Sa. Jul 27th, 2024

ICC-Haftbefehl gegen Putin: Nicht mal die USA erkennen den ICC an – sic!

Vorab – ACHTUNG – Verwechslungs- Gefahr:

In Publikationen wurde auch gefragt, ob denn UN- Generalsekretär Guterres nun noch Kontakt zu Putin haben könne – nachdem doch der ICC eine Anklage gegen Putin erhoben habe.
Unglaublich – aber gegeben: Offensichtlich verwechseln West- Journalist-innen den ICC mit dem ICJ – sic!
Y
Das stellt die Frage nach dem Bildungs- Niveau der West- Journalist-innen, DENN:

Man sollte UN-ICJ und ICC (=von dort kommt der Putin- Haftbefehl) NICHT verwechseln – sic!

   
 UN-Charta + ICJ 
 UN- ICJ
(Int. Court of Justice)
Den Haag
Established 1945
 
 ICJ- Acceptance: General
acceptance by all UN- Members
 
   
 xxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx 
  Regional
Intergouvernemental Courts
(without legal connection
to the UN-ICJ – sic!
)
 
West/G7 International ICC
(Int. Criminal Court)
Den Haag
Established 2002
Intergouvernemental
Courts
<<< ! >>>
Russia International WCT
(WarCrimesTribunal)
Moskow
Established 2014
Only by MembersAcceptanceOnly by Members
USA,
Russia, India, China, and others
Non- Acceptance
= opposed by
Numerous countries of the West (including USA)
Issued arrest-warrant
for RUS-President Putin
Significant actionsInvestigation
in numerous war crime cases
   
1234567890+1234567890+12341234567890+1234567890+12341234567890+1234567890+1234
   

Man beachte zum ICC:
Vier Staaten haben die Unterschrift unter dem ICC- Vertrag zurückgezogen. Sie haben dem Generalsekretär der Vereinten Nationen als dem Verwahrer des Statuts mitgeteilt, dass sie nicht beabsichtigen, das Statut zu ratifizieren:
Israel, Russland, Sudan, Vereinigte Staaten

Zu den USA – hier der LINK – hier der LINK in Langschrift:
https://www.everycrsreport.com/reports/RL31495.html

Fakt: Nicht mal die West- Führungs- Macht USA sehen den ICC als rechtlich zuständiges Organ an – und das will was heißen – sic!

Bis August 2017 sind 123 Staaten dem Rom-Statut zum Internationalen Strafgerichtshof beigetreten:

IStGH-Mitgliedstaaten:
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in Europa 40 Staaten, und zwar Albanien, Andorra, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, die Republik Moldau, Montenegro, Niederlande, Nordmazedonien, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Schweden, die Schweiz, Serbien, die Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, das Vereinigte Königreich und Zypern.
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in Afrika 34 Staaten, nämlich Benin, Botswana, Burkina Faso, Dschibuti, die Elfenbeinküste, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Kap Verde, Kenia, die Komoren, die Demokratische Republik Kongo, die Republik Kongo, Lesotho, Liberia, Madagaskar, Malawi, Mali, Mauritius, Namibia, Niger, Nigeria, Sambia, Senegal, die Seychellen, Sierra Leone, Südafrika, Tansania, Tschad, Tunesien, Uganda und die Zentralafrikanische Republik,
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in Asien und Ozeanien 21 Staaten, nämlich Afghanistan, Bangladesch, Japan, Jordanien, Kambodscha, die Malediven, die Mongolei, Osttimor, Staat Palästina, Südkorea und Tadschikistan, Australien, die Cookinseln, Fidschi, die Marshallinseln, Nauru, Neuseeland, Samoa und Vanuatu.
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in Amerika 29 Staaten, und zwar Antigua und Barbuda, Argentinien, Barbados, Belize, Bolivien, Brasilien, Chile, Costa Rica, Dominica, die Dominikanische Republik, Ecuador, El Salvador, Grenada, Guatemala, Guyana, Honduras, Kanada, Kolumbien, Mexiko, Panama, Paraguay, Peru, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Suriname, Trinidad und Tobago, Uruguay und Venezuela,

Nicht-Mitgliedsstaat:
27 andere Staaten haben den Vertrag zwar unterzeichnet, ihn aber bisher nicht ratifiziert:
Ägypten, Algerien, Angola, Armenien, die Bahamas, Bahrain, Eritrea, Guinea-Bissau, Haiti, Iran, Jamaika, Jemen, Kamerun, Kuwait, Kirgisistan, Marokko, Monaco, Mosambik, Oman, die Salomonen, São Tomé und Príncipe, Simbabwe, Syrien, Thailand, die Ukraine (Zuständigkeit 2013 anerkannt), Usbekistan und die Vereinigten Arabischen Emirate.

Vier Staaten haben die Unterschrift unter dem Vertrag zurückgezogen. Sie haben dem Generalsekretär der Vereinten Nationen als dem Verwahrer des Statuts mitgeteilt, dass sie nicht beabsichtigen, das Statut zu ratifizieren:
Israel, Russland, Sudan, Vereinigte Staaten

Mehrere Staaten haben zumindest zeitweilig die Absicht bekundet, wieder aus dem Vertrag auszuscheiden (siehe dazu weiter unten: Austritte aus dem IStGH):
2016 kündigten die drei afrikanischen Staaten Südafrika, Burundi und Gambia an, ihre IStGH-Mitgliedschaft zu beenden, traten später jedoch teilweise von dieser Ankündigung zurück. Südafrika und Gambia sind weiterhin Mitglied, Burundi schied am 27. Oktober 2017 aus.
Die Philippinen entschieden sich im März 2018 ihre Mitgliedschaft aus dem Internationalen Strafgerichtshof zurückzuziehen und traten am 17. März 2019 offiziell aus.
Die Ukraine hat das Rom-Statut unterzeichnet, jedoch bisher nicht ratifiziert; dennoch hat sie sich seiner Gerichtsbarkeit 2015 rückwirkend für alle Fälle ab 2013 unterworfen. Damit sollen auch russische Kriegsverbrechen in ihrem Land verfolgt werden können.

Austritte aus dem IStGH
Ein Austritt ist nach Artikel 127 des Statuts von Rom möglich, wird jedoch erst ein Jahr nach einer förmlichen Mitteilung an den UN-Generalsekretär wirksam.

Die drei afrikanischen Staaten Burundi, Südafrika und Gambia erklärten im Jahr 2016 ihren Austritt.

Südafrikas Justizminister Michael Masutha begründete das Austrittsbestreben seines Landes damit, dass das Vorgehen des IStGH gegen das in der internationalen Politik gebräuchliche Recht verstoße, welches Staatsoberhäuptern anderer Staaten diplomatische Immunität verleihe, solange diese im Amt seien. Dieses Recht der Immunität sei gültiges nationales Recht und stehe im Konflikt zu dem römischen Statut.
Der IStGH hatte Südafrika 2015 aufgefordert, den sudanesischen Präsidenten Umar al-Baschir zu verhaften, während der sich als Staatsgast in Südafrika aufhielt.
Am 22. Februar 2017 entschied der High Court im südafrikanischen Pretoria, dass der Austritt verfassungswidrig ist und eine dementsprechende Erklärung umgehend zurückgezogen werden muss. Begründet wurde das Urteil damit, dass der Austritt erfolgte, ohne vorher die notwendige Zustimmung des Parlaments einzuholen. Da die Regierungspartei ANC jedoch über eine große Mehrheit im Parlament verfügt, kann die Zustimmung problemlos nachgeholt werden.
2017 erklärte die südafrikanische Regierung jedoch, den IStGH nicht mehr verlassen zu wollen.

Gambia, wo die Afrikanische Kommission der Menschenrechte und der Rechte der Völker ihren Sitz hat, revidierte nach der Abwahl von Yahya Jammeh im Januar 2017 seine Austrittsankündigung.

Burundi trat als erster Mitgliedsstaat mit Wirkung vom 27. Oktober 2017 aus.
Zur Begründung führte die burundische Regierung an, dass der IStGH in einseitiger Weise Afrikaner zum Ziel seiner Ermittlungen mache (zu diesem Zeitpunkt waren neun von zehn anhängigen offiziellen Untersuchungen des IStGH gegen afrikanische Länder gerichtet).
Sprecher des IStGH erklärten, dass die Ermittlungen des IStGH gegen die burundische Regierung wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit ungeachtet dessen fortgeführt würden und dass Burundi nach Artikel 127 des Statuts von Rom zur Kooperation mit den Ermittlern verpflichtet sei.

Die Afrikanische Union beriet Ende Januar 2017 über einen kollektiven Austritt aus dem ICC, fand aber keinen einstimmigen Konsens. Einzelne afrikanische Staaten, darunter auch Namibia, ziehen einen Austritt dennoch weiterhin in Betracht.

Die Philippinen verkündeten am 14. März 2018, aus dem Internationalen Strafgerichtshof auszutreten, und dass sie „ihre Ratifizierung des Römischen Statuts mit sofortiger Wirkung zurückziehen“ mit der Begründung, dass das IStGH als „politisches Werkzeug gegen die Philippinen“ benutzt werde.
Allerdings wurde der Austritt nach Artikel 127 Absatz 1 des Römischen Statuts erst am 17. März 2019 wirksam.

Die beiden – per ICC- Haftbefehl – gesuchten Kriegs-Verbrecher-innen.

Die APA aktuell:

Weltstrafgericht erlässt Haftbefehl gegen Putin

Der Internationale Strafgerichtshof hat wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen in der Ukraine Haftbefehl gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin erlassen. Das teilte das Gericht am Freitag in Den Haag mit. Putin sei mutmaßlich verantwortlich für die Deportation ukrainischer Kinder aus besetzten Gebieten nach Russland. Einem entsprechenden Antrag des Chefanklägers Karim Khan auf Ausstellung eines Haftbefehls hatten die Richter stattgegeben.

Man beachte / Bildungsniveau der Ö-Journalist-innen: Welt- Straf- Gericht ist der UN- ICJ – nicht der Regio-ICC – sic!

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