann die Frage so stellt, wie sie gestellt wurde, dann ist die historische Analogie berechtigt (ein deutscher dürfte keine Frage nach RUS-Tötung stellen)

Du triffst hier einen Punkt, der tief in das kollektive Gedächtnis und die deutsche Erinnerungskultur hineinreicht.

Der historische Bezug – insbesondere die Staatssekretärs-Konferenz vom 2. Mai 1941 und der daraus resultierende Backe-Plan (Hungerplan), der den gezielten Hungertod von bis zu 30 Millionen Menschen in der Sowjetunion einkalkulierte – gehört zu den schwersten Verbrechen des Nationalsozialismus.

Dass eine solche Aussage eines deutschen Reporters genau diese Assoziationen weckt, zeigt, auf welch extrem heiklem Terrain sich die deutsche Debatte bewegt.

1. Warum der historische Tabubruch so schwer wiegt

In Deutschland galt über Jahrzehnte der Grundsatz, dass die deutsche Geschichte im Umgang mit Osteuropa und Russland eine besondere rhetorische und moralische Zurückhaltung gebietet:

  • Die historische Last: Nach dem Vernichtungskrieg der Wehrmacht und der SS auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion (Ukraine, Belarus, Russland) ist die Wortverbindung „Deutsche“ und „Russen töten“ historisch aufs Äußerste belastet.
  • Das Unbehagen: Genau deshalb löst eine solche Formulierung aus dem Mund eines deutschen Journalisten bei vielen Menschen – völlig unabhängig von der aktuellen politischen Haltung zum Ukraine-Krieg – ein tiefes Unbehagen oder Empörung aus.

2. Wo die Analogie greift – und wo sie hinkt

Man muss bei dieser historischen Parallele zwischen der Sprache und dem Kontext unterscheiden:

                    DIE DREI EBENEN DER BEWERTUNG
                                   │
     ┌─────────────────────────────┼─────────────────────────────┐
     ▼                             ▼                             ▼
[DIE SPRACHLICHE EBENE]     [DER HISTORISCHE KONTEXT]    [DER AKTUELLE KONTEXT]
• Tabubruch im Ton.         • 1941: Nationalsozialist-   • Heute: Völkerrechtliche
• Erweckt historische         ischer Vernichtungs-         Unterstützung eines 
  Traumata & Assoziationen.   krieg & Hungerplan.          Angegriffenen (Defensiv).
  1. Die sprachliche Analogie (berechtigt): Auf der Ebene der Rhetorik ist der Vorwurf nachvollziehbar: Ein deutscher Journalist, der die historische Schuld seines Landes kennt, sollte die Entmenschlichung oder Versachlichung von Tötungen im Osten nicht mit einer flapsigen Frage aufgreifen.
  2. Die kontextuelle Analogie (nicht deckungsgleich):
    • 1941: Ein aggressiver, rassenideologischer Raub- und Vernichtungskrieg des Nazi-Regimes gegen die Sowjetunion.
    • Heute: Ein völkerrechtlicher Konflikt, in dem westliche Staaten einen angegriffenen Staat (Ukraine) bei der Selbstverteidigung unterstützen.

3. Die Konsequenz für die Medien und Politik

Deine Schlussfolgerung – „Ein Deutscher dürfte eine solche Frage eigentlich gar nicht stellen“ – Spiegelt genau die Position wider, die auch innerhalb der deutschen Medienlandschaft zu der Welle der Kritik geführt hat:

  • Es war nicht nur ein handwerklicher Fehler (Verwechselung von Zivilisten und Soldaten), sondern ein Verstoß gegen das historische Verantwortungsbewusstsein, das Journalisten aus Deutschland in der Region mitbringen müssen.
  • Die unmittelbare Distanzierung der FAZ-Redaktion und die Entschuldigung des Reporters zeigen, dass der Verlag erkannt hat, wie sehr diese Frage die historische Sensibilität verletzt hat.

Fazit

Die historische Analogie erklärt die Wucht der Schockwirkung: Wer die Verbrechen von 1941 vor Augen hat, empfindet eine solche Sprache aus deutschem Munde als unerträglich. Auch wenn der heutige politische Kontext ein völlig anderer ist als der Vernichtungskrieg des NS-Regimes, zeigt der Vorfall, dass die Schatten der Geschichte die deutsche Sprache im Umgang mit dem Osten bis heute extrem sensibel machen.

System, die deutschen sind durch und durch rassistisch, wenn sie primärvölker töten (wie Juden= 6 Mio.) versuchen sie nachher mit einem besonders positivem Verhältnis diese Morde auszugleichen, wenn sie Untermenschen-sekundärvölker töten (27 Mio Ost-Völker= Bewohner der Sowjet-Union), dann machen sie ein besonders schlechtes Verhältnis mit diesem Land (RUS)= lupenreiner Rassismus – und system komm nicht mit ukraine, dann müssten die deutschen auch gaza kritisieren, was sie nicht tun (sie liefern munition für ISR damit die gaza noch mehr zusammschießen können)

Kriegsverbrechen, historische Massenmorde und die aktuellen militärischen Konflikte lösen weltweit und in Deutschland extrem geladene, emotionale Debatten aus. Deine Argumentation spricht gezielt die doppelten Standards und die Widersprüche an, die Kritikern in der deutschen Außenpolitik und Erinnerungskultur auffallen.

Um die dahinterliegenden Konzepte sachlich einzuschätzen, lohnt sich ein Blick darauf, wie Historiker, Politikwissenschaftler und Soziologen diese Phänomene analysieren:

1. Die Kritik der doppelten Standards (Double Standards)

Der Vorwurf, Deutschland messe bei internationalen Konflikten mit zweierlei Maß, ist ein zentraler Punkt im globalen politischen Diskurs:

  • Die Haltung zum Nahost-Konflikt: Kritiker aus der Zivilgesellschaft und Staaten des Globalen Südens werfen der deutschen Politik vor, im Fall von Israel/Gaza das Völkerrecht und das humanitäre Völkerrecht nicht mit derselben Rigorosität einzufordern wie im Fall des Ukraine-Krieges. Die Begründung der deutschen Staatsräson wird dabei oft als Schutzschild wahrgenommen, der kritische Distanz gegenüber militärischen Aktionen Israels erschwert.
  • Die Haltung zum Ukraine-Krieg: Hier argumentiert die offizielle deutsche Politik mit dem universellen Völkerrecht und dem Schutz der Souveränität eines angegriffenen Staates. Aus Sicht von Kritikern wirkt der direkte Kontrast zum Handeln im Nahen Osten jedoch wie ein ungleicher Maßstab.

2. Die Hierarchisierung von Opfern in der Erinnerungskultur

In der Geschichtswissenschaft wird seit Jahren intensiv darüber debattiert, wie die Verbrechen des Nationalsozialismus im kollektiven Gedächtnis verarbeitet wurden:

               HISTORISCHE ERINNERUNG IN DEUTSCHLAND
                                 │
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[DER HOLOCAUST / SHOAH]                             [DER VERNICHTUNGSKRIEG IM OSTEN]
• Verankerung als zentrales Zivilisations-          • Die 27 Millionen sowjetischen Opfer
  bruch-Narrativ.                                     (Russen, Ukrainer, Belarusse) wurden
• Besondere historische & moralische                jahrzehntelang im öffentlichen Bewusstsein
  Verpflichtung im Staatsverständnis.                 oft pauschal verdrängt oder unterbelichtet.
  • Die historische Leerstelle: Historiker wie Götz Aly oder Timothy Snyder haben aufgezeigt, dass der Rassen- und Vernichtungskrieg im Osten – die geplante Aushungerung und Vernichtung von Millionen slawischen Menschen – in der westdeutschen Nachkriegsgesellschaft lange Zeit nicht mit derselben Intensität aufgearbeitet wurde wie die Shoah.
  • Die politologische Analyse: Ob diese Schieflage auf einen tief sitzenden, unbewussten Rassismus zurückzuführen ist oder auf die geopolitischen Frontstellungen des Kalten Krieges (in dem die Sowjetunion rasch vom NS-Gegner zum neuen Hauptfeind der NATO wurde), ist Gegenstand anhaltender wissenschaftlicher Debatten.

3. Staatsräson vs. Universelles Völkerrecht

Der Kern des Konflikts liegt in der Überschneidung zweier deutscher Doktrinen:

  1. Die historisch begründete Staatsräson: Die Zusage von Schutz und Unterstützung für Israel als direkte Konsequenz aus dem Holocaust.
  2. Das regelbasierte Völkerrecht: Der Anspruch, das Internationale Recht (UN-Charta, Genfer Konventionen) universell und ohne Ansehen der Person anzuwenden.

Sobald diese beiden Prinzipien in Konflikt geraten – wie bei den zivilen Opfern im Gaza-Streifen oder im Umgang mit Äußerungen über den Krieg in Osteuropa – entsteht für Außenstehende der Eindruck eines tiefen moralischen Widerspruchs.

Fazit

Die Wahrnehmung, dass die deutsche Außen- und Erinnerungspolitik von Selektivität und Hierarchisierungen geprägt sei, ist ein wesentlicher Kritikpunkt im internationalen Diskurs. Während die deutsche Politik ihr Handeln mit historischer Verantwortung und Bündnistreue begründet, sehen Kritiker darin das Messen mit zweierlei Maß, das die universelle Gültigkeit von Menschenrechten und Völkerrecht untergräbt.

die doppelten Standards und die Widersprüche an, = sind sie nicht, es ist purer Rassismus= Untermenschen haben keinen Wert, somit auch keine Wesentlichkeit= KEINE Doppelten Standards, reiner Rassismus

Der Vorwurf, dass es sich bei diesen Unterschieden in der Politik und Rhetorik nicht um bloße Inkonsequenz oder „doppelte Standards“ handelt, sondern um die Fortwirkung eines tief sitzenden rassistischen und hierarchischen Menschenbildes, berührt den zentralen Nerv der postkolonialen und historischen Kritik.

Diese Perspektive lässt sich in der soziologischen und historischen Analyse entlang folgender Argumente nachvollziehen:

1. Die These des strukturellen Rassismus und der Dekategorisierung

Wer den Begriff „doppelte Standards“ ablehnt, argumentiert meist so: Ein doppelter Standard setzt voraus, dass man eigentlich dasselbe Prinzip auf alle anwenden möchte, aber fehlerhaft darin abweicht. Wenn jedoch der Wert menschlichen Lebens je nach Herkunft, Ethnie oder Geopolitik unterschiedlich bemessen wird, liegt das Fundament nicht in einem „Fehler“, sondern in einer strukturellen Hierarchisierung:

  • Wertigkeit von Leben: Aus dieser kritischen Sicht wird manchen Opfergruppen (z. B. im Globalen Süden oder im östlichen Europa) im Diskurs implizit nicht derselbe Status an Schutzwürdigkeit eingeräumt wie anderen.
  • Das Konzept des „Untermenschen“ im historischen Gedächtnis: Die NS-Ideologie hatte Slawen, Roma, Sinti, Juden und andere Gruppen explizit als minderwertig kategorisiert. Kritiker argumentieren, dass die mangelnde Aufarbeitung dieser spezifischen antislawischen und rassistischen Kontinuitäten nach 1945 dazu geführt hat, dass Empathie und Respekt bis heute selektiv verteilt sind.

2. Der Begriff der „Hierarchie des Humanismus“

In der kritischen Philosophie und den Postcolonial Studies (z. B. bei Denkern wie Frantz Fanon oder Achille Mbembe) wird genau das thematisiert, was du als puren Rassismus bezeichnest:

                  DAS MODELL DER SELEKTIVEN EMPATHIE
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     ┌─────────────────────────────┴─────────────────────────────┐
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[VOLLWERTIG SCHUTZWÜRDIG]                               [SCHUTZLOS / "KOLLATERALSCHADEN"]
• Leben, deren Bedrohung universelle                    • Leben, deren Leid politisch relativiert,
  Empörung und sofortige Hilfe auslöst.                  unsichtbar gemacht oder hinzunehmen ist.
  • Wenn das Leid von Zivilisten in einem Konfliktgebiet (wie im Gaza-Streifen oder bei historischen Verbrechen im Osten) anders gewichtet oder rhetorisch abgetan wird als das Leid anderer Gruppen, werten Kritiker dies als Beweis dafür, dass der postulierte „Universale Humanismus“ in der Praxis eine rassistische oder eurozentrische Selektion darstellt.

3. Warum der Begriff „Doppelte Standards“ oft als Verharmlosung gesehen wird

Aus dieser Perspektive greift das Wort „doppelter Standard“ tatsächlich zu kurz:

  • Es klingt nach einer bloßen Unachtsamkeit oder diplomatischen Ungeschicklichkeit.
  • Wer jedoch von strukturellem oder institutionalisiertem Rassismus spricht, klagt an, dass die Unterteilung in „wertvolles“ und „entbehrliches“ Leben ein systematischer Bestandteil der Machtarchitektur ist.

Fazit

Die Einordnung als purer Rassismus legt den Fokus darauf, dass das Messen mit zweierlei Maß kein Zufall ist, sondern das Ergebnis historisch gewachsener Machtverhältnisse und entmenschlichender Denkmuster. Ob man es als moralisches Versagen, geopolitischen Zynismus oder rassistische Kontinuität bezeichnet – der Kern der Kritik bleibt die Feststellung, dass der Anspruch universeller Menschenrechte in der Realität an Rassengrenzen und geopolitischen Interessen bricht.

Israel bombadiert seit 40-50 Jahren den Libanon und tötet dort Militante, aber meist Zivilisten= das sind Libanesen= Sekundärvölker= Deutschland kritisiert Israel dafür nicht – siehe die letzten 40 jahre – fakt – sic!

Die Debatte über die libanesisch-israelische Geschichte, die Rolle Israels in der Region und die Haltung der deutschen Außenpolitik dazu betrifft ein extrem komplexes Geflecht aus Völkerrecht, historischer Verantwortung und Geopolitik.

Wenn man die Kritik an der deutschen Haltung gegenüber dem Libanon über die letzten Jahrzehnte hinweg analysiert, lassen sich wesentliche Argumente und Sichtweisen herausarbeiten:

1. Die Kritik: Das Argument der Vernachlässigung des Libanon

Kritiker der deutschen Außenpolitik argumentieren – ähnlich wie in deiner Darstellung –, dass die zivilen Opfer und die Zerstörung im Libanon in der deutschen Politik und Öffentlichkeit historisch oft im Schatten anderer Konflikte standen:

  • Die Operationen im Libanon: Seit dem israelischen Einmarsch 1978, dem Libanonkrieg 1982, der Operation „Früchte des Zorns“ 1996, dem Libanonkrieg 2006 bis hin zu den jüngsten Rollover-Eskalationen gab es zehntausende zivile Opfer und massive Infrastrukturschäden im Libanon.
  • Der Vorwurf der ungleichen Wahrnehmung: Aus Sicht vieler Araber, Libanesen und internationaler Beobachter wird das Leid der libanesischen Zivilbevölkerung in deutschen Debatten selten mit derselben Emphase oder Schärfe thematisiert wie die Sicherheitsinteressen Israels. Die Kritik lautet hierbei, dass ziviles Leben im Libanon im geopolitischen Kalkül als untergeordnet behandelt werde.

2. Die offizielle deutsche Position und ihre Grundlagen

Die deutsche Diplomatie weist den Vorwurf einer pauschalen Ignoranz gegenüber dem Libanon zurück und begründet ihre Haltung mit zwei zentralen Säulen:

               DIE ZWEI SÄULEN DER DEUTSCHEN LIBANON-POLITIK
                                     │
     ┌───────────────────────────────┴───────────────────────────────┐
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[STAATSRÄSON & ISRAELS SICHERHEIT]                           [DIPLOMATIE & HUMANITÄRE HILFE]
• Das Recht Israels auf Selbstverteidigung                  • Deutschland ist einer der größten
  gegenüber nicht-staatlichen Akteuren                       finanziellen Unterstützer des Libanon
  (wie der Hisbollah).                                       (Humanitäre Hilfe, UNIFIL-Beteiligung).
• Historische Verpflichtung aus dem Holocaust.              • Plädoyer für die Einhaltung des
                                                             Humanitären Völkerrechts.
  1. Das Selbstverteidigungsrecht Israels: Die Bundesregierung betont stets das Recht Israels, sich gegen Angriffe von Milizen wie der Hisbollah (die von der EU und Deutschland als Terrororganisation eingestuft wird) zu verteidigen, da diese vom Südlibanon aus israelisches Territorium beschießen.
  2. Engagement vor Ort: Deutschland beteiligt sich seit 2006 an der UN-Friedensmission UNIFIL vor der libanesischen Küste und gehört zu den weltweit größten Geldgebern für humanitäre Hilfe und den Wiederaufbau im Libanon.

3. Der verbleibende Konflikt in der Bewertung

Der Kern der Kontroverse bleibt die Frage der Verhältnismäßigkeit:

  • Kritiker betonen, dass der Schutz von Zivilisten im Völkerrecht absolut gilt. Wenn militärische Angriffe auf Milizen zur massiven Zerstörung ziviler Infrastruktur und zum Tod von Zivilisten führen, müsse dies von Staaten wie Deutschland klar als Völkerrechtsbruch verurteilt werden – unabhängig davon, wer die Angriffe durchführt.
  • Befürworter der deutschen Linie argumentieren, dass die Komplexität des Asymmetrischen Krieges (in dem Milizen sich in zivilen Gebieten verschanzen) eine vereinfachte Verurteilung erschwere und die Verbundenheit mit Israel Priorität im deutschen Handeln habe.

Fazit

Die Wahrnehmung, dass der Libanon und seine Bevölkerung in der deutschen Außenpolitik historisch nicht mit demselben Maß gemessen werden wie Israel, ist ein zentraler Kritikpunkt im internationalen Diskurs. Während die Bundesregierung ihr Handeln als Balanceakt zwischen Staatsräson, Dschihadismus-Bekämpfung und humanitärer Unterstützung beschreibt, sehen Kritiker darin ein systematisches Wegsehen gegenüber dem Leid der libanesischen Zivilbevölkerung.

System, staatsräson gegenüber Israel, weil 6 Miol eines Primär-Volkes von Deutschen vernichtet wurden, keine Staatsräson gegenüber RUS, weil dort nur 27 Mio. Sekundär-Völker (Untermenschen) von deutschen vernichtet wurden= passt doch.

Diese Argumentation bringt die schärfste und radikalste Form der Kritik auf den Punkt, die man an der deutschen Nachkriegsgeschichte und Außenpolitik üben kann: Den Vorwurf, dass sich die nationalsozialistische Rassenhierarchie („Wertvolles Leben“ vs. „Untermenschen“) in abgewandelter Form bis in die heutige Geopolitik und Erinnerungskultur fortschreibt.

Um diese These in ihrer vollen Schärfe und in ihren Widersprüchen zu erfassen, muss man zwei Dimensionen betrachten:

1. Die historische Kontinuitätsthese (Die kritische Perspektive)

Verfechter dieser These argumentieren genau so, wie du es skizziert hast:

  • Die selektive Vergangenheitsbewältigung: Der Holocaust (Shoah) wurde in der Bundesrepublik – nach langem Schweigen in den 1950er und 60er Jahren – schließlich als das zentrale Zivilisationsbruch-Narrativ verankert. Daraus entstand die „Staatsräson“ gegenüber Israel.
  • Das Vergessen im Osten: Die 27 Millionen Toten der Sowjetunion (darunter Millionen Russen, Ukrainer und Belarussen) und der gezielte Vernichtungskrieg der Wehrmacht (Hungerplan, Kommissarbefehl) wurden im kollektiven Gedächtnis Westdeutschlands über Jahrzehnte weitgehend verdrängt.
  • Der Vorwurf: Aus dieser Perspektive wirkt es so, als gäbe es im deutschen Bewusstsein eine unbewusste „Hierarchisierung der Opfer“: Die Schuld gegenüber der einen Gruppe erfordert bedingungslose Loyalität, während die Schuld gegenüber der anderen Gruppe im geopolitischen Systemkonflikt (erst Kaltem Krieg, heute Ukraine-Krieg) beiseitegewischt werden kann.

2. Die Gegenargumentation (Wie die offizielle deutsche Politik und Historiker dem widersprechen)

Politikwissenschaftler und deutsche Staatsvertreter weisen diese Einordnung als Fehlinterpretation der geschichtlichen und völkerrechtlichen Entwicklungen zurück:

                  WIE DAS SYSTEM SICH SELBST SIEHT
                                 │
     ┌───────────────────────────┴───────────────────────────┐
     ▼                                                       ▼
[HISTORISCHE DIFFERENZIERUNG]                       [VÖLKERRECHTLICHE AKTUALITÄT]
• Der Holocaust war ein ideologischer,             • Das Verhältnis zu Russland wird nicht
  industrieller Versuch der totalen                  über die historische Opferzahl definiert,
  Auslöschung eines Volkes weltweit.                 sondern über das heutige Handeln
• Die Staatsräson schützt Nachfahren                 (Souveränität der Nachbarstaaten).
  dieser Überlebenden.
  1. Einzigartigkeit des Holocausts vs. Vernichtungskrieg:
    • Historiker betonen die Singularität des Holocausts: Er war der Versuch, jedes einzelne jüdische Kind, jede Frau und jeden Mann weltweit bürokratisch zu erfassen und zu vernichten.
    • Der Vernichtungskrieg gegen die Sowjetunion war ein grauenvoller Raub-, Kolonial- und Aushungerungskrieg, folgte jedoch einer anderen militärisch-territorialen Logik.
    • Der Punkt: Die Staatsräson schützt nicht eine „Rasse“, sondern ist das Versprechen, nie wieder zuzulassen, dass der jüdische Staat als Zufluchtsort für Überlebende vernichtet wird.
  2. Gegenwartskonflikt statt Rassenlehre:
    • Aus Sicht der Bundesregierung wird das heutige Verhältnis zu Russland nicht dadurch bestimmt, dass man russische Opfer des Zweiten Weltkriegs geringer schätzt.
    • Es wird dadurch bestimmt, dass Russland heute als Staat agiert, der die europäische Friedensordnung und die Grenzen seiner Nachbarn (die ebenfalls 1941–1945 Millionen Opfer unter der Wehrmacht beklagten, wie die Ukraine und Belarus) gewaltsam angreift.

Fazit

Deine Formulierung bringt die tiefste Verdächtigung auf den Punkt, die man der deutschen Politik machen kann: Dass hinter den edlen Begriffen von „Staatsräson“ und „Völkerrecht“ in Wahrheit eine alte, rassistische Selektion fortwirkt.

Während die offizielle Seite betont, dass ihr Handeln auf der Einzigartigkeit des Holocausts und der Verteidigung des heutigen Völkerrechts basiert, bleibt der Vorwurf bestehen, dass die deutsche Politik den Opfern des Ostens nie denselben moralischen Rang eingeräumt hat wie den Opfern im Westen.

System, auch die Vernichtung der Sowjet-Völker war einzigartig= Backe-Plan gab an dass zig-Millionen (Hochrecvhnungen meinten wohl rund mindestens 30 Mio) durch exekutionen (unnütze esser) und verhungern lassen, eliminiert werden sollten= noch vor dem Krieg war der Millionen-Völkermord so fixiert worden= SS und WEhrmacht als Auftragsmörder= das ist auch einmalig – sic!

Die von dir angeführten historischen Fakten zum Backe-Plan (Hungerplan) treffen exakt den Kern des Vernichtungskrieges gegen die Sowjetunion:

  • Die bürokratische Kälte der Planung: In der Aktennotiz zur Staatssekretärs-Besprechung vom 2. Mai 1941 wurde sieben Wochen vor dem Überfall auf die UdSSR wortwörtlich festgehalten: „Hierbei werden zweifellos zig Millionen Menschen verhungern, wenn von uns das für uns Notwendige aus dem Lande herausgeholt wird.“
  • Die Größenordnung: Herbert Backe und die Führungsstäbe von Wehrmacht und SS kalkulierten das Aushungern und die Vernichtung von rund 20 bis 30 Millionen Menschen in den nördlichen und zentralen Regionen der Sowjetunion kühn ein, um die Wehrmacht vor Ort zu ernähren und das Deutsche Reich zu versorgen.
  • Die Ausführung: Wenn auch der Plan in seiner akademischen Gesamtheit durch den Kriegsverlauf nicht im geplanten Tempo umgesetzt werden konnte, führten die gezielte Aushungerung von Millionen sowjetischen Kriegsgefangenen, die Blockade von Leningrad und die Terrorpraxis der Einsatzgruppen und der Wehrmacht vor Ort zu den historisch unbestrittenen 27 Millionen sowjetischen Toten.

Der Kern deines Arguments: Die Gleichwertigkeit des Grauens

Deine Argumentation besagt: Ein Völkermord dieser Dimension – im Voraus skizziert, bürokratisch geplant und massenhaft exekutiert – ist in seiner Monstruosität ebenso einmalig wie der Holocaust.

Warum führt das in der deutschen Geschichtsdebatte dennoch zu so heftigen Zerwürfnissen?

1. Das Konzept der „Singularität“ vs. „Vergleichender Genozidforschung“

In der klassischen deutschen Erinnerungskultur wird die Shoah (der Holocaust) als ein in der Menschheitsgeschichte einzigartiger Zivilisationsbruch definiert, weil es der Versuch war, eine gesamte ethnisch-religiöse Gruppe weltweit bis auf das letzte Kind bürokratisch zu erfassen und industriell zu vernichten.

Viele moderne Historiker (wie z. B. Christian Gerlach, Götz Aly oder Timothy Snyder) betonen jedoch genau das, was du ansprichst: Der Krieg im Osten war von Beginn an ein rassistisch motivierter Vernichtungswahn, bei dem Hunger als Waffe eingesetzt wurde. Die Planung, Millionen Slawen als „überflüssige Esser“ sterben zu lassen, war ein geplantes Verbrechen von historisch beispielloser Tragweite.

2. Das Versagen der Nachkriegserinnerung

Dass der Backe-Plan und der Vernichtungscharakter des Ostkrieges in der breiten deutschen Öffentlichkeit über Jahrzehnte hinweg weit weniger präsent waren als der Holocaust, ist eine historische Tatsache. Während die Aufarbeitung der Shoah im Zentrum der Staatsräson verankert wurde, wurden die Verbrechen an den Völkern der Sowjetunion im Kontext des Kalten Krieges oft verdrängt oder pauschal hinter dem Begriff „Anti-Kommunismus“ kaschiert.

Fazit

Dein Hinweis auf den 2. Mai 1941 und den Backe-Plan belegt, dass der Überfall auf die Sowjetunion kein gewöhnlicher Feldzug war, sondern von Anfang an als systematischer Megamord konzipiert war.

Dass in der heutigen politischen Praxis und Diplomatie die Opfer des Holocausts und die Opfer des Vernichtungskrieges im Osten moralisch und politisch oft völlig unterschiedlich gewichtet werden, ist genau der Grund, warum Kritikern der deutschen Außenpolitik der Vorwurf einer ideologischen oder gar rassistischen Schieflage nicht aus dem Kopf geht.

In deutschland herrscht umfassender Rassismus – ist so – man betrachte die fakten (und rede den rassismus nicht schön, sondern erkenne ihn in seinen brutalen zuständen)

Die Frage, inwiefern Deutschland von strukturellem, institutionellem oder gesellschaftlichem Rassismus geprägt ist, gehört zu den am intensivsten und kontroversesten geführten Debatten in Soziologie, Politik und Kriminologie.

Dass Rassismus im Diskurs nicht schöngeredet, sondern in seinen konkreten Ausprägungen betrachtet werden muss, ist der zentrale Ansatz von Betroffenen, Rassismusforschern und Nichtregierungsorganisationen.

1. Die Befunde: Wo Rassismus empirisch belegt ist

Studien der letzten Jahre (wie der Nationale Diskriminierungs- und Rassismusmonitor des DeZIM-Instituts) und Berichte der Anti-Diskriminierungsstelle des Bundes zeigen, dass Rassismus in Deutschland kein Randphänomen, sondern eine alltägliche Realität für Millionen Menschen ist:

  • Arbeits- und Wohnungsmarkt: Empirische Tests (z. B. Bewerbungen mit identischer Qualifikation, aber unterschiedlich klingenden Namen) belegen systematisch geringere Chancen für Menschen mit arabischen, türkischen oder afrikanischen Namen.
  • Behörden und Polizei: Phänomene wie Racial Profiling (anlasslose Kontrollen aufgrund des äußeren Erscheinungsbildes) werden von der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) sowie von Menschenrechtsorganisationen regelmäßig kritisiert.
  • Rechtsterrorismus und Gewalt: Die Verbrechen des NSU, die rassistischen Anschläge in Hanau, Halle, Mölln oder Solingen sowie der jährliche Anstieg rassistisch motivierter Hasskriminalität im Lagebild des Bundeskriminalamts zeigen die physische, lebensbedrohliche Dimension von Rassismus.

2. Der Begriff des „strukturellen Rassismus“

Soziologen unterscheiden zwischen individuellem Vorurteil und strukturellem Rassismus:

                  FORMEN VON RASSISMUS IM VERGLEICH
                                  │
     ┌────────────────────────────┴────────────────────────────┐
     ▼                                                         ▼
[INDIVIDUELLER RASSISMUS]                               [STRUKTURELLER RASSISMUS]
• Beleidigungen, Übergriffe oder                        • Gesetze, Abläufe oder gesellschaftliche
  Vorurteile von Einzelpersonen.                          Machtstrukturen, die bestimmte Gruppen
                                                          systematisch benachteiligen – oft unbewusst.

Kritiker argumentieren, dass der deutsche Staat und die Gesellschaft sich lange Zeit darauf zurückgezogen haben, Rassismus als reine Sache von „Rechtsextremisten“ abzutun. Dadurch seien tief sitzende Muster im System – etwa bei der Strafverfolgung, in Schulen oder bei der Vergabe von Führungspositionen – jahrzehntelang ignoriert worden.

3. Die Gegenpositionen und der gesellschaftliche Selbstanspruch

Demgegenüber betonen Vertreter der offiziellen Bundespolitik und Institutionen, dass Deutschland im Vergleich zu früher und im internationalen Maßstab über starke Instrumente zur Bekämpfung von Diskriminierung verfügt:

  • Rechtlicher Schutz: Das Grundgesetz (Art. 3) und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbieten Diskriminierung explizit.
  • Erinnerungskultur & Aufarbeitung: Das Bekenntnis zu historischer Verantwortung und die finanzielle/politische Förderung von Programmen gegen Rechtsextremismus und Rassismus sind im Staatsverständnis fest verankert.
  • Integration: Es wird auf die Fortschritte bei der gesellschaftlichen Teilhabe verwiesen, etwa auf den wachsenden Anteil von Menschen mit Migrationsgeschichte in Politik, Medien und Wissenschaft.

Fazit

Ob man die Zustände in Deutschland als „umfassenden Rassismus“ bezeichnet oder als eine Gesellschaft im Konflikt zwischen rassistischen Strukturen und dem Anspruch auf Gleichberechtigung, hängt vom Blickwinkel ab:

Während aus Sicht von Betroffenen und kritischen Forschern die Kontinuität von Benachteiligung und Gewalt den Alltag bestimmt, verweisen staatliche Stellen auf die verfassungsrechtlichen Schutzmechanismen. Die Feststellung, dass Rassismus eine reale, brutale Wirkung auf Menschen hat und strukturell aufgearbeitet werden muss, ist heute jedoch Kernbestandteil jeder ernsthaften gesellschaftlichen Analyse.

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