Sa. Jul 27th, 2024

Dieser Artikel mag für manche un-interessant sein. Er handelt von deutschem Besatzungs- Recht, Völkerrecht, Waffenlieferungen (die nicht sein dürften), Befehle die nicht gegeben werden, und so weiter.

Manche die ähnliche Artikel bereits bei FPI gelesen haben, werden mit Interesse lesen, andere sich abwenden („das ist doch Verschwörungs-Theorie“).

Wen immer es interessiert, der möge weiterlesen.

Beachten Sie: Die gegebene Sachlage ist komplex – aber in seinen Einzelheiten durchaus einfach (nur gerade 0zu1 Verbindungen).
Die Sachlage erfordert etwas Vorwissen (Besatzungsrecht mit Zonen-Protokoll, Control- Machinery, Kapitulations- Daten, etc. sowie Völkerrecht= UN- Charta, A/Res 2625 (XXV) etc.), ist aber auch ohne umfassendes Vorwissen durchaus auch im Groben zu verstehen.

Vorab:
Josep Borrell: Aber wir dürfen nicht vergessen, dass Russland ein großes Land ist, eine große Nation, die es gewohnt ist, bis zum Ende zu kämpfen, die es gewohnt ist, fast zu verlieren und sich dann wieder zu erholen. Sie hat es mit Napoleon getan, sie hat es mit Hitler getan. Es wäre absurd zu glauben, dass Russland den Krieg verloren hat oder dass sein Militär inkompetent ist.
Es ist daher notwendig, die Ukraine weiterhin mit den notwendigen materiellen und militärischen Mitteln auszustatten, um einen solchen Krieg zu führen, der nicht nur defensiv sein sollte, sondern der es ihr ermöglicht, die Initiative zu ergreifen.
+++ +++

Sie kamen zusammen, um zu versuchen, ein für sie wirklich dringendes Problem zu lösen: nicht den Ukraine-Konflikt, sondern ein militärisches Problem. Wie kann man versuchen, mit Waffen, die ukrainische Armee und die Front zu retten?
Zu diesem Zweck haben sie sich auf dem amerikanischen Stützpunkt versammelt. Wie und was zu tun ist – sie hatten keine Lösung parat. Das konnte nur bei einem solchen Treffen herausgefunden werden.
Es waren sogar Teilnehmer von ukrainischer Seite anwesend. Aber was sie brauchen, wird nicht von der ukrainischen Armee bestimmt. Dafür gibt es Militärexperten, vor allem der NATO und der USA. Die Ukraine kann nicht sagen, wie das Problem zu lösen ist.
Mit welchen Fähigkeiten und Vorschlägen jedes teilnehmende Land nach Ramstein kam – das gilt es zu verstehen. Es stellte sich heraus, dass sie keine militärtechnische Lösung hatten.
Yakov Kedmi, ehemaliger Leiter des israelischen Geheimdienstes Nativ

Yakov Kedmi

Russland und das deutsche Waffen- Liefer- Verbot für die Ukraine

Russland hatte zu Beginn des Krieges gegen die Ukraine, Deutschland schriftlich mitgeteilt, dass Deutschland keine Waffenlieferungen an die Ukraine durchführen solle / dürfe.
Eine einfache schriftliche Note – keine Drohungen – nichts dahingehend enthalten – nur die Darlegung, dass dies eben Russland so sehe, und Deutschland sich daran halten möge.
Y
Russland hat mit diesem Waffen- Liefer- Verbot für Deutschland – an die Ukraine – de facto und de jure den Deutschen einen schriftlichen Befehl gegeben, im Rahmen des geltenden Besatzungs- Rechts, keine Waffen an die Ukraine zu liefern – so der Klartext, der in Washington, Paris und London durchaus verstanden wurde.

Nun überlegten die anderen Besatzungsmächte, USA, UK, und Frankreich, wie sie diesen Befehl denn irgendwie umgehen könnten – OHNE – selbst klar Position zu beziehen.
Was heißt das?
Ganz einfach: Russland gibt den Befehl zum Liefer- Verbot, und dieser Befehl kann durch einen anderen Befehl – Befehl an Deutschland Waffen zu liefern – ganz einfach neutralisiert werden.

Das D- Verteidigungs- Ministerium hat seinen ersten Dienst- Sitz in Bonn (den zweiten in Berlin), Bonn ist britische Zone, und wenn die Briten einfach einen Liefer- Befehl geben, dann haben die Deutschen einen Liefer- Befehl, auf den sie sich gegenüber Russland berufen können, und können liefern.
Genau so einen Liefer- Befehl gibt UK dem D- Verteidigungs- Ministerium NICHT. Solch einen Befehl kann nicht nur UK geben, sondern – Absprache mit UK nicht notwendig – auch die USA oder Frankreich. Aber alle drei gleich – keiner gibt diesen Liefer- Befehl, der den Nicht- Liefer- Befehl Russlands neutralisieren würde.

Man beachte von 1:07:30 bis zum Ende

Und so begründet das Pentagon:

Von Minute 02:35 bis 05:10

Warum diese Zögerlichkeit im Rahmen des (möglichen aber nicht gegebenen) West- Alliierten Lieferbefehles?

So ein Liefer- Befehl würde die Briten (oder USA oder Frankreich) in eine sehr problematische Situation bringen. Die Briten – oder USA oder Frankreich – würden offiziell (=wenn schriftlicher Befehl vorliegt) ihren Kriegs- Gegner (Deutschland ist noch immer im Kriegs- Zustand mit allen 4 Alliierten) dazu nutzen, um gegen Russland vorzugehen – und das geht direkt auf den Alliierten-Status.
Man beachte:
Würden die drei West- Alliierten Deutschland im Rahmen solcher Befehle dazu benutzen, um z. B. gegen X-Land, wie Mali, Niger, oder Djibouti vorzugehen, oder gegen Kroatien, Slovenien – oder Serbien, oder sonstige Länder (auch gegen Indien, Myanmar, etc.), so würde dies zwar den Russen nicht gefallen, und sie würden protestieren, ABER, es wäre ein „nur“ Zustand Befehl (West) gegen Befehl (RUS), und somit eine Streitfrage – die aber den Alliierten- Status nicht betrifft (denn Russland selbst ist ja nicht betroffen).

Dieser Liefer- Befehl für X-Land wäre eine Durchsetzungs- Frage – welche Partei ist stark genug, um seine Befehle durchzusetzen – und welche muss sich (weil zu schwach) dem stärkeren Befehl fügen (bisher musste sich Russland allen solchen Befehlen fügen).
Die NATO- Mitgliedschaft Deutschlands läuft im Rahmen dieser Logik.

Wenn jedoch Russland selbst – also einer der Alliierten / ein Vertrags- Partner (bezogen auf den Alliierten- Status von 1939-45 / etc. – davon betroffen ist, dann ergibt dies eine völlig andere Rechtslage.

Basis-Rechts-Rahmen Deutschlands sind die gegebenen Kriegs- Zustände, das Besatzungs-Recht, und der Alliierten- Status

Alle 4 Weltkriegs-2 Alliierten sind nach wie vor im Kriegs- Zustand mit Deutschland.
Alle – sic! – ja ALLE 4 / USA, UK, Frankreich und Russland – ALLE 4 – jedoch mit unterschiedlichem Beginn – UK und Frankreich seit 1939, Russland (als Rechtsnachfolger der Sowjet- Union) seit Juni 1941 und die USA seit Dezember 1941 – aber ein noch immer rechtlich aktiver / gültiger Kriegszustand – sic!
Der Kriegs- Zustand ist für alle gleich – nur der jeweilige Beginn ist unterschiedlich.

Im Rahmen des Deutschland- Rechts- Paketes (Kapitulations- Urkunde, Kapitulations- Ausformungen, Zonen- Protokoll, Control- Machinery, dahingehende Völkerrechts- Zustände, etc.) gibt es einen aufrechten Alliierten- Zustand – also den Rechts- Zustand der Verbündeten gegen Deutschland.
Y
Diese 4 Alliierten sind alle im Kriegs- Zustand gegenüber Deutschland – alle 4 – USA, UK, Frankreich und Russland (als Rechts- Nachfolger der Sowjet- Union).
Y
Ja aber, mögen manche nun einwerfen, USA, UK und Frankreich treten doch – zusammen mit Deutschland – in der Ukraine offen gegen die Russen auf – liefern Waffen an die Ukraine und mehr. Das zeigt doch dass sie gegen Russland sind – offen gegen Russland vorgehen – und damit keine Alliierten Russlands (=Rechtsnachfolger der Sowjet- Union) mehr sind.
Nein, zeigt es NICHT:
Der Konflikt (de facto Kriegs-) Zustand der Alliierten in der Ukraine (=USA/UK/Frankreich gegen Russland) berührt zwar das Rechtspaket des Kriegs-Völkerrechts – im Rahmen der Ukraine- Militär- Aktivitäten, und den Zustand grundsätzlich zwischen den Ländern, ABER, es berührt nicht, das Deutschland- Rechts- Paket (Kapitulations- Urkunde, Kapitulations- Ausformungen, Zonen- Protokoll, Control- Machinery, dahingehende Völkerrechts- Zustände, etc.).
Y
Das Ukraine- Rechts- Paket hat mit dem Deutschland Rechts- Paket nichts zu tun – so lange beides nicht vermischt, oder vorsätzlich (mit nachweisbaren Aktivitäten) in Beziehung zueinander gebracht wird.

Man höre Lavrov hier genau zu – er spricht exakt an, was hier in diesem FPI- Artikel versucht wird, zu erklären. Die USA, UK und auch Frankreich – die Lavrov immer sehr genau zuhören – haben darauf sofort mit Kalmierung reagiert.
Lavrov sprach damit auch jenen Staatenverbund an, der im Juni 1941 (grundsätzlich beginnend am 22. Juni 1941) die Sowjet- Union angriff, und das waren diese Staaten: Nazi-Deutschland (inklusive Österreich und Protektorat Böhmen und Mähren= heute Tschechien) mit Slowakei (23. Juni 1941), Kroatien, Ungarn (seit dem 27. Juni 1941), Italien, Königreich Rumänien, Finnland (mit 25. Juni 1941), und die provisorische Regierung Litauens – im Grunde jene Staaten, die auch aktuell in 2022/2023 aktiv gegen Russland vorgehen.
Man beacht den offenen Kriegs- Zustand mit Deutschland – von allen 4 Mächten (USA, UK, Frankreich und Russland (Rechtsnachfolger der Sowjet- Union).
Man beachte – die Karte gibt an “Eingliederungen bis 1.9.1939 – diese Eingliederungen waren völkerrechtlich anerkannt / rechtlich als korrekt angesehen.
Jenes Groß- Deutschland, das am 30. August 1939 völkerrechtlich allseits / global anerkannt existierte, war jenes das den 2. Weltkrieg begann (gegen Polen), und das den Angriff auf die Sowjet- Union umsetzte (ab 22. Juni 1941) – und mit diesem Deutschland (mit Österreich und Protektorat Böhmen und Mähren= heute Tschechien) sind alle 4 Allierten Mächte (USA, UK, Frankreich und Russland=Rechtsnachfolger Sowjet-Union) nach wie vor im Krieg.

Der Alliierte, der Deutschland den Ukraine- Waffen- Liefer- Befehl gibt, verbündet sich mit dem Kriegs- Gegner (=Deutschland), gegen einen anderen Alliierten, nämlich gegen Russland (=Russland / Rechtsnachfolger der Sowjet-Union) – womit dieser Alliierte automatisch zum Bündnispartner des Kriegs- Gegners wird, (also Bündnispartner des Deutschlands vom 31.08.1939 = Deutschland +Österreich +Protektorat Böhmen und Mähren= Tschechien), und damit – so das Kriegs- Völkerrecht und auch die normalen Rechts- Abwicklungen – nicht mehr als Alliierter (und damit Vertragspartner / bezüglich Zonen- Protokoll, Control- Machinery, etc.) zu betrachten ist, sondern als Kriegs- Gegner auf Seiten Deutschlands (man beachte den aufrechten Kriegs- Zustand).
Man beachte – nochmal darauf hingewiesen – die Krux ist der offene Kriegs- Zustand der 4 Alliierten gegen Kriegs- Gegner Deutschland – und die gegebenen Vereinbarungen / Dokumente dahingehend (Kapitulations- Urkunde, Kapitulations- Ausformungen, Zonen- Protokoll, Control- Machinery, dahingehende Völkerrechts- Zustände, etc.).

Würde UK (oder USA oder Frankreich) einen solchen Befehl schriftlich an die Deutschen geben, wäre jener Befehls- Geber- Staat automatisch aus dem Alliierten Verbund (Rechts- Paket Deutschland / Zonen- Protokoll, Control Machinery, etc.) draußen, und im Nazi-Deutschland Verbund drinnen (jener Staaten- Verbund, der im Juni 1941 die Sowjet- Union angriff – nicht Deutschland alleine griff die Sowejt- Union an, es war ein Staaten- Verbund, den Deutschland anführte – sic!).
Gemeint dies – jener Staatenverbund, der im Juni 1941 (grundsätzlich beginnend am 22. Juni 1941) die Sowjet- Union angriff, und das waren diese Staaten: Nazi-Deutschland (inklusive Österreich und Protektorat Böhmen und Mähren= heute Tschechien) mit Slowakei (23. Juni 1941), Kroatien, Ungarn (seit dem 27. Juni 1941), Italien, Königreich Rumänien, Finnland (mit 25. Juni 1941), und die provisorische Regierung Litauens – im Grunde jene Staaten, die auch aktuell in 2022/2023 aktiv gegen Russland vorgehen.
Y
Genau deshalb bekommt Deutschland keinen solchen Befehl – keiner der drei West- Alliierten (USA, UK, Frankreich) will diesen geben – keiner will seinen Alliierten- Status verlieren.

Ganz im Gegenteil – man tut alles – um nur ja nicht auch nur in den Verdacht zu kommen, dies zu tun – siehe USA:
Die USA betonen – seit Beginn des Krieges – immer wieder die „Freiwilligkeit“ deutscher Waffen- Lieferungen an die Ukraine, und dass sie es Deutschland selbst überlassen würden, zu entscheiden, was Deutschland denn wann und wie liefern würde – auch gerade jetzt – im Rahmen der Leopard-Panzer-Frage.
Die USA tut damit alles, um nur ja nicht in den Verdacht zu geraten, die Alliierten Verhaltens- Regeln, des Deutschland- Rechts- Paketes (Zonen- Protokoll, Control- Machinery, etc.), zu brechen.

Nochmal: So ein Befehl wäre kein wirkliches Problem, wenn er gegen irgendwelche Staaten geht – ob nun gegen Indien, Mali, Myanmar – oder wen auch immer – nur nicht gegen Russland – und nun: ein weiterer Staat fällt ebenfalls unter diese no-go-Regelung: neben Russland auch noch China – sic!
China war in einigen wichtigen Kriegs- Sitzungen der Alliierten im 2. Weltkrieg mit dabei (China war sehr viel tiefer eingebunden, als Frankreich – das im Westen fälschlicherweise dahingehend als wichtiger angesehen wird als China), und hat einige wesentliche Kriegs- Dokumente mitunterschrieben – und ist somit im Rahmen des deutschen Rechts- Paketes, ein integraler Bestandteil.
Damals war National- China mit dabei, der Rechts- Zustand von National- China wurde 1973 – völkerrechts- konform – in einen Rechts- Zustand für die Volks-Republik-China umgewandelt (es gibt nur ein China), weshalb die Volksrepublik China für Deutschland- Abwicklungen das gleiche no-go darstellt, wie Russland (China ist außerdem einer der 5 Gründungs- Mitglieder der UN – sollte man auch immer im Auge behalten).
Die aktuellen Deutschland- Taiwan- Besuchs- Abläufe (von deutschen Politiker-innen in Taiwan) / die gegen den Willen der Volks- Republik China erfolgen, sind so für das deutsche Rechts- Paket sehr wohl von Bedeutung. Hier ist China direkt betroffen (sic!).
Da China jedoch nicht Teil des direkten Paketes ist (Zonen- Protokoll, etc.), ist hier die Auswirkung schwächer – Deutschland- Abwicklungen aber sehr wohl in direkter Verantwortung gegenüber China – sic!

Rechtlich bedeutungslose Erfindung: Das Besatzungsmacht- Leit- Beispiel- Vorbild

Um den Liefer- Befehl zu umgehen wurde das Besatzungsmacht- Leit- Beispiel erfunden. Das ist zwar rechtlich ohne jede Bedeutung, ABER, gibt die Möglichkeit – ohne jede Rechts- Verbindlichkeit – an Deutschland eine gewisse (rechtlich völlig ohne Verbindlichkeit seiende) Möglichkeit, die Umgehung des schriftlichen russischen Befehls zu begründen.
Y
Leit- Beispiel meint, wenn eine Leit- Besatzungsmacht eine Ukraine- Aktivität / Lieferung macht, dann darf Deutschland das auch (das ist zwar rechtlich völlig falsch / totaler Humbug – aber wird praktiziert).
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Wenn also die Leit- Besatzungsmacht USA Panzerhaubitzen M109 an die Ukraine liefert, dann darf Deutschland das auch (PzH 2000 wurde geliefert). Wenn Leit- Besatzungsmacht USA IFV (Infantry Fighting Vehicles) liefert, also Bradleys, dann darf Deutschland das auch – also Marder. Und so weiter.
Deutschland hat klar gemacht, dass es seine Leopard 2 in die Ukraine liefern wird- und zwar dann, wenn die USA ihre M1 Abrams in die Ukraine liefern.

Die USA – Lloyd Austin – drängten Deutschland wohl dazu, intern / nicht öffentlich, die Leopard- Lieferungen freizugeben – aber Deutschland weigert sich. Deutschland will entweder das Leit- Beispiel (USA liefert M1 Abrams – dann wird D auch Leopard liefern) oder einen schriftlichen Befehl – BEIDES wiederum, wollen die USA nicht geben.

Nunja, mögen manche meinen – aber Besatzungsmacht UK (und im Alliierten Deutschland- Paket integraler Bestandteil) liefert doch seine Kampfpanzer Challenger 2 – Frankreich hat angekündigt seinen Leclerc zu liefern – warum verweigern die USA ihren M1 Abrams?
Y
Nun, der M1 Abrams ist 40 Jahre alt – und gilt gemäß PR als stärkster Kampfpanzer weltweit – allen anderen Kampfpanzern – auch z. B. den russischen T90M oder T14 um Dimensionen überlegen.
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Sollten in der Ukraine, im Donbass- Schlachtfeld, abgeschossene M1-Abrams herumliegen, weil die russischen Waffen eben doch leistungsfähiger sind, als die West- PR dies darlegt, dann wäre das M1- Abrams- Super- Panzer- Image dahin.
Die USA haben bis zur Ukraine 2022 darauf vertraut – auf Grund der Waffen- Technik – Entwicklung – keinen neuen MBT zu brauchen, weshalb der angejahrte M1 auch keine Nachfolge- Entwicklung hat. Das rächt sich nun. Russland stellt T90M und T14 ins Feld – die USA haben nur den alten M1.

Ein sehr Leopard- freundlicher Bericht

Russische Kriegsgerichts- Verfahren:

Warum Kriegs- Gerichts- Verfahren?
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Man beachte: Wenn Kriegs- Zustand herrscht – zwischen Staaten – dann gelten / wenn die Gerichts- Seite dies so fixiert / Kriegs- Gerichts- Verfahren. Es können aber auch Zivil- Verfahren abgewickelt werden – je nach Definition, die sich u. a. auch nach dem Kriegsvölkerrecht richtet.
Y
Weil Russland nach wie vor mit Deutschland im Kriegs- Zustand ist (=alle 4 Alliierten Mächte sind noch immer in diesem Kriegszustand GEGEN Deutschland), und die deutsche Regierung, im Rahmen der Besatzungs- Strukturen (Control- Machinery of Germany) existiert, und die Alliierten Mächte (und Russland ist eine der Alliierten Mächte) jedes Zuwider-Handeln gegen Alliierte Befehle, mit einem Kriegs- Gerichts- Verfahren (es ist ja Kriegs- Zustand / deshalb Kriegs- Gerichts- Verfahren) ahnden kann (und Russland wird dies tun – darauf darf man wetten).
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Man beachte: Der Basis- Rechtszustand von Deutschland mit allen 4 Alliierten Mächten ist der Kriegs- Zustand und das Besatzungs- Recht (Zonen- Protokoll und Control- Machinery / D- 2+4- Vertrag und Ö- Staatsvertrag laufen innerhalb der Control- Machinery) – das sollte man nicht vergessen.
Welches Deutschland hat diesen Zustand? Dieses Deutschland: Das Deutschland vom 31.08.1939 = Deutschland +Österreich +Protektorat Böhmen und Mähren= heute Tschechien.
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Man beachte zu Deutschland: Hier sind auf Grund der jeweils noch gegeben Kriegs-Zustände (von allen 4 Alliierten Mächten), jeweils die Kriegs- Gerichte der jeweiligen Alliierten Macht zuständig (Zivil- Gerichte sind hier nur schwer zu aktivieren).
+++ +++ +++

Russische Kriegsgerichts- Verfahren gegen deutsche Politiker-innen:

Sollte es zu einem Kriegs- Gerichts- Verfahren gegen deutsche Politiker kommen – das Russland machen wird – dann hat Scholz maximal schlechte Karten. Dieser Leit-Besatzungs-Macht- Humbug – wenn die USA liefern, dürfen wir auch liefern – nutzt ihm nichts- NULL.
Erstens ist es Besatzungs- und Völkerrechts- unwesentlich, weil es keinen in diesem Deutschland-Rechts-Paket zu beachtenden Rechtszustand herstellt.
Zweitens ist es auch so, dass wenn eine Besatzungsmacht eine Aktivität macht, das besetzte Land davon nicht ableiten kann und darf, dass es das auch machen darf (es gibt hier ein heftiges Gefälle zwischen den Hierarchien / die Besatzungsmacht darf (de jure in Deutschland) alles, das besetzte Land darf nichts – so ist es in der Kapitulation und in der Kapitulations- Ausformung vom Juli 1945 fixiert – sic!).

Russische Kriegsgerichts- Verfahren gegen österreichische Politiker-innen:

Man beachte: Der Basis- Rechtszustand von Deutschland mit allen 4 Alliierten Mächten ist der Kriegs- Zustand und das Besatzungs- Recht (Zonen- Protokoll und Control- Machinery / D- 2+4- Vertrag und Ö- Staatsvertrag laufen innerhalb der Control- Machinery) – das sollte man nicht vergessen.
Welches Deutschland hat diesen Zustand? Dieses Deutschland: Das Deutschland vom 31.08.1939 = Deutschland +Österreich +Protektorat Böhmen und Mähren= heute Tschechien.

Österreich ist somit Teil des deutschen 4-Mächte- Alliierten Kriegs- Zustandes – sic!

Die Österreich- Fehl- Einschätzung (die so auch in Deutschland gemacht wurde):
Österreich hatte sich nach dem Zusammenbruch der Sowjet- Union völlig auf 2 Fakten verlassen, die als unumkehrbar galten:
Erstens – die Omnipotenz der USA würde den absoluten Schutz im Rahmen aller österreichischen Völkerrechts- und Neutralitäts- Verletzungen für Österreich bieten, sodass jedwede Verletzung der Österreich auferlegten Beschränkungen (durch Völkerrecht und Neutralität) für alle Zeiten ohne Folgen bleiben würden.

Zweitens – die Schwäche Russlands (als Rechts- Nachfolger der Sowjet- Union) / in den 1990er- Jahren und auch noch in den 2000er Jahren umfassend offensichtlich – würde von ebensolcher Dauer sein, wie die Omnipotenz der USA, und würde Österreich jenen Freiraum geben, um machen zu können, was es wolle (es gibt keine Schranken, weil Russland nicht mehr in der Lage sein würde, diese gegebenen Schranken, die Österreich einhalten müsste, auch einzufordern).

Was in den letzten 10 Monaten in der Ukraine passierte, widerspricht einerseits Fakt 1 (Omnipotenz der USA – wo?), und auch Fakt 2 (Schwäche Russlands – wo?).

Russlands Kriegs- Verbrecher- Prozesse / Österreich:

Aushöhlung von Österreichs Neutralität – lesen Sie auch diesen FPI-Artikel dazu – sic!

Man beachte generell: Jedwede Staatsvertrags- Völkerrechts- und Neutralitäts- Verletzung Österreichs, kann und wird von Russland – wegen des aufrechten Kriegszustandes gegen Deutschland (ein Kriegszustand der auch Österreich inkludiert) als Kriegs- Verbrechen zu bewerten sein.
??? Echt – Neutralitäts- / Staatsvertrags- / Völkerrechts- Verletzung ein Kriegs- Verbrechen? JA – nach geltender Rechtslage – zweifelsfrei JA – sic!

Man beachte – weitergehend:

Kriegsermächtigungsartikel 23f/j

18. Juni 1998. Parlamentsplenum. 11.30 Uhr. Die Abgeordneten von SPÖ, ÖVP und Liberalen erheben sich von ihren Sitzen. Der novellierte Artikel 23f wird damit in die österreichische Bundesverfassung aufgenommen. Österreich kann nun wieder in Kriege ziehen, in EU-Kriege, weltweit. Ohne öffentliche Debatte in einer parlamentarischen Nacht- und Nebelaktion – per Initiativantrag unmittelbar vor der Sommerpause – peitschten SPÖ und ÖVP den Artikel 23f (später in Artikel 23j umbenannt) durch.

Der Artikel im Wortlaut:

Artikel 23j.
  1. (1) Österreich wirkt an der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union auf Grund des Titels V Kapitel 1 und 2 des Vertrags über die Europäische Union in der Fassung des Vertrags von Lissabon mit, der in Art. 3 Abs. 5 und in Art. 21 Abs. 1 insbesondere die Wahrung beziehungsweise Achtung der Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen vorsieht. Dies schließt die Mitwirkung an Aufgaben gemäß Art. 43 Abs. 1 dieses Vertrags sowie an Maßnahmen ein, mit denen die Wirtschafts- und Finanzbeziehungen zu einem oder mehreren Drittländern ausgesetzt, eingeschränkt oder vollständig eingestellt werden. Auf Beschlüsse des Europäischen Rates über eine gemeinsame Verteidigung ist Art. 50 Abs. 4 sinngemäß anzuwenden.
  2. (2) Für Beschlüsse im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union auf Grund des Titels V Kapitel 2 des Vertrags über die Europäische Union in der Fassung des Vertrags von Lissabon gilt Art. 23e Abs. 3 sinngemäß.
  3. (3) Bei Beschlüssen über die Einleitung einer Mission außerhalb der Europäischen Union, die Aufgaben der militärischen Beratung und Unterstützung, Aufgaben der Konfliktverhütung und der Erhaltung des Friedens oder Kampfeinsätze im Rahmen der Krisenbewältigung einschließlich Frieden schaffender Maßnahmen und Operationen zur Stabilisierung der Lage nach Konflikten umfasst, sowie bei Beschlüssen gemäß Art. 42 Abs. 2 des Vertrags über die Europäische Union in der Fassung des Vertrags von Lissabon betreffend die schrittweise Festlegung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik ist das Stimmrecht im Einvernehmen zwischen dem Bundeskanzler und dem für auswärtige Angelegenheiten zuständigen Bundesminister auszuüben.
  4. (4) Eine Zustimmung zu Maßnahmen gemäß Abs. 3 darf, wenn der zu fassende Beschluss eine Verpflichtung Österreichs zur Entsendung von Einheiten oder einzelnen Personen bewirken würde, nur unter dem Vorbehalt gegeben werden, dass es diesbezüglich noch der Durchführung des für die Entsendung von Einheiten oder einzelnen Personen in das Ausland verfassungsrechtlich vorgesehenen Verfahrens bedarf.

Der Artikel 23j B-VG ist ein Kriegsermächtigungsartikel. Er ermächtigt Kanzler(in) und Außenminister(in) Kriegen in den EU-Gremien zuzustimmen und ermöglicht es der Regierung im Einvernehmen mit dem Nationalrat, österreichische Truppen in EU-Kriege zu schicken. Er stellte eine Vorleistung auf die Veränderung des EU-Vertrages dar. Denn mit dem EU-Vertrag von Amsterdam, der ein Jahr später in Kraft trat, wandelte sich die EU selbst zu einem Bündnis zum Kriegführen, im Amsterdamer Vertrag der EU vornehm mit „Kampfeinsätzen zur Krisenbewältigung“ (damals: Artikel 17 Abs. 2, EUV) umschrieben. Für diese „Kampfeinsätze“ finden sich keinerlei geografische Beschränkungen, ebenso ist keine Bindung an ein Mandat des UN-Sicherheitsrates vorgesehen.

Der Kriegsermächtigungsartikel 23j B-VG steht im offenen Widerspruch zur Neutralität, deren Kerngehalt es eben ist, an keiner Art von Kriegen teilzunehmen. Entsprechend bejubelte der damalige ÖVP-Klubobmann Andreas Khol den novellierten Artikel 23f: „Damit wird die Neutralität für den Bereich der EU außer Kraft gesetzt“ (Salzburger Nachrichten, 29.5.1998). Diese Aussage beschreibt zwar das Ziel der Machteliten, ist aber für jene, die an rechtsstaatlichen Prinzipien festhalten, ebenso skandalös wie unhaltbar. Als Grundpfeiler der Verfassung könnte die Neutralität nur per Volksabstimmung verfassungskonform getilgt werden und als völkerrechtliche Verpflichtung gegenüber der Staatengemeinschaft ist die Neutralität nicht durch einen einseitigen Akt aus der Welt zu schaffen.

Für den Artikel 23j gilt – wie vorher schon für Anderes:
Angewendet für / gegen Staat X – alles egal. Gegen Indien oder Myanmar, Serbien oder Mali, und so weiter – alles kein Problem.
Nur gegen die Alliierten (=USA, UK, Frankreich, Russland) und China, sollte man dies NICHT anwenden (was Österreich aber tat – gegen Russland und auch China).

Österreich sollte den offenen Kriegszustand mit Russland beachten, und auch historisch jene Kriegs- Angriffs- Mächte, die schon 1941 – beim Angriff auf die Sowjet- Union – aktiv waren, und auch jetzt 2023 wieder mit dabei sind:
Y
Gemeint dies – jener Staatenverbund, der im Juni 1941 (grundsätzlich beginnend am 22. Juni 1941) die Sowjet- Union angriff, und das waren diese Staaten: Nazi-Deutschland (inklusive Österreich und Protektorat Böhmen und Mähren= heute Tschechien) mit Slowakei (23. Juni 1941), Kroatien, Ungarn (seit dem 27. Juni 1941), Italien, Königreich Rumänien, Finnland (mit 25. Juni 1941), und die provisorische Regierung Litauens – im Grunde jene Staaten, die auch aktuell in 2022/2023 aktiv gegen Russland vorgehen.
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Der Kriegs- Angriffs- Pakt von 1941 – 2022 mit Neu- Auflage – sic (inklusive Österreich).

Für Interessierte – hier der LINK – in Langschrift:
https://www.solidarwerkstatt.at/frieden-neutralitaet/chronologie-fortgesetzter-neutralitaetsverletzungen

FPI-Anmerkung: Auch hier gilt, was obig schon dargestellt wurde. Würde Österreich dies gegen Indien, Mali oder Myanmar umsetzen – so ist es eine Streitfrage der Relativität (siehe obig). Wenn jedoch dieser Artikel gegen Russland und China verwendet wird – dann hat Österreich sich damit in ein Existenz- Problem manövriert – sic!
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Kriegsgerichtsverfahren gegen Ö- Regierungs- Mitglieder – JA – sic! (es gilt was für Deutschland vom 31.08.1939 gilt).

Österreich aktuell-spezial / Freibrief für die Ö-Regierung / nur nicht für die Verfassungs- Ministerin Edtstadler (auf die von den Ministern und vom Kanzler alle Verantwortung geschoben werden kann):
In Österreich hat der Kanzler keine Richtlinien- Kompetenz wie in Deutschland, sondern das Gesetz schreibt vor, der Kanzler „habe zu koordinieren“ (die Arbeit der einzelnen Minister zu koordinieren – Ö- Kanzler ist so eigentlich ein Koordinierungs- Minister).
Jeder Minister ist für sich eigenverantwortlich tätig – und somit sein eigener „kleiner Kanzler“, der sich selbst seine eigenen Richtlinien gibt.

Besatzungs- Gebiete sind jeweilige Hoheits- Gebiete der jeweiligen Besatzungs- Macht (sie haben hier die Hoheits- Rechte). Wenn Russland also verfügt, dass sein Hoheits- Gebiet (=seine Besatzungs- Zone) nicht für NATO- Transporte verwendet werden darf, so ist das zu respektieren.
Aktuelle Durchfuhr von NATO- Kriegsgerät durch Österreichs russische Besatzungszone:
Österreich respektiert das nicht nur nicht, sondern gibt auch noch explizit der NATO Durchfuhr- Genehmigungen, für ein Gebiet, über das Österreich de jure keine Hoheits- Rechte hat – und das noch gegen den ausdrücklichen Willen (schriftlich dargelegt) der Macht, die die Hoheitsrechte inne hat.
Y
Für Deutschland gilt – bezogen auf die russische Besatzungszone (=ex DDR) – mit gewissen D-spezifischen Abwandlungen in etwa das Gleiche.

Verfassungs- Ministerin Edtstadler – für ALLES verantwortlich – unglaublich clever gemacht, von der aktuell aktiven Politik.
Nun hat Österreich seit ein paar Jahren eine Minister- Spezialität – nämlich eine Verfassungs- Ministerin. Das ist Karoline Edtstadler, im Zivilberuf Staatsanwältin (und zwar Ober- Staatsanwältin bei der Wirtschafts- und Korruptions- Staatsanwaltschaft).
Sie ist für die Einhaltung der Verfassung zuständig (so ihre Job- Beschreibung / logisch als Verfassungs- Ministerin und juristische Fach- Person / siehe ihren Beruf).
Für all jene, die sich fragen, warum Österreich eine Verfassungs- Ministerin brauchte – nun – deshalb (Russland war seit Jahren geplant – die entsprechenden rechtlichen Absicherungen wurden von langer Hand vorbereitet):

Damit wird praktisch sowohl die Verteidigungs- Ministerin (Tanner) wie auch der Außenminister (Schallenberg) aller Verantwortung entbunden, denn es wäre die Aufgabe der Verfassungs- Ministerin, vor völkerrechts- widrigem Verhalten zu warnen, und dies – mit Einschaltung des Bundeskanzlers und des Bundespräsidenten – zu versuchen zu unterbinden (man denke nur an die jahrelangen mannigfaltigen Völker-Rechtsbrüche durch das Ö- Außenministerium unter Schallenberg, Brüche der UN- Charta und der A/RES 2625 (XXV) 1970 die durch Artikel 9 der Ö- Bundesverfassung, in den Ö- Rechts- Zustand eingebunden sind, – alles im Verantwortungsbereich von Edtstadler).
???
Aber das Außenministerium hat doch ein Völkerrechts- Büro – das Völkerrecht definiert – und ist doch damit auch verantwortlich? NEIN, wenn dieses Völkerrechtsbüro vermitteln kann, dass es sich voll auf die Verfassungs- Ministerin, und deren Expertisen verlassen hat.

Sollte Russland Kriegs- Rechts- Verfahren zu Österreich – Aktivitäten machen, so gibt es de facto und de jure – für die letzen paar Jahre – eine Haupt- Angeklagte: Verfassungs- Ministerin Edtstadler. Die anderen Ö- Polit- Angeklagten, sind nur Sub- Täter, und somit Neben- Angeklagte – sic!
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Alle Polit- Verantwortlichen (Minister, etc.) werden sagen „Ich hätte das doch nie gemacht, wenn ich gewusst hätte, dass dies völkerrechts- widrig ist. Es wäre Aufgabe von Verfassungsministerin Edtstadler gewesen, mich über die Ungesetzlichkeit meines Tuns zu informieren, und mich so von Straftaten abzuhalten. Ich habe keine Fach- Kenntnis und habe mich voll auf die Expertisen von Verfassungs- Ministerin Edtstadler verlassen.“

Frau Edtstadler, darf man fragen, haben sie sich schon mal überlegt, einen Zweit- Wohnsitz in Florida oder Kalifornien vorzubereiten?

Irgend jemand erklärte, es gäbe Sündenböcke, die man extra installiere, um eine Abladestelle für Sünden zu haben. Interessante Theorie – der Verfasser dieser Zeilen hat keine Ahnung was damit gemeint ist.

Weitergehend – das sollte sich jeder – ZUR GÄNZE – ansehen:

Grundsätzliche Leopard- Information:

Aus Beständen der Bundeswehr scheint eine Lieferung ohne Schwächung der eigenen militärischen Fähigkeiten nicht möglich zu sein. Die Armee verfügt noch über etwas mehr als 300 Leopard 2-Panzer, nach Presseberichten sind davon allerdings nur 130 einsatzfähig. Ganz anders die Lage im Nachbarland Polen. Dort verfügt man nicht nur über 350 Leopard 2-Panzer, sondern darüber hinaus über rund 400 T72-Panzer, die zum Teil im Kampfwert gesteigert wurden. Im Gegensatz zu Deutschland, wo es bis auf den leichten Schützenpanzer Puma keine Neuanschaffungen von Panzern gab, hat Polen 180 Exemplare des südkoreanischen Kampfpanzers „Black Panther“ bestellt. Außerdem will man aus den USA 366 schwere Panzer vom Typ M1 Abrams beschaffen. Das polnische Heer ist damit um ein Mehrfaches schlagkräftiger als die auf häufig defekten Altfahrzeugen sitzende Bundeswehr.

Mit dem als hochmodern gepriesenen Schützenpanzer Puma erlebte die Bundeswehr bei einer Übung ein Desaster. Alle Fahrzeuge fielen wegen Pannen aus. Der Puma war ausgerechnet der Schützenpanzer, der für die NATO-Eingreiftruppe vorgesehen war. Jetzt müssen die rund 50 Jahre alten Schützenpanzer des Typs Marder wieder für die Eingreiftruppe zur Verfügung stehen – das sind die Modelle, die auch die Ukraine aus deutschen Beständen erhalten soll. Für eine moderne und wirkungsvolle Kriegsführung sind die betagten Modelle ungeeignet.

Russische Rüstungs- Industrie – alles auf russische – keine Untertitel – aber die Bilder sind interessant.

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