Mi. Mai 1st, 2024

Nachfolgend die 2 Dokumente der Kapitulations- Ausformungen betreffend Groß- Deutschland (per 31.08.1939). Diese Dokumente gelten – wie die Kapitulationen vom 7. und 9. Mai 1945 – jeweils für Groß- Deutschland (per 31.08.1939), also mit Österreich (=für Österreich gültig), Tschechien (als damaliges D- Protektorat Teil Groß- Deutschlands, und (eventuell) Slovakei (darauf wird NICHT eingegangen).

Dann 2 aktuelle Artikel (zum Themenbereich) mit jeweiligen FPI- Kommentaren dazu.

Die Dokumente sind jeweils mit LINK zugänglich. FPI empfiehlt, nicht nur die hier dargestellten Ausschnitte zu lesen, sondern jeweils in die Dokumente reinzugehen, und die Dokumente in Vollständigkeit zu lesen (teils doch intensiv, was hier definiert wurde).

NEIN – diese Dokumente wurden nicht durch irgendwelche Verträge mit den Alliierten (2+4- Vertrag, etc.) außer Kraft gesetzt.
DIESE DOKUMENTE SIND NACH WIE VOR VOLLINHALTLICH GÜLTIG, UND WERDEN ANGEWANDT.

De Jure sind die Alliierten jene, die Deutschland bestimmen.
De Facto sind in Deutschland aktuell nur mehr die 3 West- Alliierten anwesend (US, UK, FRA), die die Geschicke Deutschlands – auf Basis dieser Dokumente und anderer – bestimmen, während Russland (weil keine Truppen mehr in Deutschland), aktuell keine Möglichkeiten hat, seinen Willen in Deutschland durchzusetzen.

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Mitgehangen – Mitgefangen / Österreich, Tschechien (evtl. Slowakei in der deutschen Logik noch immer integriert).

Das letzte international allseits völkerrechtlich vollumfänglich anerkannte (Groß-) Deutschland war jenes vom 31.08.1939. Dieses Groß-Deutschland (31.08.1939) hatte in sich Österreich integriert, und im Staatsverbund Tschechien als Protektorat (die Slowakei und ihr Status wird hier nicht thematisiert).

Die alliierten Aktivitäten bezogen sich – wenn schon – dann auf dieses Staatsgebilde, das am 31.08.1939 bestand.
Erkennbar war das auch z. B. bei der Gestaltung der Besatzungs- Zonen in 1944.
Man beachte, dass das Zonenprotokoll (in Kraft seit 12. September 1944) mit Besatzungszonen in Deutschland und Österreich (nicht aber im Protektorat Böhmen und Mähren) erstellt wurde. Österreich kam erst im März 1938 zu Deutschland, was „Deutschland in den Grenzen von 1937“ – ausschließt.
Y
Keine Besatzungszonen für das Protektorat Böhmen und Mähren, sehr wohl Besatzungszonen für Österreich, wohl deshalb, weil Böhmen und Mähren als Protektorat nicht als integraler Bestandteil gesehen wurde.

Deutschland kapitulierte am 7.5.1945 in Reims vor den West- Alliierten, und am 9.5.1945 in Berlin vor der Soviet- Union (Rechtsnachfolger Russland). Diese Kapitulationen bezogen sich auf Groß- Deutschland, und zwar auf jenes vom 31.08.1939.
Danach gab es eine Kapitulations- Ausformung, vom 5. Juni 1945, die sich auf die Kapitulationen bezog, und somit auch den Bezug zu Groß- Deutschland vom 31.08.1939 hat. Diese Kapitulations- Ausformung vom 5. Juni 1945, wurde mit einer Kapitulations- Ausformung vom 20. September 1945 ergänzt (= beide Dokumente gelten de Jure für Groß- Deutschland vom 31.08.1939 – also auch für Ö, Cz, evtl. Slowakei).

Das Deutschland von 1937 als geographischer Rechtsbezug – ist eine Fixierung, die in der Konferenz von Potsdam gemacht wurde (17. Juli bis 2. August 1945) – und für alle folgenden Dokumente dieses Rechrtskreises gilt (mit Ausnahme der ergänzenden Kapitulations- Ausformung vom 20. September 1945).
Kapitulationen mit Kapitulations- Ausformungen (5. Juni und 20. September 1945) bilden eine Rechts- Einheit und die bezieht sich auf Groß- Deutschland vom 31.08.1939 (=mit Ö, Cz / evtl. Slowakei).

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2007 hatte Putin in einer Ansprache vor dem deutschen Bundestag Deutschland einen Friedensvertrag angeboten.
Das Angebot wurde ignoriert – womit obiger Zustand rechtlich bestehen blieb. Man darf das wohl als den ultimativen strategischen Fehler des Westens überhaupt bezeichnen. Dadurch blieb Russland rechtlich in Deutschland (und Österreich, und Tschechien / evtl. der Slowakei) verankert – was zu heutigen Rechts- Problemen für Deutschland und den Westen führt.

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Mitgehangen – Mitgefangen / Österreich:

Österreich wurde erst am 4. Juli 1945 rechtlich aus dem völkerrechtlich anerkannten Groß- Deutschland vom 31.08.1939 herausgelöst, und im Rahmen einer eigenen Control- Machinery, in einen von der deutschen Besatzungs- Regelung unabhängigen Rechts- Zustand überführt.

Es gab wohl die Moskauer Deklaration vom Oktober 1943, die aber nur eine Absichts- Erklärung war, aber KEINE Rechts- Zustände fixierte:
The Moscow Conference; October 1943 / DECLARATION ON AUSTRIA
The governments of the United Kingdom, the Soviet Union and the United States of America are agreed that Austria, the first free country to fall a victim to Hitlerite aggression, shall be liberated from German domination.

They regard the annexation imposed on Austria by Germany on March 15, 1938, as null and void. They consider themselves as in no way bound by any charges effected in Austria since that date. They declare that they wish to see re-established a free and independent Austria and thereby to open the way for the Austrian people themselves, as well as those neighboring States which will be face with similar problems, to find that political and economic security which is the only basis for lasting peace. Austria is reminded, however that she has a responsibility, which she cannot evade, for participation in the war at the side of Hitlerite Germany, and that in the final settlement account will inevitably be taken of her own contribution to her liberation.

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Am 4. Juli 1945 wurde die Loslösung Österreichs aus dem deutschen Rechts- Verbund in einem Rechts- Akt fixiert (= die Loslösung aus dem deutschen Verbund erfolgte am 4. Juli 1945 / hier entstand ein von Deutschland unabhängiges (nicht staatlich unabhängiges / weil Besatzungsrecht und Kapitulations- Vereinbarungs- Vorschriften) Österreich.
Ab 4. Juli 1945 war Österreich rein staatlich von Deutschland völkerrechtlich getrennt (nicht vorher – wie die Ö- Geschichtsschreibung darlegt).
Eine völlige Loslösung vom deutschen Rechts- Verbund war damit aber NICHT gegeben, ebensowenig ein selbstständiges Österreich – nur eine von der deutschen Besatzungs- Verwaltung unabhängige Besatzungs- Verwaltung.

Control Machinery in Austria; July 4, 1945

Agreement signed in the European Advisory Commission at London July 4, 1945 Notification of United States approval dated July 24,1945 Entered into force July 24, 1945 Terminated by agreement of June 28,1946
Termination on June 28 1946:
ARTICLE 14
The nature and extent of the Allied direction and guidance which will be required after the establishment of a freely elected Austrian Government recognised by the four Powers will form the subject of a separate agreement between those Powers.
The above text of the Agreement on Control Machinery in Austria between the Governments of the United States of America, the Union of Soviet Socialist Republics and the United Kingdom and the Provisional Govemment of the French Republic has been prepared and unanimously adopted by the European Advisory Commission at a meeting held on 4th July, 1945.

Anmerkung – per 4. Juli aber wurde dies rechtlich fixiert:
Man beachte – das Dokument enthält einen extra angeführten Bezug / in Kraft- Setzung für Österreich / zur Kapitulations- Ausformung vom 5. Juni 1945 (was natürlich dann die Ergänzung vom 20. September mit einbezieht):
ARTICLE 8
The primary tasks of the Allied Commission for Austria will be
(a) to ensure the enforcement in Austria of the provisions of the Declaration regarding the defeat of Germany signed at Berlin on 5th June, 1945;

Empfehlung: Ganzes Dokument lesen – sic!
Wurde dieser Bezug zum 5. Juni mit der Außer- Kraft- Setzung von 1946 damit gelöscht – NEIN – denn auch das nachfolgende Dokument, erklärt keine der Nachkriegs- Dokumente für Österreich außer Kraft (nicht mehr explizit angeführt, aber der 5. Juni ist auch nicht außer Kraft gesetzt – sic!).

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Am 21. Juni 1941 – dem Tag des Angriffs auf die Soviet- Union – hatte aber noch niemand die Zugehörigkeit Österreichs zum Deutschen Reich in Frage gestellt. Der Angriff wurde von Groß- Deutschland (per 31.08.1939) ausgeführt, damit ein Kriegszustand von der Soviet- Union (Rechtsnachfolger Russland) zu Groß- Deutschland begründet, der bis heute anhält (und auch für Österreich, Tschechien / evtl. Slowakei Gültigkeit hat / Staatsvertrag egal / die Kapitulations- Bedingungen sind nach wie vor aktiv).

Man beachte: Die Kapitulation vom 9. 5. 1945 ist Groß- Deutschland, also das heutige Besatzungs- Deutschland, Österreich und Tschechien (evtl. Slowakei).

Man beachte den Staatsvertrag: In keiner Weise wird irgendein Dokument außer Kraft gesetzt, dass die alliierten Macht- Befugnisse und Verfügungen betrifft.
Österreich erhält Selbst- Verwaltung – im Rahmen des Staatsvertrages – aber die Kriegs- Dokumente / Nachkriegs- Dokumente, werden in keiner Weise berührt oder außer Kraft gesetzt – sic!

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Dass Österreich dann auch noch – ohne Zustimmung Russlands / der Sovietunion – Teile des Staatsvertrages / u. a. in den 1990er Jahren auch noch Rüstungs-Teile des Staatsvertrages (die Rüstungs- Bestimmungen) außer Kraft setzte (Außenminister Mock per Zeitungs- Veröffentlichung in der Wiener Zeitung), ist eine weitere interessante Form der “Rechts-Treue” Österreichs gegenüber dem Staatsvertrag.

Vorab zum Staatsvertrag: Artikel 12 wurde aus dem Staatsvertrag gestrichen. Artikel 12 beschäftigt sich grundsätzlich mit NAZI- Angehörigen, enthält aber auch diesen (sehr wesentlichen Passus):
Folgenden Personen ist es in keinem Falle erlaubt, in den österreichischen Streitkräften zu dienen:

  1. Personen, die nicht die österreichische Staatsangehörigkeit besitzen.
    Frage: War und ist diese Streichung mit Sowjetunion / Russland vereinbart, oder wurde dies einfach von Österreich selbstständig fixiert – Streichung von Artikel 12 des Staatsvertrages (und damit einseitige Veränderung = Bruch des Vertrages)?

Österreichs Regierung von 1990 / Bundeskanzler Franz Vranitzky (SPÖ) , Außenminister Alois Mock (ÖVP), Justiz- Minister Egmont Voregger (parteilos) setzten damals dies um:
Beachte für folgende Bestimmung – Gemäß der in der Wiener Zeitung vom 8. 11. 1990 abgedruckten Mitteilung der Bundesregierung ist diese Bestimmung als obsolet anzusehen.
Der Wortlaut dieser Mitteilung der Bundesregierung wurde im § 0 zum Staatsvertrag von Wien in der Kategorie Anmerkung aufgenommen. <<<

Dies galt / gilt seit 1990 für folgende Staatsvertrags- Artikel:

Artikel 11 – Anerkennung der Friedensverträge (sic!-sic!-sic!), (Artikel 12 überhaupt gestrichen – siehe vorig), Artikel 13 – Verbot von Spezialwaffen (Atombomben- Verbot, etc.), Artikel 14 – Verbot von Kriegsmaterial deutschen Ursprungs für Österreich, Artikel 21 – Reparationen, Artikel 15 – Deutsche Wiederaufrüstung / Artikel / ergänzend wird beim Artikel 15 auch noch dies angeführt: (Anm.: Durch Art. 2 § 3 Z 1, BGBl. I Nr. 2/2008, als nicht mehr geltend festgestellt.)

Inwieweit man mit dieser “Modifizierung” von 1990, den Staatsvertrag schon 1990 de Facto durch Fälschung brach, und er damit eigentlich seit 1990 ungültig ist, ist eine Frage, die Rechts- Experten spaltet – aber eine Frage die gestellt und beantwortet werden muss.
Inwieweit die Modifizierung von 2008 hier auch aktiv ist (eine Erweiterung des Vertrags- Betruges / Vertrags- Bruches), ist auch rechtlich nicht so einfach zu bewerten.

Österreichs aktuelle Politik ist jedenfalls so, als gäbe es weder Neutralität (Molotov-Figl-Brief), noch Staatsvertrag, noch Neutralitätsgesetz.
Per “Affirmative Action” (praktiziert in den letzten Jahren / intensiv in 2022) sieht Österreichs Bundesregierung den Staatsvertrag nicht mehr als bindend – und wohl auch nicht mehr als existent an.
Das ist aber unwesentlich.
!!!
Wesentlich ist, welche Rechts- Beurteilung Russland diesem Österreich- Verhalten zuordnet. Existiert für Russland Österreichs Staatsvertrag noch – oder ist er für Russland wegen Vertragsbrüchen Österreichs bereits außer Kraft? <<< Interessante Frage, finden sie nicht?
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Russland war und ist das bewusst, weshalb Putin 2007 auch einen Friedensvertrag anbot (der auch für Österreich, Tschechien / evtl. Slowakei) eine Entlassung aus dem mitgehangen-mitgefangen- Dilemma gebracht hätte.
Der Westen hat dieses Angebot damals ignoriert – keine gute Idee – wie sich heute zeigt.
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Die beiden Kapitulations- Ausformungen:

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Declaration Regarding the Defeat of Germany and the Assumption of Supreme Authority by Allied Powers; June 5, 1945

It is in these circumstances necessary, without prejudice to any subsequent decisions that may be taken respecting Germany, to make provision for the cessation of any further hostilities on the part of the German armed forces, for the maintenance of order in Germany and for the administration of the country, and to announce the immediate requirements with which Germany must comply.

The Governments of the United States of America, the Union of Soviet Socialist Republics and the United Kingdom, and the Provisional Government of the French Republic, hereby assume supreme authority with respect to Germany, including all the powers possessed by the German Government, the High Command and any state, municipal, or local government or authority. The assumption, for the purposes stated above, of the said authority and powers does not affect the annexation of Germany.

In virtue of the supreme authority and powers thus assumed by the four Governments, the Allied Representatives announce the following requirements arising from the complete defeat and unconditional surrender of Germany with which Germany must comply:

 ARTICLE 5 
(a) All or any of the following articles in the possession of the German armed forces or under German control or at German disposal will be held intact and in good condition at the disposal of the Allied Representatives, for such purposes and at such times and places as they may prescribe:

(List of Weapons)

ARTICLE 8   There shall be no destruction, removal, concealment, transfer or scuttling of, or damage to, any military, naval, air, shipping, port, industrial and other like property and facilities and all records and archives, wherever they may be situated, except as may be directed by the Allied Representatives.

ARTICLE 10   The forces, ships, aircraft, military equipment, and other property in Germany or in German control or service or at German disposal, of any other country at war with any of the Allies, will be subject to the provisions of this Declaration and of any proclamations, orders, ordinances or instructions issued thereunder.

(b) The Allied Representatives will impose on Germany additional political, administrative, economic, financial, military and other requirements arising from the complete defeat of Germany. The Allied Representatives, or persons or agencies duly designated to act on their authority, will issue proclamations, orders, ordinances and instructions for the purpose of laying down such additional requirements, and of giving effect to the other provisions of this Declaration. All German authorities and the German people shall carry out unconditionally the requirements of the Allied Representatives, and shall fully comply with all such proclamations, orders, ordinances and instructions.

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Anmerkung: Betrifft auch aktuelle Waffen- Lieferungen, die von Groß- Deutschland (=aktuelles Besatzungs- Deutschland, Österreich und Tschechien / eventuell Slowakei) gemacht werden / ob nun Ukraine oder sonst wo hin.
Mitgehangen – mitgefangen – hier gültig für Österreich und Tschechien (und evtl. Slowakei).

Wenn es eine Order der Mächte gibt, so ist sie zu befolgen (und zwar für alle – aktuelles Besatzungs- Deutschland, Österreich, Tschechien (evtl. auch Slowakei).

Waffenlieferungen – siehe obiger Text – unterliegen der Jurisdiktion der Sieger- Mächte. Sie bestimmen – wie dargestellt – was sein darf, und was nicht (aktuell bestimmen die 3 West- Mächte, weil Russland / siehe obig / aktuell keine Möglichkeit hat, seine Position durchzusetzen).

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Anmerkung: Beachten sie, dass dieses Nachfolge- Dokument als Ergänzungs- Dokument zum Dokument vom 5. Juni 1945 gilt (und damit als Kapitulations- Dokument auch für Ö+CZ (evtl. Slowakei) gültig):

Agreement Between the Governments of the United Kingdom, the United States of America, and the Union of Soviet Socialist Republics, and the Provisional Government of the French Republic on Certain Additional Requirements to be Imposed on Germany (September 20, 1945)

We, the Allied Representatives, Commanders-in-Chief of the forces of occupation of the United Kingdom, the United States of America, the Union of Soviet Socialist Republics and the French Republic, pursuant to the Declaration regarding the defeat of Germany, signed at Berlin on 5th June, 1945, hereby announce certain additional requirements arising from the complete defeat and unconditional surrender of Germany with which Germany must comply, as follows:-

Section 3
    The Allied Representatives will regulate all matters affecting Germany’s relations with other countries. No foreign obligations, undertakings or commitments of any kind will be assumed or entered into by or on behalf of German authorities or nationals without the sanction of the Allied Representatives.
    The Allied Representatives will give directions concerning the abrogation, bringing into force, revival or application of any treaty, convention or other international agreement, or any part or provision thereof, to which Germany is or has been a party.
    (a) In virtue of the unconditional surrender of Germany, and as of the date of such surrender, the diplomatic, consular, commercial and other relations of the German State with other States have ceased to exist.
    (b)     Diplomatic, consular, commercial and other officials and members of service missions in Germany of countries at war with any of the four Powers will be dealt with as the Allied Representatives may prescribe. The Allied Representatives may require the withdrawal from Germany of neutral diplomatic, consular, commercial and other officials and members of neutral service missions.
    (c)    All German diplomatic, consular, commercial and other officials and members of German service missions abroad are hereby recalled. The control and disposal of the buildings, property and archives of all German diplomatic and other agencies abroad will be prescribed by the Allied Representatives.

Anmerkung: Deutschlands “Außenministerium” heißt amtlich (und damit in korrekter Abstimmung mit dieser Section 3- Vorgabe) „Amt für Auswärtige Angelegenheiten“.
Es ist ein Amt, dass die Auswärtigen Angelegenheiten verwaltet, ABER, nicht gestaltet. Der/die deutsche Außenminister-in ist ein administrativer Amts- Leiter (Funktionieren des diplomatischen Apparates), OHNE jede Form von eigener Polit- Gestaltungs- Möglichkeit (gleiches gilt natürlich für alle D- Regierungs- Mitglieder, also auch den Kanzler.

Die Außenpolitik – siehe obiger Text – unterliegt der Jurisdiktion der Sieger- Mächte. Sie bestimmen – wie dargestellt – was sein darf, und was nicht (aktuell bestimmen die 3 West- Mächte, weil Russland / siehe obig / aktuell keine Möglichkeit hat, seine Position durchzusetzen).
De Jure – mitgehangen / mitgefangen – ist dies auch so nach wie vor für Österreich und Tschechien gültig.
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Section 4
    The German authorities will place at the disposal of the Allied Representatives the whole of the German inter-communication system (including all military and civilian postal and telecommunication systems and facilities and connected matters), and will comply with any instructions given by the Allied Representatives for placing such inter-communication systems under the complete control of the Allied Representatives. The German authorities will comply with any instructions given by the Allied Representatives with a view to the establishment by the Allied Representatives of such censorship and control of postal and telecommunication and of documents and other articles carried by persons or otherwise conveyed and of all other forms of inter-communication as the Allied Representatives may think fit.
    The German authorities will comply with all directions which the Allied Representatives may give regarding the use, control and censorship of all media for influencing expression and opinions, including broadcasting, press and publications, advertising, films and public performances, entertainments, and exhibitions of all kinds.

Anmerkung: Verbot von Russlands RT / wenn die West- Mächte sich einig sind, dann wird das umgesetzt – die 3 West- Mächte gegen die 4. Macht (Russland) die dabei hilflos zusehen muss.
Programm- Gestaltung der D- / Ö- / Cz- Fernsehanstalten, ist genau so mit drin (und auch erkennbar, wie die 3 West- Mächte ihre Sicht der Dinge präsentieren lassen – und Russland von den Medien demontiert wird.
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Section 5
    The Allied Representatives will exercise such control as they deem necessary over all or any part or aspect of German finance, agriculture (including forestry) production and mining, public utilities, industry, trade, distribution and economy generally, internal and external, and over all related or ancillary matters, including the direction or prohibition of the manufacture, production, construction, treatment, use and disposal of any buildings, establishments, installations, public or private works, plant, equipment, products, materials, stocks, or resources. Detailed statements of the subjects to which the present provision applies, together with the requirements of the Allied Representatives in regard thereto, will from time to time be communicated to the German authorities.
    (a) The manufacture, production and construction, and the acquisition from outside Germany, of war material and of such other products, used in connection with such manufacture, production or construction, as the Allied Representatives may specify, and the import, export and transit thereof, are prohibited, except as directed by the Allied Representatives.
(b) The German authorities will immediately place at the disposal of the Allied Representatives all research, experiment, development and design directly or indirectly relating to war or the production of war material, whether in government or private establishments, factories, technological institutions or elsewhere.

Die Außenpolitik – siehe obiger Text – unterliegt der Jurisdiktion der Sieger- Mächte. Sie bestimmen – wie dargestellt – was sein darf, und was nicht (aktuell bestimmen die 3 West- Mächte, weil Russland / siehe obig / aktuell keine Möglichkeit hat, seine Position durchzusetzen).
De Jure – mitgehangen / mitgefangen – ist dies auch so nach wie vor für Österreich und Tschechien gültig.

Die aktuellen Anti- Russland- Sanktionen sind eine direkte Umsetzung obiger Möglichkeiten (wo die 3 West- Mächte Russland ihren Willen aufzwingen wollen).
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Section 9
    The German authorities will comply with all such directions as the Allied Representatives may give for the regulation of movements of population and for controlling travel or removal on the part of persons in Germany.
    No person may leave or enter Germany without a permit issued b the Allied Representatives or on their authority.
    The German authorities will comply with all such directions as the Allied Representatives may give for the repatriation of persons not of German nationality in or passing through Germany, their property and effects and for facilitating the movements of refugees and displaced persons.

Anmerkung: Wenn die 3 West- Alliierten bestimmen, wie Flüchtlings- Ströme zu bearbeiten sind (2015-Flüchtlings- Strom, 2022-Ukraine Flüchtlingsstrom), dass es z. B. keine Obergrenze geben darf – dann wird dies so umgesetzt. Siehe auch aktuelle Flüchtlings- Politik in D, Ö, Cz.
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47 The Allied Representatives will have access at all times to any building, installation, establishment, property or area, and any of the contents thereof, for the purposes of the Declaration or any proclamations, orders ordinances or instructions issued thereunder, and in particular for the purposes of safeguarding, inspecting, copying or obtaining any of the desired documents and information. The German authorities will give all necessary facilities and assistance for this purpose, including the service of all specialist staff, including archivists.

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Hier ein aktueller Artikel / Statement eines deutschen Politikers zu obigen / vorigen Themenbereichen / zuerst der Artikel / dann eine Erklärung durch FPI dazu:

Der deutsche Justizminister hält die Lieferung schwerer Waffen an Kiew nicht für einen “kriegerischen Akt”.
Nach Ansicht von Marko Buschmann führt die Ukraine einen “Verteidigungskrieg”.

BERLIN, 16. April. /Der deutsche Justiz- und Verbraucherschutzminister Marko Buschmann glaubt nicht, dass die Lieferung von schweren Waffen an die Ukraine den Eintritt seines Landes in einen Krieg bedeuten würde. Diese Meinung vertrat er in einem am Samstag veröffentlichten Interview mit der Welt am Sonntag.

Die UN-Charta verbietet den Krieg grundsätzlich, mit einer Ausnahme – dem Verteidigungskrieg. Das ist es, was die Ukraine tut”, sagte Bushman. “Wenn sie also das Recht auf Selbstverteidigung hat, kann die Unterstützung durch Waffenlieferungen nicht dazu führen, dass sie zum Kriegsteilnehmer wird”, sagte der Justizminister.

Am Montag sagte die deutsche Außenministerin Annalena Bärbock, dass Kiew schwere Waffen brauche und dass dies nicht die Zeit für Ausreden sei.

Am 26. Februar genehmigte die deutsche Regierung Waffenlieferungen an die Ukraine. Berlin beschloss, den Behörden in Kiew tausend Panzerabwehrwaffen und 500 tragbare Stinger-Luftabwehrsysteme (MANPADS) zu schicken. Am selben Tag wurde berichtet, dass die BRD den Niederlanden und Estland erlaubt hat, veraltete Waffen aus deutscher Produktion an die Ukraine zu liefern. Am 2. März wurde bekannt, dass die von Berlin an Kiew versprochenen Waffen an die Ukraine übergeben worden waren. Am 14. März erklärten die deutschen Behörden, dass sie zur Vermeidung zusätzlicher Risiken beschlossen hätten, keine weiteren Informationen über Waffenlieferungen in das ukrainische Hoheitsgebiet zu geben.

Am 23. März zitierte die Nachrichtenagentur DPA ihre Quellen mit der Aussage, dass Berlin beabsichtige, 2.000 Handgranatwerfer aus den Beständen der Bundeswehr an Kiew zu übergeben. Am 25. März wurde bekannt, dass 1.500 tragbare Flugabwehrsysteme des Typs Strela, 100 Maschinengewehre des Typs MG3 und 8 Millionen Schuss Schusswaffenmunition aus Deutschland in die Ukraine geliefert wurden.

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Anmerkung:
Deutschland kann eigentlich grundsätzlich kein Kombattant werden, weil es kein selbstständiges Völkerrechts- Subjekt ist.
Die aktuelle deutsche „Regierung“ ist ein auf und innerhalb von Besatzungsrecht basierende / existierende Polit- Struktur, die verwaltet – aber de Facto mangels eigenen Hoheitsrechten (die liegen bei den jeweiligen Besatzungsmächten) nicht verantwortet.

Die Außenpolitik Deutschlands liegt nach wie vor bei den Alliierten – nicht im deutschen Außenamt – und weder Marco Buschmann noch Annalena Bärbock haben hier exekutive Gewalt (sie haben zu sein / und sind gehorsame Ausführende im Rahmen der alliierten Control- Machinery).

Deutschland kann nur auf eine Weise (wieder) Kombattant werden, nämlich dann, wenn durch den Bruch der Kapitulations- Vereinbarung vom 9. Mai 1945 / und der Kapitulations- Ausformung vom Sommer 1945 / der Kriegszustand zu Russland (=Rechtsnachfolger der Sowjet- Union) wieder hergestellt wird, und zwar jener Kriegs- Zustand, der am 21. Juni 1941 durch den Angriff Groß-Deutschlands (per 31.08.1939) auf die Sowjet- Union begründet wurde.

In der Kapitulations- Ausformung vom Sommer 1945 ist klar fixiert, dass deutsche Waffen (nicht spezifiziert welche / alt, neu, zukünftig … nicht spezifiziert), nur mit Zustimmung der Alliierten bewegt werden dürfen.
Wenn nun Russland, als Rechtsnachfolger der Sowjetunion, die Waffenlieferungen in die Ukraine beeinsprucht, und Deutschland trotzdem liefert, dann wird die Kapitulations- Vereinbarung gebrochen, und somit ist der Kriegszustand vom 21. Juni 1941 wieder aktiv.
Y
Einzige Ausnahme: Wenn eine andere alliierte Macht (USA, UK oder Frankreich) diese Waffenlieferungen anordnet, dann hat Russland nicht Deutschland als Ansprechpartner, sondern eben diese andere alliierte Macht.

Nur im Rahmen des Kriegszustandes vom 21. Juni 1941 kann Deutschland Kombattant werden – ansonsten nicht, denn es ist ohne eigene Hoheitsrechte, und somit ohne eigenen Völkerrechts- Verantwortungs- Zustand (Kombattant wird die jeweilige Besatzungsmacht, die die Aktivitäten anordnet, die den Kombattanten- Status errichtet).
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Die deutsche Regierung wurde nach dem 2+4- Vertrag (der im Rahmen der Control Machinery of Germany rechtlich existiert) offiziell nach Berlin verlegt, wobei der 4-Mächte-Status von Berlin aufgehoben wurde, und damit die deutsche Regierung in der sowjetischen / nun russischen Besatzungszone ihre Geschäfte abwickelt, und rechtlich auch dort begründet.

Das kann gefährlich werden, wie die West- Alliierten damals erkannten, und sehr bewusst, das Verteidigungsministerium und den BND in Bonn beließen – sie zogen NICHT in die russische Besatzungszone – also nach Berlin.

Berlin liegt in der russischen Zone, die Russen haben hier die Hoheits- Rechte. Alle deutschen Gesetze die beschlossen werden, sind also auf russische Duldung angewiesen. Wenn Russland sagt, das darf nicht sein, dann ist es nicht.
Gültig sind in Berlin im Grundsatz die russischen Gesetze. Wenn die Besatzungsmacht es zulässt, dann dürfen die Deutschen nach ihren eigenen Regeln – die sie auch Gesetze nennen dürfen – agieren, aber grundsätzlich gilt russisches Recht.

Im deutschen Bundesland NRW gilt in der Basis britisches Recht, in Bayern US- Recht, und so weiter. Wenn die Besatzungsmacht es zulässt, dann dürfen die Deutschen nach ihren eigenen Regeln – die sie auch Gesetze nennen dürfen – agieren, aber grundsätzlich gilt Besatzungs- Recht, also britisches, französisches, US- Recht – oder eben russisches Recht.
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Grundsätzlich muss man aber feststellen, dass es egal ist was Buschmann meint. Buschmann agiert im Rahmen der russischen Besatzungszone, und somit im Rahmen russischer Gesetze.
(Beziehungsweise grundsätzlich im Rahmen von Besatzungs- Mächte- Vorgaben / keine Selbst- Bestimmung, sondern Besatzungs- Vorgaben, die er umsetzt).

Da aber die deutsche Bundesregierung ihre Amtsgeschäfte auf russischem Besatzungs- Boden abwickelt und zu „Gesetzen“ formt, ist grundsätzlich russische Jurisdiktion gültig (Russland hat die Hoheitsrechte in jener Region, in der die D- Bundesregierung ihre „Gesetze“ generiert / implementiert / was zur direkten russischen Struktur- Regelungs- Macht führt (die anderen Besatzungsmächte haben „nur“ die Gelegenheit, deutsche Gesetze entweder zuzulassen oder nicht). Man beachte – SEHR bewusst wurde das D- Verteidigungsministerium und der BND NICHT in die russische Besatzungszone = Berlin verlegt):
Wesentlich ist nicht was Buschmann sagt, sondern was der russische Justiz- Minister sagt (zu Buschmanns Aktivitäten) und was der russische Justiz- Minister über den russischen Zonen Kommandanten (die Zonen- Kommandanten haben in den Besatzungszonen die umfassende exekutive Gewalt / so ist es in den Besatzungs- Statuten vereinbart / was also der Zonenkommandant dann umsetzen lässt.

Wenn es keinen nachweislichen alliierten Befehl gibt (von USA, UK oder Frankreich), für diese Waffenlieferungen, dann hat Deutschland mit diesen Waffenlieferungen die Kapitulations- Vereinbarung mit Russland (9. Mai 1945) gebrochen und befindet sich im Kriegs- Zustand mit Russland.
Y
Wenn es jedoch einen alliierten Befehl gibt, ist für Deutschland alles OK (dann muss Russland sich bei jenem alliierten Staat beschweren, der den Befehl gab).

Da Tschechien auch Waffen liefert und Österreich solche Waffenlieferungen durchfahren lässt (Waffenlieferungen mit Waffen die dazu bestimmt sind, gegen Russland eingesetzt zu werden), hat man von beiden andere Kandidaten „Affirmative Action“, und der Kriegszustand auf das alte „Groß- Deutschland“ zu Russland (als Rechtsnachfolger der Sowjet- Union) ist somit gegeben (locker beweisbar für Russland (SU)).
Ausnahme auch hier – alliierter (schriftlicher) Befehl.

Warum Russland aktuell ruhig bleibt, ist einfach erklärt. Russland weiß nicht, ob nun ein Befehl vorliegt, oder ob Deutschland / Österreich / Tschechien (evtl. Slowakei) aus eigenem Antrieb handelt oder im Rahmen von alliierten Befehlen.

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Hier ein aktueller Artikel / Statement eines russischen Politikers zu obigen / vorigen Themenbereichen / zuerst der Artikel / dann eine Erklärung durch FPI dazu:

Medien: Tschechische Republik erhält Notiz von Russland über sowjetische Waffentransfers an Drittländer.
Nach Angaben der tschechischen Nachrichtenagentur wird Prag nicht darauf reagieren.

PRAG, 16. April. /: Die Tschechische Republik hat eine diplomatische Note von Russland wegen der Weitergabe von sowjetischer Militärausrüstung durch die Republik an andere Staaten erhalten. Dies berichtete die tschechische Nachrichtenagentur am Samstag unter Berufung auf Außenminister Jan Lipavsky.

Seinen Berichten zufolge hat Moskau auf die Unzulässigkeit der Lieferung sowjetischer Militärausrüstung an Drittländer ohne seine Zustimmung hingewiesen, Prag wird nicht auf die Note reagieren. Nach Angaben der Agentur hält Lipavsky diesen Einspruch für unbegründet, da die vertraglichen Verpflichtungen der Republik und die geltenden Rechtsnormen die Wiederausfuhr sowjetischer Waffen nicht verbieten.

Die Tschechische Republik leistet der Ukraine militärische Unterstützung. Prag übergab Kiew einen Teil der schweren militärischen Ausrüstung in den Armeedepots, die sowohl aus sowjetischer Produktion stammte als auch in der Tschechoslowakei in Lizenz der UdSSR hergestellt wurde.

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Russland beruft sich hier auf seine Befehls- Gewalt, die es gemäß den Kapitulations- Vereinbarungen (Tschechien mit-gehangen, mit-gefangen) über Tschechien hat.

Tschechien ignoriert – wie es halt ist, DENN, es gilt:
Waffenlieferungen – siehe obiger Text – unterliegen der Jurisdiktion der Sieger- Mächte. Sie bestimmen – wie dargestellt – was sein darf, und was nicht (aktuell bestimmen die 3 West- Mächte, weil Russland / siehe obig / aktuell keine Möglichkeit hat seine Position durchzusetzen).

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