Sa. Jul 27th, 2024

Titelbild: Russischer Marschflugkörper “Kaliber”.

Zwei Marschflugkörper die die russische Flotte im Schwarzen Meer abschoss, flogen über Moldau- Hoheitsgebiet in ihre Ziele in der Ukraine.

Die Frage die man stellen darf und muss: Irrtum oder Warnung?

Irrtum sicher nicht. Es waren zwei – was klar aussagt – die Routen warenkein Zufall. Irrtum auch nicht – die Routen werden sehr genau fixiert – die Bediener haben sich nicht geirrt. Dass sie über Moldau flogen war weder Zufall noch Irrtum – sondern Hinweis (oder Warnung – wie man es einordnen will).

Kaliber – Schiffs- Start

RUS-Hinweis (Warnung) für wen?

Für Moldau? Ja, als erwünschter Neben- Effekt durchaus beabsichtigt – aber – als Neben- Effekt.

Haupt- Effekt war und ist der Hinweis an USA, NATO und EU, dass diese Marschflugkörper nicht nur Ukraine- Gebiet – sondern auch anderswo angreifen können.
Y
Ja, aber doch nicht NATO- Gebiet gemeint – oder?
Die NATO ist doch die stärkste Militär- Allianz der Welt, ja der gesamten Erde – ja vermutlich sogar der Galaxie (Aliens in Furcht vor den USA / der NATO, weshalb sie keine Erd- Invasion wagen) – das würde sich Russland doch niemals trauen – oder?
Die NATO würde doch diese Marschflugkörper abschießen, und dann in einem Gegenschlag Russland ausradieren – oder?

Abschießen / NEIN= hilflose NATO (wie auch aktuell in der Ukraine)

Abschießen – NEIN – denn, die NATO hat nichts, womit sie Marschflugkörper abschießen könnte. Russland hat den wohl effektivsten Luftabwehr- Schirm aller Zeiten für sich und sein Gebiet aufgebaut (inkl. Weißrussland) – währen die NATO / EU NICHTS hat um solche Marschflugkörper aufzuhalten.
Was immer Russland als NATO- Zielkoordinate eingibt – die NATO hat nichts, um diese Marschflugkörper aufzuhalten – NICHTS! Die NATO müsste – wie auch aktuell in der Ukraine – hilflos zusehen, wie der Marschflugkörper über NATO- Gebiet fliegt, und dann in sein Ziel einschlägt / das Ziel zerstört.

Russische Marschflugkörper / Übersicht

Einschlagen / in NATO- Gebiet (Relativität im Rahmen der Realitäten)

Wenn der Marschflugkörper dann in NATO- Gebiet einschlägt, dann würde doch der Artikel- 5- Fall ausgelöst – oder?
Würde schon – oder auch nicht.
Wenn 3 Marschflugkörper aus Russland auf NATO- Gebiet einschlagen, und die NATO ihren Mitgliedern jeweils eine Kriegserklärung an Russland empfehlen würde (die NATO selbst kann Russland keinen Krieg erklären – das muss jeder Mitglieds- Staat einzeln tun), dann würden nach den 3 Auslöse- Marschflugkörpern weitere 30 oder 300 aus Russland auf NATO- Gebiet einschlagen – die NATO wäre auch hier hilflos / wehrlos – der PR- Effekt innerhalb der NATO wäre katastrophal.
Wie die NATO reagieren würde – ist also durchaus nicht fixiert – sondern sehr offen.

Völkerrechtlich?
Völkerrechtlich hätte Russland keine Probleme – die alle sind – das Völkerrecht betrachtend – Kombattanten – und so gesehen völlig legitime Ziele.
Ja aber, zum Kombattanten- Status gibt es zwei unterschiedliche Rechts- Meinungen aktuell – nebeneinander – und die NATO hat jene Rechtsmeinung, dass sie mit ihren Tätigkeiten keine Kombattanten seien. Stimmt ja – und Russland hat jene Rechts- Meinung, dass die NATO- Staaten Kombattanten sind – das ist die zweite Rechtsmeinung innerhalb dieses Themenkreises.
Jeder besteht auf seiner Rechtsmeinung, und jene von Russland ist jene, die international am längeren anerkannt ist – und auch von China und Indien geteilt wird.

Über Moldau gehen viele Waffen- und Munitions- Transporte für die Ukraine – also Moldau ist Kombattant – sic!

Völkerrechtlich – Kriegszustand!
Wenn man Russland ist, muss man aber gar nicht auf diesen Kombattanten- Status gehen, sondern nimmt einfach was man hat – den völkerrechtlich völlig gedeckten und klar gegebenen Kriegs- Zustand, den Russland (als Rechtsnachfolger der Sowjet- Union) seit 22. Juni 1941 gegen das Deutschland vom 31.08.1939 hat (=Deutschland, Österreich und (relativ) Tschechien) hat.
Russland darf den Kriegsgegner durchaus bombardieren.
Sollten also Marschflugkörper in Kassel oder Mainz – oder sonst wo – einschlagen – dann ist das im Rahmen des aktiven Kriegs- Zustandes einfach Kampf- Geschehen – und völlig vom Völkerrecht gedeckt.
Moment – mögen manche meinen – Mainz liegt doch nicht in der russischen Besatzungszone – oder?
Nein, liegt es nicht, ABER, Russland hat Kriegszustand mit dem Deutschland vom 31.08.1939 – Besatzungszonen sind hier völlig unwesentlich.
Y
Außerdem: Die West- Alliierten respektieren die russische Besatzungszone aktuell nicht (trotz russischer Proteste laufen über Ihre Besatzungszone Waffen- Transporte in die Ukraine), warum sollte Russland dann die West- Besatzungs- Zonen respektieren?

Weitergehend – NATO- Paragraph 5 / würden die NATO- Mitglieder den Bündnis- Fall, im Rahmen eines Kriegs- Zustandes anerkennen, wenn der Kriegs- Zustand schon vor dem NATO- Beitritt des Mitglieds- Landes eingetreten ist? Sicher nicht.
Der Kriegszustand ist aus 1941 – der NATO- Beitritt der BRD war 1953 / ein Kriegs- Zustand mit dem die NATO de jure (völkerrechtlich) nichts zu tun hat, und den sie auch noch anerkennen muss (für diesen Kriegszustand bietet der NATO- Pakt de jure KEINEN Artikel-5-Schutz.

Und was ist, wenn ein Marschflugkörper im MAN- Werk in Wien einschlägt?
Alles OK – denn – Wien ist Teil des Kriegs- Deutschland vom 31.08.1939 – und Militär- Ziele (wie dieses Militär- MAN- Werk) sind durchaus legitime Ziele.

Wer die Marschflugkörper über Moldau betrachtet – sollte diese Mahnung sehr ernst nehmen – und zwar bezogen auf das Deutschland vom 31.08.1939.

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