Sa. Jul 27th, 2024

FPI hat in diversen Artikeln darauf hingewiesen, dass der NATO- Einsatz gegen Russland („Marsch auf Moskau“), mit einer großen False-Flag-Aktion begründet werden wird.

Nun, die aktuelle Wasser- Kraft- Werks- Zerstörung – Überflutung von großen Gebieten – ist jener Casus Belli, den der Westen brauchte. False Flag in Reinkultur – und nicht neu:

+> Kaiser Franz Joseph unterschrieb die Kriegserklärung gegen Serbien, weil ihm vorgelogen wurde, Serbien hätte einen Ö-U Grenzposten überfallen. Das Resultat ist bekannt – sic!

+> Hitler brauchte einen Auslöser für den Krieg gegen Polen – es war dann der Überfall auf den Sender Gleiwitz – wobei: Hitler, August 1939: „Die Auslösung des Konfliktes wird durch eine geeignete Propaganda erfolgen. Die Glaubwürdigkeit ist dabei gleichgültig, im Sieg liegt das Recht.“. Weitergehend: „Seit 05:45 wird zurückgeschossen“. Das Resultat ist bekannt.

+> Die Wasser- Kraftwerks- Zerstörung / Überflutung riesiger Gebiete: Umgesetzt wurde das am 6.6. – dem Jahrestag der West- Armee- Invasion (US, UK und freies Frankreich über den Ärmelkanal nach Frankreich), gegen Hitler-Europa, am 6.6.44 (schöne Zahl – finden Sie nicht?). Das Resultat dieser Aktivität, wird sich in Bälde zeigen.
Anmerken sollte man, dass durch neue Technologien (Satelliten, Funkaufklärung, etc.), ganz andere Informations- Zustände herrschen, wie damals in 1914-18, 1939-45 oder 1961-75 (=US- Vietnam- Krieg).

Am 11. + 12. Juli wird es zu einem NATO- Gipfel in Vilnius kommen, der als „entscheidend“ heute schon angekündigt wird. Bis dorthin sind es noch 6 Wochen – da kann man die entscheidenden Politiker-innen durchaus umfassend weichklopfen.

Am Gipfel vom 11. + 12. Juli wird die NATO ihren Militär- Einsatz gegen Russland beschließen.

Version 1 (Typ „Gleiwitz modifiziert“): NATO beschließt Ukraine- Mitgliedschaft – auf Basis unglaublicher russischer Kriegsverbrechen (das Wasserkraftwerk als großer Aufhänger), und erklärt den Artikel 5 als in Kraft gegen Russland.

Version 2 (Typ „Russland-Syrien“): NATO beschließt Ukraine- Militär- Schutz und Hilfs- Einsatz – auf Basis unglaublicher russischer Kriegsverbrechen (das Wasserkraftwerk als großer Aufhänger), und erklärt den Artikel 5 als in Kraft gegen Russland, und zwar auf Einladung der Ukraine, wegen militärischer Hilfe (völkerrechtlich ist genau deshalb Russland berechtigt in Syrien – auf Einladung / Hilfe- Ersuchen der Regierung).

Wer immer sich fragt, welchen Nutzen diese Wasser- Kraftwerks- Zerstörung – Überflutung großer Gebiete hat – nun der Nutzen ist hiermit klar erklärt.
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Damals – 1914:

Kriegserklärung Österreich-Ungarns an Serbien 1914

Nach Entgegennahme der als unbefriedigend eingestuften serbischen Antwortnote auf das österreichisch-ungarische Ultimatum vom 23. Juli 1914 vollzog der letzte k. u. k. Gesandte in Serbien, Wladimir von Giesl, am 25. Juli 1914 den Abbruch der diplomatischen Beziehungen und reiste mit dem gesamten Missionspersonal unverzüglich aus Belgrad ab.

In seinem am 27. Juli 1914 an Kaiser Franz Joseph gerichteten schriftlichen Vortrag legte Außenminister Berchtold die jüngsten Ereignisse sowie deren angemessene politische Einschätzung dar. Als nötige Konsequenz schlug er dem Kaiser die sofortige Kriegserklärung an Serbien vor und ersuchte um dessen Ermächtigung, diese am nächsten Tag (28. Juli 1914) per Telegramm an das serbische Außenministerium abzusenden. Der zu genehmigende Textentwurf des Telegramms lag dem Vortrag bei. Mittels „Allerhöchster Entschließung“, deren Wortlaut auf den Referatsbogen des Vortrags gesetzt wurde und durch seine Unterschrift genehmigte Kaiser Franz Joseph die Absendung der Kriegserklärung an Serbien, was letztlich zum Ausbruch des Ersten Weltkrieges führte.

Angesichts des Vortrages Berchtolds entsteht der Eindruck, dass man seitens des Außenministeriums auf eine rasche Herstellung des Kriegszustandes mit Serbien hinarbeitete und dabei auch nicht die von den Ententemächten, insbesondere Großbritannien, angebotenen Vermittlungsversuche abwarten wollte.

Durchaus gelegen kam dabei die Nachricht eines bewaffneten Geplänkels, das durch den Beschuss österreichisch-ungarischer Truppen von serbischen Dampfern aus bei Temes Kubin (Kovin) an der Donau ausgelöst worden sei. Interpretiert als tatsächlich bereits vollzogene Eröffnung der Kampfhandlungen durch Serbien wurde das Gefecht in dem Kaiser Franz Joseph zur Unterschrift vorgelegten Entwurf der Kriegserklärung ausdrücklich erwähnt. Spätestens am 28. Juli, und jedenfalls noch bevor die Kriegserklärung abgeschickt wurde, erwies sich die Nachricht von diesem Gefecht als Falschmeldung. Die Temes Kubin betreffende Textpassage des Telegramms wurde daraufhin von Berchtold kurzerhand gestrichen, die Kriegserklärung an Serbien jedoch trotzdem, „in Anhoffung der nachträglichen Allergnädigsten Genehmigung“, also ohne den Kaiser weiter zu unterrichten, abgesandt.

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