Sa. Jul 27th, 2024

Vorab dies:
Tokajew sagte, er sei bereit, ein trilaterales Bündnis mit Russland und Usbekistan in Erwägung zu ziehen, müsse sich aber erst “mit dem Thema befassen”.

Der Kreml hat dies online gestellt:

Erklärung anlässlich des 30. Jahrestages der Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen der Russischen Föderation und der Republik Kasachstan

  1. November 2022

Wir, der Präsident der Russischen Föderation Wladimir Wladimirowitsch Putin und der Präsident der Republik Kasachstan Kassym-Jomart Kemelewitsch Tokajew, stützen uns auf die historischen Traditionen der Freundschaft und guten Nachbarschaft, die tiefen kulturellen und humanitären Bindungen zwischen Russland und Kasachstan und die Völker beider Länder

in Würdigung des Vertrags über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand zwischen der Russischen Föderation und der Republik Kasachstan vom 25. Mai 1992, des Vertrags zwischen der Russischen Föderation und der Republik Kasachstan über gute Nachbarschaft und Allianz im XXI. Jahrhundert vom 11. November 2013 sowie anderer zuvor geschlossener Abkommen in den Bereichen Politik, Wirtschaft, Verteidigung, Wissenschaft und Technik, Soziales und Humanitäres

nach einer umfassenden Prüfung des Standes und der Entwicklungsperspektiven der russisch-kasachischen Beziehungen

in dem Bestreben, der Ausweitung und Vertiefung der russisch-kasachischen Zusammenarbeit auf politischem, wirtschaftlichem, verteidigungspolitischem, kulturellem und bildungspolitischem Gebiet sowie auf dem Gebiet des Gesundheitswesens, des sanitären und epidemiologischen Wohlergehens der Bevölkerung, der Jugendzusammenarbeit und des Sports einen zusätzlichen Impuls zu geben

Indem sie ihr unerschütterliches Engagement für den Ausbau einer umfassenden und gleichberechtigten Zusammenarbeit zwischen den beiden Ländern auf der Grundlage von gegenseitigem Respekt und Vertrauen zum Ausdruck brachten

Motiviert durch den Wunsch, die Zusammenarbeit in Fragen von beiderseitigem Interesse in internationalen und regionalen Organisationen, in denen die Russische Föderation und die Republik Kasachstan Mitglieder sind, zu entwickeln

Geleitet von den Zielen und Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen (UN), der Schlussakte von Helsinki, der Gedenkerklärung von Astana über den Weg zu einer Sicherheitsgemeinschaft und anderen Konsensdokumenten der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), den allgemein anerkannten Prinzipien und Normen des Völkerrechts

in Anbetracht der Bedeutung, die der Schaffung einer gerechten multipolaren Weltordnung auf der Grundlage des Völkerrechts und einer für beide Seiten vorteilhaften multilateralen Zusammenarbeit zukommt, wobei den Vereinten Nationen eine zentrale koordinierende Rolle bei der Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit zukommt

nehmen die vorliegende Erklärung an und erklären, dass

  1. Die Russische Föderation und die Republik Kasachstan bekräftigen ihr Bekenntnis zum Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand zwischen der Russischen Föderation und der Republik Kasachstan vom 25. Mai 1992 und zum Vertrag zwischen der Russischen Föderation und der Republik Kasachstan über gute Nachbarschaft und Bündnis im 21. Jahrhundert vom 11. November 2013 und betrachten sie als unantastbare Rechtsgrundlage für die gegenwärtige und künftige Entwicklung und Vertiefung der umfassenden Beziehungen und der alliierten Zusammenarbeit der beiden brüderlichen Nationen und Völker.

Die Russische Föderation und die Republik Kasachstan entwickeln verbündete Beziehungen und ein integratives Zusammenwirken als gleichberechtigte und souveräne Staaten auf der Grundlage gegenseitigen Vertrauens, strategischer Partnerschaft und umfassender Zusammenarbeit, die von den Grundsätzen der gegenseitigen Achtung der staatlichen Souveränität und Unabhängigkeit, der Gleichheit und Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten, der Nichtanwendung von Gewalt oder der Nichtandrohung von Gewalt, der territorialen Integrität der Staaten, der Unverletzlichkeit der Grenzen, der friedlichen Beilegung von Streitigkeiten und der loyalen Umsetzung internationaler Abkommen im Einklang mit dem Völkerrecht geleitet werden.

  1. Die Russische Föderation und die Republik Kasachstan bekräftigen ihr Bekenntnis zu den Grundsätzen des Völkerrechts, die in der Charta der Vereinten Nationen, in der Erklärung über die Grundsätze des Völkerrechts betreffend die freundschaftlichen Beziehungen und die Zusammenarbeit zwischen den Staaten in Übereinstimmung mit der Charta der Vereinten Nationen vom 24. Oktober 1970 und in der Gemeinsamen Erklärung der Außenminister der Mitgliedstaaten der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten über die Stärkung der Rolle des Völkerrechts vom 19. März 2021 in ihrer Gesamtheit und in ihrer Wechselbeziehung niedergelegt sind.

Die Russische Föderation und die Republik Kasachstan stellen fest, dass die Grundsätze des Völkerrechts die Grundlage für faire und gerechte internationale Beziehungen sind, die einen Raum gleicher und unteilbarer Sicherheit und wirksamer wirtschaftlicher Interaktion bilden.

  1. Die Russische Föderation und die Republik Kasachstan verfolgen eine unabhängige Außenpolitik, die auf den Schutz ihrer nationalen Interessen ausgerichtet ist.
  2. Die Russische Föderation und die Republik Kasachstan arbeiten mit dem Ziel zusammen, Frieden, Stabilität und Sicherheit sowohl auf globaler als auch auf regionaler Ebene zu erhalten. Die Russische Föderation und die Republik Kasachstan messen der weiteren Stärkung der zentralen koordinierenden Rolle der Vereinten Nationen und der Ausweitung des Beitrags des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen bei der Verhütung und Beilegung von Konflikten besondere Bedeutung bei und befürworten die Umsetzung der in den Konsensdokumenten der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten und der OSZE festgelegten Ziele und Grundsätze.
  1. Die Russische Föderation und die Republik Kasachstan, die in aktuellen internationalen Fragen dieselben oder ähnliche Standpunkte vertreten, vertiefen die konstruktive Zusammenarbeit, auch auf bilateraler Ebene, und interagieren im Rahmen der Vereinten Nationen, der OSZE, der GUS, der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAEU), der Organisation des Vertrags über kollektive Sicherheit (OVKS), der Shanghaier Organisation für Zusammenarbeit (SOZ), der Konferenz über Interaktion und vertrauensbildende Maßnahmen in Asien (CICA) und anderer internationaler Organisationen und Foren in Fragen von gemeinsamem Interesse.

Die Russische Föderation und die Republik Kasachstan werden die SOZ als Pfeiler einer sich herausbildenden repräsentativeren, demokratischeren und gerechteren multipolaren Weltordnung weiter stärken, die auf dem Vorrang des Völkerrechts, insbesondere der Charta der Vereinten Nationen, der Achtung der zivilisatorischen Vielfalt und der unabhängigen Entscheidung der Völker über ihre politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung sowie auf einer gleichberechtigten Partnerschaft zwischen den Staaten zur Gewährleistung einer gleichberechtigten, gemeinsamen, unteilbaren, umfassenden und nachhaltigen Entwicklung beruht. Die Russische Föderation und die Republik Kasachstan beabsichtigen, die Zusammenarbeit innerhalb der SOZ in den Bereichen Politik, Sicherheit, Handel, Wirtschaft, Finanzen und Investitionen sowie kulturelle und humanitäre Beziehungen weiter auszubauen.

Die Russische Föderation und die Republik Kasachstan stellen fest, wie wichtig es ist, das Potenzial der CICA zu entwickeln, und begrüßen die Einleitung des Prozesses zu ihrer Institutionalisierung.

  1. Die Russische Föderation und die Republik Kasachstan sehen von allen Handlungen ab, die der strategischen Partnerschaft und den verbündeten Beziehungen zwischen den beiden Staaten schaden könnten. Zu diesem Zweck wurde ein Mechanismus für Konsultationen über die Außenministerien der beiden Länder eingerichtet.
  2. Die Russische Föderation und die Republik Kasachstan beabsichtigen, die interparlamentarische Zusammenarbeit zu verstärken.
  3. Die Russische Föderation und die Republik Kasachstan entwickeln, ausgehend vom Grundsatz gleicher und unteilbarer Sicherheit, eine militärisch-politische und militärisch-technische Zusammenarbeit, die den nationalen Interessen entspricht und sich nicht gegen Drittländer richtet.
  4. Die Russische Föderation und die Republik Kasachstan setzen die Zusammenarbeit zwischen den Streitkräften der Russischen Föderation und der Republik Kasachstan in bilateralen und multilateralen Formaten fort.
  5. Die Russische Föderation und die Republik Kasachstan vereinen ihre Anstrengungen zur Bekämpfung (Neutralisierung) der Bedrohungen durch internationalen Terrorismus, Extremismus und Separatismus, gewalttätige Äußerungen religiöser Intoleranz, Fremdenfeindlichkeit, Nationalismus und Neonazismus, grenzüberschreitende organisierte Kriminalität, illegale Migration und Menschenhandel, illegalen Handel mit Waffen, Betäubungsmitteln und deren Vorläufersubstanzen, internationale Informationssicherheit, einschließlich der Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologie für kriminelle Zwecke, und andere. Die Russische Föderation und die Republik Kasachstan tauschen Informationen aus und arbeiten eng zusammen, um Kanäle zur Finanzierung dieser illegalen Aktivitäten zu ermitteln und zu unterbinden.

Um die Bedrohung durch den chemischen und biologischen Terrorismus zu bekämpfen, haben die Russische Föderation und die Republik Kasachstan im Rahmen der Abrüstungskonferenz multilaterale Verhandlungen zur Ausarbeitung eines internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung des chemischen und biologischen Terrorismus eingeleitet.

  1. Die Russische Föderation und die Republik Kasachstan unternehmen Schritte, um ein Wettrüsten im Weltraum und die Platzierung von Waffen im Weltraum sowie dessen Umwandlung in eine Arena militärischer Konfrontation zu verhindern, und bekräftigen die Notwendigkeit, weitere praktische Maßnahmen zur Ausarbeitung eines multilateralen rechtsverbindlichen Instruments zur Verhinderung eines Wettrüstens im Weltraum durchzuführen, das die Platzierung von Waffen im Weltraum und die Androhung oder Anwendung von Gewalt gegen den Weltraum verbieten würde.
  2. Die Russische Föderation und die Republik Kasachstan gehen von dem Verständnis aus, dass es in einem Atomkrieg keine Gewinner geben kann und dass er niemals entfesselt werden darf.
  3. Die Russische Föderation und die Republik Kasachstan bekräftigen ihre Unterstützung für den Vertrag über eine kernwaffenfreie Zone in Zentralasien vom 8. September 2006 (Vertrag von Semipalatinsk) und stellen fest, wie wichtig es ist, den Prozess der Institutionalisierung des Vertrags durch die Ratifizierung des Protokolls zu diesem Vertrag durch alle Kernwaffenstaaten abzuschließen.
  1. In Anbetracht der Bedeutung des Übereinkommens über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und von Toxinwaffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen als einer der Pfeiler des internationalen Sicherheitssystems ergreifen die Russische Föderation und die Republik Kasachstan praktische Maßnahmen zur gegenseitigen Unterstützung von Initiativen zur Institutionalisierung und Stärkung des Übereinkommens über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und von Toxinwaffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen (unter anderem durch den Abschluss des Protokolls über gegenseitige Unterstützung bei Antiminenaktionen).

Die Russische Föderation und die Republik Kasachstan beabsichtigen, die bilaterale Zusammenarbeit im Bereich der biologischen Sicherheit auszubauen.

  1. Die Russische Föderation und die Republik Kasachstan setzen die Koordinierung der wissenschaftlichen und produktiven Tätigkeit zur Vorbereitung und Durchführung von Weltraumprogrammen sowie zur Nutzung von Weltraumtechnologien im Interesse der Völker beider Länder, der Sache des Friedens und der Gewährleistung der Sicherheit der Russischen Föderation und der Republik Kasachstan fort.
  2. Die Russische Föderation und die Republik Kasachstan sind an der Schaffung eines gerechteren, ausgewogeneren und transparenteren internationalen Handels- und Währungssystems interessiert, das die Realitäten einer multipolaren Welt widerspiegelt und frei von einseitigen restriktiven Maßnahmen des wirtschaftlichen Drucks und Zwangs ist.

Die Russische Föderation und die Republik Kasachstan befürworten die Entpolitisierung multilateraler Wirtschaftsorganisationen ohne politische Ausrichtung, um eine möglichst schnelle und wirksame Reaktion auf die aktuellen Herausforderungen in den internationalen Handels- und Wirtschaftsbeziehungen zu gewährleisten.

  1. Die Russische Föderation und die Republik Kasachstan betrachten das Übereinkommen über den Rechtsstatus des Kaspischen Meeres vom 12. August 2018 als verlässliche Rechtsgrundlage für die weitere Entwicklung der Region des Kaspischen Meeres als eine Zone des Friedens, der guten Nachbarschaft, der Freundschaft und der Zusammenarbeit, der Aufrechterhaltung und Stärkung von Sicherheit und Stabilität, des Aufbaus einer Atmosphäre des Vertrauens, des Verständnisses und der gegenseitigen Achtung sowie der Achtung der Interessen aller Anrainerstaaten des Kaspischen Meeres.
  2. Die Russische Föderation und die Republik Kasachstan stellen fest, dass es notwendig ist, dass das Übereinkommen über den Rechtsstatus des Kaspischen Meeres vom 12. August 2018 rasch in Kraft tritt und alle Grundsätze der Aktivitäten der Anrainerstaaten im Kaspischen Meer im Rahmen dieses Übereinkommens eingehalten werden, um die Wirksamkeit der kaspischen Zusammenarbeit zu erhöhen, die souveränen und ausschließlichen Rechte der Länder des Kaspischen Meeres umzusetzen und ihre Gerichtsbarkeit im Kaspischen Meer auszuüben.
  3. Da die Russische Föderation und die Republik Kasachstan die Entwicklung der Zusammenarbeit innerhalb der GUS zu ihren außenpolitischen Prioritäten zählen, werden sie weiterhin aktiv an der Stärkung der Integrationsprozesse im GUS-Raum mitarbeiten.
  4. Die Russische Föderation und die Republik Kasachstan messen der Vertiefung der multilateralen Wirtschaftsbeziehungen, vor allem im Rahmen der EAEU, besondere Bedeutung bei.

Die Russische Föderation und die Republik Kasachstan stellen fest, dass sich die Integration in der EAEU derzeit vor dem Hintergrund neuer globaler wissenschaftlicher, technologischer, sozioökonomischer und geoökonomischer Herausforderungen entwickelt.

Die Russische Föderation und die Republik Kasachstan bekräftigen ihr Bekenntnis zu den Grundsätzen, die in der Erklärung über die Weiterentwicklung der Integrationsprozesse in der Eurasischen Wirtschaftsunion vom 6. Dezember 2018 verankert sind, und halten es für wichtig, Vereinbarungen in den im Vertrag über die Eurasische Wirtschaftsunion festgelegten Bereichen umzusetzen sowie die Funktionsweise und die Offenlegung des EAEU-Potenzials weiter zu verbessern.

  1. Anlässlich des 30. Jahrestags der Unterzeichnung des Vertrags über kollektive Sicherheit und des 20. Jahrestags der Gründung der OVKS bekräftigen die Russische Föderation und die Republik Kasachstan in Anerkennung der Schlüsselrolle der OVKS bei der Gewährleistung von Sicherheit und Stabilität in der Region ihre Absicht, die Fähigkeiten der Organisation gemeinsam zu verbessern. Die Russische Föderation und die Republik Kasachstan beabsichtigen, die Krisenreaktionsmechanismen der OVKS zu verbessern, den internationalen Terrorismus, die illegale Herstellung von und den illegalen Handel mit Drogen und Drogenausgangsstoffen, die organisierte Kriminalität und andere grenzüberschreitende Bedrohungen und Herausforderungen zu bekämpfen, die OVKS-Friedenstruppe auszubauen und die Palette der Partnerschaften zwischen der Organisation zu erweitern.
  2. Die Russische Föderation und die Republik Kasachstan werden ihre systematische Zusammenarbeit im Rahmen der zwischenstaatlichen Kommission für die Zusammenarbeit zwischen der Russischen Föderation und der Republik Kasachstan fortsetzen, um eine konsequente Stärkung der Beziehungen in den Bereichen Handel, Wirtschaft, Wissenschaft, Technologie und humanitäre Hilfe zu gewährleisten.
  3. Die Russische Föderation und die Republik Kasachstan, die der effektiven Nutzung des wirtschaftlichen Potenzials beider Staaten große Bedeutung beimessen, werden die Umsetzung des Aktionsplans zur Umsetzung des Umfassenden Programms der wirtschaftlichen Zusammenarbeit zwischen der Regierung der Russischen Föderation und der Regierung der Republik Kasachstan für die Jahre 2021 – 2025 fördern.
  4. Die Russische Föderation und die Republik Kasachstan werden für beide Seiten vorteilhafte Handels- und Wirtschaftsbeziehungen sowie Investitionsbeziehungen auf der Grundlage von wirtschaftlicher Souveränität, technologischer Sicherheit und Ernährungssicherheit entwickeln, um das Wohlergehen ihrer Völker zu verbessern.
  5. Die Russische Föderation und die Republik Kasachstan werden die interregionalen und grenzüberschreitenden Kontakte auf der Grundlage von Gleichberechtigung und gegenseitigem Nutzen weiter ausbauen. In diesem Zusammenhang wird der Umsetzung des Programms für interregionale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen der Regierung der Russischen Föderation und der Regierung der Republik Kasachstan für die Jahre 2021-2023 Priorität eingeräumt.
  6. Die Russische Föderation und die Republik Kasachstan werden die Entwicklung des Transit- und Verkehrspotenzials beider Länder fördern und sich gegenseitig in ihren Bemühungen unterstützen, das reibungslose Funktionieren der internationalen Verkehrskorridore, die durch ihre Hoheitsgebiete verlaufen, im Interesse der Stärkung der verkehrlichen Interkonnektivität im eurasischen Raum sicherzustellen.
  7. Die Russische Föderation und die Republik Kasachstan werden ihre Zusammenarbeit im Brennstoff- und Energiesektor verstärken, unter anderem bei der Erkundung und Erschließung von Öl- und Gasfeldern sowie beim Transport von Energieressourcen. Die Russische Föderation und die Republik Kasachstan werden weiterhin im Einklang mit ihren internationalen Verpflichtungen günstige technische und wirtschaftliche Bedingungen für den Transit von Energieressourcen durch das Hoheitsgebiet des jeweils anderen Landes in Drittländer schaffen.
  8. Die Russische Föderation und die Republik Kasachstan werden weiterhin auf die Produktionsspezialisierung und die Zusammenarbeit ihrer Unternehmen in den Bereichen Energie und agroindustrielle Komplexe, Luftfahrt, chemische und petrochemische Industrie, Metallurgie und Rohrindustrie, pharmazeutische und Automobilindustrie, Landwirtschafts- und Eisenbahnmaschinenbau, erneuerbare Energiequellen, Leichtindustrie, Verkehr und Kommunikation, Raumfahrt und Militärtechnik sowie auf die gegenseitige Anziehung achten.
  9. Unter Betonung der Rolle des privaten Unternehmertums werden die Russische Föderation und die Republik Kasachstan im Einklang mit der nationalen Gesetzgebung und den internationalen Verpflichtungen Bedingungen schaffen, die die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Unternehmern der beiden Staaten fördern, auch in Fragen des Schutzes von Kapitalinvestitionen und geistigem Eigentum, Technologie und Information.
  10. Die Russische Föderation und die Republik Kasachstan werden ihre Zusammenarbeit im Bereich der öffentlichen Gesundheit ausbauen.
  11. Die Russische Föderation und die Republik Kasachstan bauen ihre Zusammenarbeit im Bereich des sanitär-epidemiologischen Wohlergehens der Bevölkerung aus, unter anderem im Rahmen gemeinsamer Projekte zur Erforschung, Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten.
  12. Die Russische Föderation und die Republik Kasachstan werden weiterhin in vollem Umfang zur Bewahrung der geistigen und kulturellen Verwandtschaft der Völker beider Länder beitragen, geleitet von den entsprechenden Bestimmungen des Vertrags über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand zwischen der Russischen Föderation und der Republik Kasachstan vom 25. Mai 1992 und des Vertrags zwischen der Russischen Föderation und der Republik Kasachstan über gute Nachbarschaft und Bündnis im XXI Jahrhundert vom 11. November 2013.
  1. Die Russische Föderation und die Republik Kasachstan werden ihre Beziehungen in den Bereichen Kultur und Kunst, Bildung, Wissenschaft, Tourismus und Sport konsequent vertiefen und die Kontakte zwischen öffentlichen Einrichtungen, Jugend- und Bildungsorganisationen, Innovationszentren und Massenmedien sowohl in bilateraler als auch in multilateraler Form fördern.
  2. Die Russische Föderation und die Republik Kasachstan sind an einer qualitativen Stärkung der Zusammenarbeit im Bereich der Massenkommunikation sowie an gemeinsamen Anstrengungen im Bereich der digitalen Transformation verschiedener Bereiche des gesellschaftlichen Lebens interessiert, um die Qualität der den Bürgern angebotenen Dienstleistungen zu verbessern.
  3. Die Russische Föderation und die Republik Kasachstan werden ihre Zusammenarbeit im Bildungsbereich ausbauen, einschließlich der Fortsetzung der erfolgreichen Praxis der Eröffnung von Zweigstellen höherer und postgradualer Bildungseinrichtungen auf dem Gebiet des jeweils anderen Landes.
  1. Die Russische Föderation und die Republik Kasachstan werden auf der Grundlage bilateraler Abkommen und Verträge sowie im Rahmen der nationalen Gesetzgebung Maßnahmen zur Entwicklung humanitärer, wissenschaftlicher, technischer und kultureller Beziehungen auf paritätischer Basis unterstützen.
  2. Die Russische Föderation und die Republik Kasachstan akzeptieren keine Versuche, die gemeinsame Geschichte der beiden Länder, die das wichtigste Fundament der verbündeten Beziehungen zwischen der Russischen Föderation und der Republik Kasachstan darstellt, zu verfälschen, umzuschreiben und zu “besudeln”, und verpflichten sich, die historische Wahrheit über den Zweiten Weltkrieg und die entscheidende Rolle des multinationalen Volkes der Sowjetunion bei der Niederlage des nazifaschistischen Deutschlands zu bewahren.

Unterzeichnet in Moskau am 28. November 2022.

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