Di. Dez 10th, 2024

Die NATO- Beistands- Pflicht.
Hier der NATO- Vertrag in full-text – auf der NATO- Website.
https://www.nato.int/cps/en/natohq/official_texts_17120.htm

Für die Definition des Bündnisgebietes sehr wesentlich – Protocol to the North Atlantic Treaty on the Accession of Greece and Turkey
https://www.nato.int/cps/en/natohq/official_texts_17245.htm

Betrachtet man den ganzen Vertragstext – und vor allem die Artikel 4, 5 und 6 – sowie die weiteren Vertrags- Inhalte, so fällt folgendes auf:

Beistands- Gebiet definiert: Der Vertrag definiert exakt, das NATO- Bündnis- Gebiet – also das geographische Ausmaß der Beistandspflicht. Hier ist Artikel 6 des NATO- Vertrages, und Artikel 2 des „Protocol to the North Atlantic Treaty on the Accession of Greece and Turkey“ wesentlich.

Beistands- Grund definiert: Der Vertrag definiert exakt, ab wann die Bündnispflicht ausgelöst wird, also ab welchen Gründen / Ereignissen, die anderen NATO- Mitglieder zum Beistand verpflichtet sind (=in Artikel 5 und 6 genau dargelegt).

Was nicht definiert ist, ist das BEISTANDS- Volumen.
Beispielsweise hätte man definieren können, jeder Staat muss per 1 Million Einwohner mindestens 2.500 Soldaten stellen – oder so – also z. B. ein 10-Millionen-Staat müsste dann 25.000 Mann stellen. <<< Genau das aber, das Volumen der Beistands- Pflicht ist NICHT definiert.
Y
Es kann auch nicht definiert sein, DENN, die Armeen unterstehen den jeweiligen nationalen Gesetzgebungs- Organen= normalerweise den Parlamenten (=für USA, UK und Frankreich nur bedingt bzw. nicht gültig).
Diese Parlamente bestimmen, wie viele ihrer Soldaten, bzw. ihres Waffen- Geräte und Munitions- Bestandes sie an die Front schicken. <<< Die NATO kann und darf nicht in die nationalen Entscheidungs- Mechanismen eingreifen – das ist völkerrechtlich alleinig Entscheidungs- Sache des jeweiligen Staates – deshalb auch kein Volumen angegeben.

Beachten sollte man, dass völkerrechtlich die NATO kein Kriegs- Teilnehmer werden kann, weil die NATO nur eine Organisation ist.
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Kriegsteilnehmer können nur Staaten werden – UND – WICHTIG-WICHTIG-WICHTIG – diese Staaten müssen jene Kriegshandlungen die sie setzen, auch VÖLKERRECHTLICH SELBST VERANTWORTEN. <<< Die NATO hat keine rechtliche Verantwortung dahingehend – sie verantwortet NICHTS. Die Mitgliedsstaaten selbst müssen – jeder für sich (also die dortigen entscheidenden Politiker-innen= das Primat der Politik) alle Kriegshandlungen die sie setzen, selbst verantworten.

Wenn Stoltenberg und Rutte nun große Klappe führen, können sie das – DENN – sie als NATO- Struktur- Angestellte haben keine Verantwortung. JEDER STAAT (bzw. dessen Politiker-innen) muss seine Kriegshandlungen SELBST völkerrechtlich verantworten.
Y
Rutte kann – mit guter Rhetorik – NATO- Staaten in den Krieg hetzen – er selbst ist in guter Position, DENN, er verantwortet nichts. Die Politiker-innen des jeweiligen Staates, der in den Krieg gehetzt wurde, und der Staat selbst, müssen ihre Kriegs- Handlungen selbst verantworten (ein Berufen auf die NATO „wir haben das doch beschlossen“ – ist nicht möglich). <<< Rutte trägt selbst keine Verantwortung, kann aber jene die Verantwortung tragen, in schwerwiegende völkerrechtliche Problemzonen hineinhetzen.

Nochmal:
Was nicht definiert ist, ist das BEISTANDS- Volumen.
Y
Beispiel:
Spanien könnte z. B. 30.000 Mann und 200 Panzer und 30 Kampfflugzeuge als Beistands- Beitrag der NATO zur Verfügung stellen – und damit seine Beistandspflicht erfüllen.
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Spanien könnte aber auch nur 10 Militär- Ambulanzen – OHNE Personal – auf einen Zug stellen, nach Brüssel schicken (oder nach Polen – oder sonstwohin – wo das NATO- Kommando die eben haben will) und fertig – auch damit – nur die 10 Ambulanzen – hätte Spanien seine Beistandspflich erfüllt (=das Volumen der Beistandspflicht ist nicht definiert – somit genügen 10 Ambulanzen, ja sogar eine Ambulanz würde genügen – oder auch nur ein Reservereifen für Militär- Ambulanzen, oder auch nur eine Schraube, oder eine Schachtel Patronen – ganz gleich wie wenig – alles was geleistet wird, gilt als Erfüllung der Beistandspflicht).
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Ja aber – Stoltenberg und Rutte haben doch davon gesprochen, dass bereits 500.000 Mann für die schnelle Eingreiftruppe bereitstehen (aktuell vermutlich schon viel mehr= vielleicht 650.000 Mann- wie mancherorts kolportiert wird).
Y
Richtig – haben sie dargebracht – ABER – man beachte: Einsatz- bereit gemeldet heisst nicht Einsatz- erlaubt.
Y
Die spanische Armee kann jederzeit an die NATO melden, dass z. B. 30.000 Mann und 200 Panzer und 30 Kampfflugzeuge für einen möglichen Einsatz bereitstehen – und genau so ist es auch passiert – Spanien hat solche Zahlen gemeldet (nicht jene die hier angegeben sind – die Zahlen sind unbekannt weil geheim – aber genau so wie dargestellt wurde dies auch gemeldet). <<< Melden kann man immer – alles mögliche.

Das heißt aber nicht, dass das spanische Parlament (das den Entsende- Beschluss fassen muss) auch bereit ist, diese z. B. 30.000 Mann und 200 Panzer und 30 Kampfflugzeuge der NATO auch zur Verfügung zu stellen.
Wenn das spanische Parlament beschließt, dass es 10 Militär- Ambulanzen, OHNE Besatzung, an die NATO überstellt, reicht das auch. Eine einzige Schachtel Patronen würde auch reichen – sic! (ja, ist so- sic!).

Weitergehend muss das spanische Parlament – wenn es völkerrechtlich korrekt vorgehen will – auch eine Kriegserklärung gegen Russland verabschieden. <<< Wird interessant, was da im spanichen Parlament dann los ist (Kriegs- Begeisterung oder eher nicht?).

Ungarn und Slovakei sind Kandidaten dafür, dass sie 10 Militär- Ambulanzen schicken – OHNE Besatzung – und fertig (=Beistandspflicht auch von denen dann erfüllt).
Nunja, Orban könnte auch hart sein – ein Reservereifen reicht auch – könnte man in Ungarn beschließen.

Die – ach so seriösen – West- Medien haben strikte Weisung, genau diese Tatsachen NICHT anzusprechen (das würde doch die Realitäten zu sehr offenbaren).

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